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   AGH Schleswig-Holstein, 15.08.2002 - 2 AGH 3/02   

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https://dejure.org/2002,66435
AGH Schleswig-Holstein, 15.08.2002 - 2 AGH 3/02 (https://dejure.org/2002,66435)
AGH Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.08.2002 - 2 AGH 3/02 (https://dejure.org/2002,66435)
AGH Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. August 2002 - 2 AGH 3/02 (https://dejure.org/2002,66435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BRAK-Mitteilungen

    Fachanwalt - zum Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse durch Stellungnahmen von Richtern

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 53

    §§ 2, 4, 6 FAO
    Fachanwalt - Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse durch Stellungnahmen von Richtern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.06.2000 - AnwZ (B) 59/99

    Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse zur Führung einer

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 15.08.2002 - 2 AGH 3/02
    "RA C. hat mich unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH, NJW 2000, 3648, gebeten, zu seinen Kenntnissen im Familienrecht Stellung zu nehmen.

    Der Ast. hat, gestützt auf den Beschl. des BGH v. 19.6.2000 (NJW 2000, 3648) den Standpunkt vertreten, dass er durch diese vorgelegten Stellungnahmen den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse gem. § 4 FAO geführt habe.

    Solche geeigneten Unterlagen sind, wie der BGH in seinem Beschl. v. 19.6.2000 (NJW 2000, 3648) zutreffend ausgeführt hat, Beurteilungen durch Juristen, die in Wahrnehmung ihrer amtlichen Tätigkeit dem RA bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg häufiger begegnet sind, da diese in der Regel dessen Rechtskenntnisse sachgerecht einzuschätzen wissen und in der Regel allenfalls dann bereit sind, entsprechende positive und aussagekräftige Stellungnahmen zu den Fachkenntnissen des RA abzugeben, wenn seine Leistungen nach ihrer Überzeugung deutlich über dem Durchschnitt liegen.

  • AGH Schleswig-Holstein, 04.05.2004 - 2 AGH 2/03

    Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse vergleichbar mit denen eines

    Solche geeignete Unterlagen sind nach der Rspr. des BGH, der der Senat in den Beschlüssen v. 15.8.2002 (2 AGH 2/02 und 2 AGH 3/02) gefolgt ist, Beurteilungen durch Juristen, die in Wahrnehmung ihrer amtlichen Tätigkeit dem RA bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg häufiger begegnet sind.
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