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   AnwG Hamburg, 10.06.2008 - II AnwG 21/07   

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https://dejure.org/2008,30853
AnwG Hamburg, 10.06.2008 - II AnwG 21/07 (https://dejure.org/2008,30853)
AnwG Hamburg, Entscheidung vom 10.06.2008 - II AnwG 21/07 (https://dejure.org/2008,30853)
AnwG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - II AnwG 21/07 (https://dejure.org/2008,30853)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Anwaltsblatt

    § 43a BRAO
    Interessenkollision bei doppelter Treuhand des Anwalts

  • Anwaltsblatt

    § 43a BRAO
    Interessenkollision bei doppelter Treuhand des Anwalts

  • BRAK-Mitteilungen

    Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 46

    § 43a BRAO; § 3 BORA
    Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 43a BRAO
    Interessenkollision bei doppelter Treuhand des Anwalts

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 18 (Entscheidungsbesprechung)

    Treuhänderische Verwahrung von Geldern für beide Parteien als Vertreter wiederstreitender Interessen? (RA Dr. Henner Kahlert, Karlsruhe; BRAK Mitteilungen 6/2009, S. 264-265)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2009, 143
  • AnwBl 2009, 392
  • AnwBl Online 2009, 53
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.05.2004 - III ZR 368/03

    Pflichten eines als Treuhänder in die Abwicklung von Börsentermingeschäften

    Auszug aus AnwG Hamburg, 10.06.2008 - II AnwG 21/07
    Eine solche treuhänderische Bindung hat der BGH in seiner Entscheidung v. 13.5.2004 - III ZR 368/03 - veröffentlicht u.a. in NJW-RR 2004, 1356, 1358 bejaht.

    Diesem Drittschutz stehe in den entsprechenden Fällen "auch nicht die (teilweise) Gegenläufigkeit der Interessen des Vertragschließenden (Auftraggebers) und der Dritten entgegen" (BGH, NJW-RR 2004, 1356, 1358).

  • BGH, 16.11.1962 - 4 StR 344/62
    Auszug aus AnwG Hamburg, 10.06.2008 - II AnwG 21/07
    Ebenso wenig ist erheblich, ob das Verhalten des RA tatsächlich für seinen Mandanten schädlich oder für die andere Partei nützlich ist (so BGHSt 18, 192; 17, 305; BGH, NStZ 1982, 332 und EGH Celle, BRAK-Mitt. 1981, 44).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

    Auszug aus AnwG Hamburg, 10.06.2008 - II AnwG 21/07
    Dies trifft auch bei der Bereitstellung eines Geldbetrages als Kaution zu." Eine zusätzliche vertragliche Verpflichtung in einer Art treuhänderischer Bindung auch zu dem Dritten ist jedoch darin in Betracht zu ziehen, sofern sich aus den getroffenen Absprachen unter besonderen Umständen des Falles ausnahmsweise etwas anderes ergibt (so BGH, a.a.O. unter Hinweis auf die Entscheidung v. 22.7.2004 in NJW 2004, 3630).
  • BGH, 23.04.1982 - 2 StR 192/82

    Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Schwere Schuld - Erziehungsgedanke -

    Auszug aus AnwG Hamburg, 10.06.2008 - II AnwG 21/07
    Ebenso wenig ist erheblich, ob das Verhalten des RA tatsächlich für seinen Mandanten schädlich oder für die andere Partei nützlich ist (so BGHSt 18, 192; 17, 305; BGH, NStZ 1982, 332 und EGH Celle, BRAK-Mitt. 1981, 44).
  • BGH, 26.06.1962 - 5 StR 180/62
    Auszug aus AnwG Hamburg, 10.06.2008 - II AnwG 21/07
    Ebenso wenig ist erheblich, ob das Verhalten des RA tatsächlich für seinen Mandanten schädlich oder für die andere Partei nützlich ist (so BGHSt 18, 192; 17, 305; BGH, NStZ 1982, 332 und EGH Celle, BRAK-Mitt. 1981, 44).
  • BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00

    Vertretungsverbot nach Sozietätswechsel

    Auszug aus AnwG Hamburg, 10.06.2008 - II AnwG 21/07
    "Vertretung" i.S.d. § 43 Abs. 4 BRAO ist dabei im weitesten Sinne zu verstehen, sie setzt ein "Bearbeiten" nicht voraus (vgl. BGH, AnwZ B 3/00 v. 6.11.2000 in NJW 2001, 1572, 1573).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 108/03

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem Geldgeber und einem Rechtsanwalt zum

    Auszug aus AnwG Hamburg, 10.06.2008 - II AnwG 21/07
    Der BGH hat zur treuhänderischen Verwaltung von Vermögensgeldern auf einem RA-Anderkonto in der Entscheidung v. 12.10.2006 - IX ZR 108/03 -, abgedruckt u.a. in AnwBl 2007, 160, 161 und NJW-RR 2007, 267, 268, für eine von einem Dritten zur Verfügung gestellte Geldsumme, die an einen RA zum Zwecke der Kautionsgestellung für seinen inhaftierten Mandanten überwiesen worden war, auf Folgendes hingewiesen: Zwar handelt grundsätzlich ein RA, der auf einem Anderkonto Geld erhält, welches von einem Dritten in Erfüllung einer mit dem Mandanten getroffenen Vereinbarung geleistet wird (wie hier), i.d.R. allein als Vertreter seines Auftraggebers.
  • OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 12 U 169/15

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer sogenannten doppelseitigen Anwaltstreuhand

    Ein Verstoß gegen dieses Verbot wird bejaht, wenn er sich - wenn auch auf Vorschlag der anwaltlich vertretenen Gegenseite - unwiderruflich von seinem Mandanten und der Gegenpartei anweisen lässt, auf seinem Anderkonto einen Betrag zur Sicherung eines Anspruchs der Gegenpartei zu verwahren (Anwaltsgericht Hamburg, Beschluss vom 10. Juni 2008 - II AnwG 21/07).
  • OLG Stuttgart, 24.05.2016 - 12 U 169/15

    Treuhandvertrag: Herausgabe- und Schadenersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt

    Ein Verstoß gegen dieses Verbot wird bejaht, wenn er sich - wenn auch auf Vorschlag der anwaltlich vertretenen Gegenseite - unwiderruflich von seinem Mandanten und der Gegenpartei anweisen lässt, auf seinem Anderkonto einen Betrag zur Sicherung eines Anspruchs der Gegenpartei zu verwahren (Anwaltsgericht Hamburg, Beschluss vom 10. Juni 2008 - II AnwG 21/07).
  • LG Freiburg, 09.06.2009 - 6 O 86/07
    a) des vom Kläger sowie zugleich von dessen damaliger Ehefrau am 30. Dezember 2002 gegenüber dem Beklagten Ziffer 1 erteilten Auftrags als Treuhänder wegen der Auskehrung des Kaufpreises aus dem Grundstückskaufvertrag (s. a. notarieller Kaufvertrag vom 30.12.2002, Anlage K 1) teilt das Gericht indes die rechtlichen Bedenken der Klägerseite dahingehend, dass der Beklagte Ziffer 1 durch die Annahme beider Aufträge das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen im Sinne von § 43 a Abs. 4 BRAO verletzt hat (s. a. die von Klägerseite zitierte Rechtsprechung des AnwG Hamburg, Beschluss vom 10.6.2008, Az. II AnwG 21/07; Anlage K 15 a sowie z. B. Kleine-Cosack, BRAO, 5. Auflage 2008 § 43 a Rz, 111).
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