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   AnwG Hamburg, 27.03.2006 - EV 122/01   

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AnwG Hamburg, 27.03.2006 - EV 122/01 (https://dejure.org/2006,62452)
AnwG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.2006 - EV 122/01 (https://dejure.org/2006,62452)
AnwG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 2006 - EV 122/01 (https://dejure.org/2006,62452)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (41)

  • BGH, 02.04.1998 - I ZR 4/96

    Zweigstellenverbot - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus AnwG Hamburg, 27.03.2006 - EV 122/01
    Denn auch in einer überörtlichen Sozietät können die beteiligten RAe weiterhin gem. §§ 18, 27 BRAO "ihre" Kanzlei jeweils am Ort des Gerichts haben, bei dem sie zugelassen sind (vgl. BGH, NJW 1998, 2533; BGHZ 108, 290, 294 f. = NJW 1998, 2890; BGHZ 119, 225, 230 = NJW 1993, 196).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn er auch diese zweite Kanzlei - ähnlich wie die erste - zu einem tatsächlichen Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit (zu einer "Niederlassung") macht (BGH, NJW 1998, 2533, 2535; BGHZ 108, 290, 294 f. = NJW 1998, 2890; vgl. Henssler / Prütting , BRAO, 2. Aufl., § 28 Rdnr. 8).

    Zuvor hatte der BGH in seiner Entscheidung v. 2.4.1998 (NJW 1998, 2533, 2535) unter Hinweis auf seine vorangegangene Rspr. (BGHZ 108, 290, 294 = NJW 1989, 2890; BGHZ 117, 382, 384 = NJW 1992, 1512; BGHZ 119, 225, 227 = NJW 1993, 196 sowie auf OLG Stuttgart, NJW 1993, 1336, 1337) die Verfassungsmäßigkeit bejaht, und zwar auch im Hinblick auf das europäische Gemeinschaftsrecht.

    Ziel der Regelungen sei es, der Gefahr vorzubeugen, dass RAe zwischen mehreren Kanzleien pendeln und für Rechtsuchende, andere Angehörige der rechtsberatenden Berufe, Gerichte und Behörden nur in eingeschränktem Umfang erreichbar sind (BGH, NJW 1998, 2533, 2535).

    Für Zweigstellen inländischer Kanzleien bestehe dagegen kein vergleichbarer Bedarf der Rechtsuchenden (BGH, NJW 1998, 2533, 2535; BGH, NJW 1993, 1331 ff.).

    Die Unterhaltung einer Zweigstelle ermögliche es außerdem, sich einen Wettbewerbsvorteil im Wettbewerb um Beratungsaufträge zu verschaffen und sei somit geeignet, den Wettbewerb unter RAen unter Verstoß gegen § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG wesentlich zu beeinträchtigen (BGH, NJW 1998, 2533, 2535).

    Ein Verstoß gegen § 28 BRAO liegt nach Auffassung des BGH erst dann vor, wenn sich die Tätigkeit des assoziierten RA dergestalt in den Kanzleibereich des anderen verlagert, dass die Kanzlei des Partners zugleich Zweigstelle der eigenen Kanzlei wird, oder in der Öffentlichkeit durch entsprechendes Auftreten der Eindruck erweckt wird, es würde andernorts eine Zweigstelle unterhalten oder es würden dort Sprechtage abgehalten (BGH, NJW 1998, 2533, 2535; BGH, NJW 1993, 196, 197).

    Soweit ersichtlich, hat zuletzt der Bayerische AGH in seinem Beschl. v. 12.2.2003 (BayAGH 1-16/02; BRAK-Mitt. 2003, 184) die Verfassungsmäßigkeit des § 28 BRAO unter Bezugnahme auf die vorstehend zitierte Rspr. des BGH (BGH, NJW 1998, 2533) festgestellt.

    Feuerich / Weyland (BRAO, 6. Aufl., § 28 Rdnr. 2) bejaht die Verfassungsmäßigkeit des Zweigstellenverbots in enger Anlehnung an die Rspr. des BGH (BGH, NJW 1998, 2533) und der vorstehend zitierten Berufsgerichte (ebenso: Jessnitzer / Blumberg , BRAO, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 1).

    Als vorrangiger Normzweck des § 28 BRAO wird die jederzeitige Erreichbarkeit des RA in seiner Kanzlei angesehen (BGH, NJW 1998, 2533, vgl. oben S. 11; Henssler / Prütting , § 28 BRAO, Rdnr. 3; vgl. oben S. 14 ff.).

    Wenn aber bei der Aufhebung der Singularzulassung das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Gericht bzw. die Erleichterung der Zusammenarbeit nicht mehr als tragfähiges Argument für die Begründung eines Gemeinwohlziels angesehen worden ist, kann der hieran festhaltenden Rspr. und Literatur, die mit dieser Begründung die Verfassungsmäßigkeit des § 28 BRAO bejahen (BGH NJW 1998, 2533, s.o., S. 11; Bayerischer AGH, BRAK-Mitt. 2003, 184, AGH Sachsen-Anhalt BRAK-Mitt. 2002, 282, s.o., S. 13; Feuerich / Weyland , § 28 BRAO Rdnr. 2; Henssler / Prütting , § 28 BRAO Rdnr. 4, s.o. S. 16), nicht länger gefolgt werden.

    In der Diskussion zur Verfassungsmäßigkeit des § 28 BRAO wird der Konkurrenzschutz als weiterer verfassungsrechtlicher Rechtfertigungsgrund angeführt (BGH, NJW 1998, 2533, 2535; Henssler / Prütting , BRAO, § 28, Rdnr. 4).

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Auszug aus AnwG Hamburg, 27.03.2006 - EV 122/01
    Das BVerfG hat in st. Rspr. gesetzliche Regelungen der Berufsausübung nur dann für zulässig erachtet, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 85, 248, 259; BVerfGE 93, 362, 369; BVerfGE 103, 1, 10).

    Dabei ist die Definition der Interessen des Gemeinwohls von den tatsächlichen Gegebenheiten abhängig, welche das Berufsbild zum Zeitpunkt der Beurteilung bestimmen (BVerfGE 103, 1, 6).

    In den früheren, vor der Entscheidung des BVerfG v. 13.12.2000 (BVerfGE 103, 1 ff. = NJW 2001, 353 ff.) zur Singularzulassung ergangenen berufsrechtlichen Entscheidungen ist die Verfassungsmäßigkeit des § 28 BRAO in der Berufsgerichtsbarkeit durchweg bejaht worden (vgl. z.B. EGH Frankfurt, Beschl. v. 4.5.1992, BRAK Mitt. 1992, 223-224).

    Bereits in seiner Entscheidung v. 13.12.2000 (BVerfGE 103, 1 ff.) zur Verfassungsmäßigkeit der Singularzulassung gem. § 25 BRAO hatte das BVerfG festgestellt, dass der Gesetzgeber Nachteile, die sich aus der Wahrnehmung auswärtiger Termine durch Anwälte für die Gerichtsbarkeit ergeben könnten, angesichts des technischen Fortschritts nicht mehr als erheblich ansehen würde.

    Auch hier ist wiederum auf die Ausführungen des BVerfG in seinem Urt. v. 13.12.2000 (BVerfGE 103, 1 ff.), in dem es die Unvereinbarkeit des § 25 BRAO mit Art. 12 Abs. 1 GG festgestellt hat, zu verweisen.

    Darüber hinaus sei auch nicht ersichtlich, dass dieser Gesichtspunkt als tragender Grund für die Singularzulassung bei den OLG bis dato aufrechterhalten worden sei (BVerfGE 103, 1, 12).

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 150/90

    Überörtliche Anwaltssozietät - Verletzung Berufs-/Standesrecht;

    Auszug aus AnwG Hamburg, 27.03.2006 - EV 122/01
    Denn auch in einer überörtlichen Sozietät können die beteiligten RAe weiterhin gem. §§ 18, 27 BRAO "ihre" Kanzlei jeweils am Ort des Gerichts haben, bei dem sie zugelassen sind (vgl. BGH, NJW 1998, 2533; BGHZ 108, 290, 294 f. = NJW 1998, 2890; BGHZ 119, 225, 230 = NJW 1993, 196).

    Vielmehr genügt es, dass in der Öffentlichkeit durch entsprechendes Auftreten der Eindruck erweckt wird, es werde anderen Orts eine Zweigstelle unterhalten (BGH, Urt. v. 23.9.1992, NJW 1993, 196, 197).

    Zuvor hatte der BGH in seiner Entscheidung v. 2.4.1998 (NJW 1998, 2533, 2535) unter Hinweis auf seine vorangegangene Rspr. (BGHZ 108, 290, 294 = NJW 1989, 2890; BGHZ 117, 382, 384 = NJW 1992, 1512; BGHZ 119, 225, 227 = NJW 1993, 196 sowie auf OLG Stuttgart, NJW 1993, 1336, 1337) die Verfassungsmäßigkeit bejaht, und zwar auch im Hinblick auf das europäische Gemeinschaftsrecht.

    Ein Verstoß gegen § 28 BRAO liegt nach Auffassung des BGH erst dann vor, wenn sich die Tätigkeit des assoziierten RA dergestalt in den Kanzleibereich des anderen verlagert, dass die Kanzlei des Partners zugleich Zweigstelle der eigenen Kanzlei wird, oder in der Öffentlichkeit durch entsprechendes Auftreten der Eindruck erweckt wird, es würde andernorts eine Zweigstelle unterhalten oder es würden dort Sprechtage abgehalten (BGH, NJW 1998, 2533, 2535; BGH, NJW 1993, 196, 197).

    So sei etwa den aus den §§ 27, 28 BRAO folgenden Geboten nur dann genüge getan, wenn die Kanzleiorte der jeweiligen Sozietätsmitglieder einer überörtlichen Kanzlei aus dem Briefbogen deutlich hervorgingen (BGH, NJW 1993, 196, 199).

    Denn diese können nach st. Rspr. des BGH auch von der Wahl des Kanzleiortes unabhängig für ihren Mandanten tätig werden (BGH, BB 1993, 1761; BGH, NJW 1993, 196).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus AnwG Hamburg, 27.03.2006 - EV 122/01
    Das BVerfG sieht Art. 12 GG gleichwohl als einheitliches Grundrecht der Berufsfreiheit an, das umfassend die Wahl und die Ausübung des Berufes schützt (BVerfGE 7, 377, 397 ff.).

    Da jedoch, wie bereits ausgeführt, von einem einheitlichen Grundrecht der Berufsfreiheit auszugehen ist, ist konsequenterweise der Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG auch auf Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu erstrecken (BVerfGE 7, 377, 402; BVerfGE 102, 197, 213).

    Nach der vom BVerfG entwickelten Stufentheorie (BVerfGE 7, 377, 405 ff.) sind Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung nur dann mit Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden (nachstehend 1.), und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (nachstehend 2.), wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 76, 196, 207; BVerfGE 85, 248, 259; BVerfGE 94, 372, 380).

    So hatte das BVerfG in seiner "Apothekerentscheidung" v. 11.1.1958 die Freigabe neuer Apotheken aus dem Gesichtspunkt der Volksgesundheit, und nicht des Konkurrenz-Schutzes, geprüft (BVerfGE 7, 377, 414).

  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89

    Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät

    Auszug aus AnwG Hamburg, 27.03.2006 - EV 122/01
    Denn auch in einer überörtlichen Sozietät können die beteiligten RAe weiterhin gem. §§ 18, 27 BRAO "ihre" Kanzlei jeweils am Ort des Gerichts haben, bei dem sie zugelassen sind (vgl. BGH, NJW 1998, 2533; BGHZ 108, 290, 294 f. = NJW 1998, 2890; BGHZ 119, 225, 230 = NJW 1993, 196).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn er auch diese zweite Kanzlei - ähnlich wie die erste - zu einem tatsächlichen Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit (zu einer "Niederlassung") macht (BGH, NJW 1998, 2533, 2535; BGHZ 108, 290, 294 f. = NJW 1998, 2890; vgl. Henssler / Prütting , BRAO, 2. Aufl., § 28 Rdnr. 8).

    Zuvor hatte der BGH in seiner Entscheidung v. 2.4.1998 (NJW 1998, 2533, 2535) unter Hinweis auf seine vorangegangene Rspr. (BGHZ 108, 290, 294 = NJW 1989, 2890; BGHZ 117, 382, 384 = NJW 1992, 1512; BGHZ 119, 225, 227 = NJW 1993, 196 sowie auf OLG Stuttgart, NJW 1993, 1336, 1337) die Verfassungsmäßigkeit bejaht, und zwar auch im Hinblick auf das europäische Gemeinschaftsrecht.

    Darüber hinaus hat der BGH es als mit §§ 27, 28 BRAO vereinbar angesehen, wenn in einer überörtlichen Sozietät die Kanzlei des einen Mitglieds der Sozietät (nur) an dem einen Ort besteht, während die Kanzlei an dem anderen Ort (nur) einem anderen Mitglied der Sozietät zugerechnet wird (BGH, NJW 1991, 49, 50; BGH, NJW 1989, 2890, 2891).

  • BGH, 05.05.1994 - I ZR 57/92

    Intraurbane Sozietät - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus AnwG Hamburg, 27.03.2006 - EV 122/01
    In Bezug auf die Vereinbarkeit des § 28 BRAO mit der Zulassung von überörtlichen Sozietäten gem. § 59a BRAO hatte der BGH in seinem Urt. v. 5.5.1994 (BGH NJW 1994, 2288) ausgeführt, dass die Bildung von RA-Sozietäten den Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 GG und der Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 GG unterfalle.

    Zur vorgenannten höchstrichterlichen Rspr., die von einer Verfassungsmäßigkeit des § 28 BRAO ausgeht, wird ergänzend verwiesen auf die im gleichen Sinne ergangenen Entscheidungen des OLG Stuttgart, Urt. v. 4.12.1992 (NJW 1993, 1336); OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.2.1992, (NJW 1994, 2312, bestätigt durch BGH NJW 1994, 2288); OLG Zweibrücken, Beschl. v. 2.1.1992 (BRAK-Mitt. 1992, 113); OLG Hamm, Beschl. v. 21.3.1991 (GRUR 1991, 635); OLG Nürnberg, Urt. v. 19.6.1990 (NJW-RR 1991, 304); OLG München, Urt. v. 12.4.1990 (NJW 1990, 2134) und OLG München, Beschl. v. 15.11.1976 (AnwBl. 1977, 270).

    Als Vergleichsgruppe dienen die in überörtlichen Sozietäten zusammenarbeitenden RAe, denen das Zweigstellenverbot bei der Bildung überörtlicher sowie intraurbaner Sozietäten nach der bisherigen Rspr. nicht im Wege steht (vgl. BGH, NJW 1994, 2288).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus AnwG Hamburg, 27.03.2006 - EV 122/01
    Nach der vom BVerfG entwickelten Stufentheorie (BVerfGE 7, 377, 405 ff.) sind Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung nur dann mit Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden (nachstehend 1.), und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (nachstehend 2.), wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 76, 196, 207; BVerfGE 85, 248, 259; BVerfGE 94, 372, 380).

    Selbst wenn man jedoch bejahen würde, dass das Zweigstellenverbot des § 28 Abs. 1 BRAO auch heute noch gewissen Gemeinwohlinteressen dient, so folgt - wie sich aus den vorstehenden Erwägungen ergibt - jedenfalls im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe (BVerfGE 76, 196, 209), dass der durch die Vorschrift bewirkte Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit des RA die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschreitet.

  • BGH, 24.06.1993 - V ZB 30/93

    Keine Postulationsfähigkeit vor Bezirksgericht ohne Kanzlei im Beitrittsgebiet

    Auszug aus AnwG Hamburg, 27.03.2006 - EV 122/01
    Denn diese können nach st. Rspr. des BGH auch von der Wahl des Kanzleiortes unabhängig für ihren Mandanten tätig werden (BGH, BB 1993, 1761; BGH, NJW 1993, 196).

    Denn nach Auffassung des BGH macht allein die Entgegennahme von Mandaten in der Kanzlei des assoziierten, andernorts residierenden RA diese noch nicht zur Zweigstelle, ebenso wenig wie eine Beratungstätigkeit in der Kanzlei des assoziierten RA zu einem auswärtigen Sprechtag wird (BGH, BB 1993, 1761 ff.).

  • OLG Stuttgart, 04.12.1992 - 2 U 180/92

    Rechtmäßigkeit des Hinweises eines Rechtsanwalts und Steuerberaters auf dem

    Auszug aus AnwG Hamburg, 27.03.2006 - EV 122/01
    Zuvor hatte der BGH in seiner Entscheidung v. 2.4.1998 (NJW 1998, 2533, 2535) unter Hinweis auf seine vorangegangene Rspr. (BGHZ 108, 290, 294 = NJW 1989, 2890; BGHZ 117, 382, 384 = NJW 1992, 1512; BGHZ 119, 225, 227 = NJW 1993, 196 sowie auf OLG Stuttgart, NJW 1993, 1336, 1337) die Verfassungsmäßigkeit bejaht, und zwar auch im Hinblick auf das europäische Gemeinschaftsrecht.

    Zur vorgenannten höchstrichterlichen Rspr., die von einer Verfassungsmäßigkeit des § 28 BRAO ausgeht, wird ergänzend verwiesen auf die im gleichen Sinne ergangenen Entscheidungen des OLG Stuttgart, Urt. v. 4.12.1992 (NJW 1993, 1336); OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.2.1992, (NJW 1994, 2312, bestätigt durch BGH NJW 1994, 2288); OLG Zweibrücken, Beschl. v. 2.1.1992 (BRAK-Mitt. 1992, 113); OLG Hamm, Beschl. v. 21.3.1991 (GRUR 1991, 635); OLG Nürnberg, Urt. v. 19.6.1990 (NJW-RR 1991, 304); OLG München, Urt. v. 12.4.1990 (NJW 1990, 2134) und OLG München, Beschl. v. 15.11.1976 (AnwBl. 1977, 270).

  • OLG Karlsruhe, 11.12.1991 - 6 U 161/91
    Auszug aus AnwG Hamburg, 27.03.2006 - EV 122/01
    Als zweite Kanzlei lässt sich eine Kanzlei in einer überörtlichen Sozietät werten, wenn der Sozius auch diese zweite Kanzlei nach der Verkehrsanschauung ähnlich wie die erste zum Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit macht (OLG Karlsruhe, NJW 1992, 1114, 1115).

    Zuvor hatte auch das OLG Karlsruhe in seinem Urt. v. 11.12.1991 (NJW 1992, 1114) die Verfassungsmäßigkeit des § 28 BRAO inzident bejaht.

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86

    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • OLG Braunschweig, 24.09.1998 - 2 U 25/98

    Erweckung eines unzutreffenden Anscheins durch eine entsprechende

  • BVerfG, 16.06.1993 - 1 BvR 970/89

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Amtstätigkeit eines Notars auf einen

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • AGH Sachsen-Anhalt, 18.09.2002 - 1 AGH 11/02

    Anwaltliche Werbung - Verstoß gegen das Zweigstellenverbot

  • OLG Hamm, 21.03.1991 - 4 W 12/91

    Berufsrecht; keine Zulässigkeit von Scheinsozietäten

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • OLG Karlsruhe, 26.02.1992 - 6 U 156/91
  • KG, 19.05.2000 - 5 U 727/00

    Zulässigkeit der Angabe der Berufsbezeichnung "Notare, Rechtsanwälte"

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

  • BVerfG, 03.12.1980 - 1 BvR 409/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verleihung von Hochschulgraden an

  • BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 11/90

    Auftreten als Mitglied einer überörtlichen Anwalts-Sozietät

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • OLG Nürnberg, 19.06.1990 - 3 U 388/90

    Wettbewerbsrechtliche und standesrechtliche Zulässigkeit einer Berufsausübung in

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • OLG München, 12.04.1990 - 6 U 5905/89

    Überörtliche Sozietät; Kriterien der Zulässigkeit; Wettbewerbsrechtliche

  • AnwG Schleswig, 17.07.2001 - 3 EG 6/01

    Zweigstellenverbot - Verfassungskonformität des Verbots der Einrichtung einer

  • BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56

    Berlin-Vorbehalt I

  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

  • BGH, 21.01.1993 - I ZR 43/91

    Kooperationspartner - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Leistungsfähigkeit

  • BGH, 20.03.1992 - V ZB 7/92

    Keine Postulationsfähigkeit vor Bezirksgericht bei bloßer Eintragung in

  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99

    Vertretung der Anwalts-GmbH

  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94

    Postulationsfähigkeit

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