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AnwG Hamm, 14.11.2018 - 2 AnwG 50/17 |
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Verfahrensgang
- AnwG Hamm, 14.11.2018 - 2 AnwG 50/17
- AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19
Wird zitiert von ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19 Die Berufung des Rechtsanwalts gegen das Urteil des Anwaltsgerichts Hamm vom 14.11.2018 (2 AnwG 50/2017 - EV 304/16) wird mit der Maßgabe verworfen, dass die neben dem Verweis verhängte Geldbuße auf den Betrag von 5.000,00 EUR vermindert wird.
Mit Urteil des Anwaltsgerichts Hamm vom 14. November 2018 (2 AnwG 50/2017 - EV 304/16) sind gegen den dort anwesenden Rechtsanwalt aufgrund der Hauptverhandlung vom selben Tag (Protokoll: Bl. 63-68) wegen mehrerer Pflichtverletzungen nach §§ 43, 43a III, V, 113 BRAO, §§ 4, 14 BORA, §§ 46 I Nr. 3, III S. 3, 49 III Nr. 4, IV Nr. 5 StVO ein Verweis und eine Geldbuße in Höhe von 6.000,00 EUR verhängt worden.