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AnwG Hamm, 21.03.2018 - 1 AnwG 70/16 |
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Verfahrensgang
- AnwG Hamm, 21.03.2018 - 1 AnwG 70/16
- AGH Nordrhein-Westfalen, 07.06.2019 - 2 AGH 7/18
Wird zitiert von ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 07.06.2019 - 2 AGH 7/18
Verhängung einer Geldbuße gegen einen Rechtsanwalt
Auf die Berufung des Angeschuldigten gegen das Urteil des Anwaltsgerichts Hamm vom 21.03.2018 - 1 AnwG 70/2016 - wird das angefochtene Urteil unter Verwerfung der Berufung im Übrigen als unbegründet dahingehend abgeändert, dass der Angeschuldigte gegen die Verpflichtung, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen, zuwider gehandelt und dadurch seine Pflicht als Rechtsanwalt verletzt hat, indem er zur Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt angestiftet hat.Das Anwaltsgericht Hamm hat gegen den angeschuldigten Rechtsanwalt mit Urteil vom 21.03.2018 - 1 AnwG 70/2016 - "wegen Verletzung der Berufspflichten gemäß §§ 43, 113 Abs. 1 BRAO, 156, 26 StGB" eine Geldbuße in Höhe von 1.000,00 EUR verhängt.