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   AnwG Köln, 09.10.2018 - 2 AnwG 21/15 , 2 AnwG 60/17 , 2 AnwG 20/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47804
AnwG Köln, 09.10.2018 - 2 AnwG 21/15 , 2 AnwG 60/17 , 2 AnwG 20/17 (https://dejure.org/2018,47804)
AnwG Köln, Entscheidung vom 09.10.2018 - 2 AnwG 21/15 , 2 AnwG 60/17 , 2 AnwG 20/17 (https://dejure.org/2018,47804)
AnwG Köln, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - 2 AnwG 21/15 , 2 AnwG 60/17 , 2 AnwG 20/17 (https://dejure.org/2018,47804)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Anwaltsblatt

    § 43 BRAO, § 43b BRAO, § 49b BRAO, § 4a RVG
    Pin-up-Kalender, Werbeanzeigen und eine unzulässige Erfolgshonorarvereinbarung

  • BRAK-Mitteilungen

    Unsachliche Werbung und unzulässige Erfolgshonorarvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Erfolgshonorar: Nachträgliche Vereinbarung geht nicht

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 43 BRAO, § 43b BRAO, § 49b BRAO, § 4a RVG
    Pin-up-Kalender, Werbeanzeigen und eine unzulässige Erfolgshonorarvereinbarung

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 43 BRAO, § 43b BRAO, § 49b BRAO, § 4a RVG
    Pin-up-Kalender, Werbeanzeigen und eine unzulässige Erfolgshonorarvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2019, 43
  • AnwBl Online 2019, 60
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • AnwG Köln, 10.11.2014 - 10 EV 490/14

    Werbung des Anwalts mit Pin-Up-Kalender

    Auszug aus AnwG Köln, 09.10.2018 - 2 AnwG 21/15
    Der Antrag von Rechtsanwalt F. auf gerichtliche Entscheidung hat die erkennende Kammer gem. § 74 a BRAO durch Beschluss vom 10.11.2014 (10 EV 490/14) zurückgewiesen.

    Im Gegensatz zu dem Pin-Up-Kalender für das Jahr 2014, (Rügeverfahren, 10 EV 490/14) in dem die nackten Frauen in Farbe dargestellt waren, besteht der Pin-Up-Kalender "Women 2015" aus schwarz-weiß Fotos.

    Wie bereits in der Entscheidung vom 10.11.2014 (10 EV 490/14) zu dem "Kalender Green Girls 2014" des Angeschuldigten ausgeführt wurde, vermag die erkennende Kammer auch bei dem im Verfahren gegenständlichen Kalender keine in Form und Inhalt sachliche Unterrichtung des Mandanten über seine berufliche Tätigkeit zu erkennen.

  • BGH, 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13

    Anwaltliches Berufsrecht: Belehrende Hinweise der Rechtsanwaltskammer über die

    Auszug aus AnwG Köln, 09.10.2018 - 2 AnwG 21/15
    Auf der Grundlage der §§ 43 b BRAO, 6 BORA sind u.a. Werbemethoden nicht gestattet, die Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich am Gewinn orientierten Verhaltens sind (vgl. BGH-Urteil vom 27.10.2014 (AnwZ (Brfg) 67/13 m.w.M.)).

    Wie bereits ausgeführt wurde, ist es einem Rechtsanwalt nicht verwehrt, für seine Werbung Bilder oder Fotografieren zu verwenden (Prütting in Henssler / Prütting, § 43 b BRAO, Rd-Nr. 32, v. Lewinski in Hartung, § 6 BORA Rn. 75, BGH vom 27.10.2014, AnwZ (Brfg) 67/13).

  • BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00

    Zum anwaltlichen Werberecht

    Auszug aus AnwG Köln, 09.10.2018 - 2 AnwG 21/15
    Dem Rechtsanwalt ist insbesondere auch nicht verwehrt, im Rahmen seiner Werbung Ironie und Sprachwitz als Stilmittel zu gebrauchen (BGH a.a.O. unter Hinweis auf BVerfG, NJW 2001, 3324, v. Lewinski in Hartung, § 6 BORA, Rn. 26).
  • LG Köln, 01.06.2021 - 33 O 44/20
    Mit Schreiben vom 28.11.2016 berichtete die Beklagte der Generalstaatsanwaltschaft Köln über den Vorgang und die mittlerweile trotz der Rüge abgeschlossene Gebührenvereinbarung vom 23.07.2015 und bat um Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Ermittlungsverfahrens (ER III/341/2016 = 10 EV 365/16 / 2 AnwG 20/17, Bl. 597 ff. d.A.).

    Das Anwaltsgericht Köln verurteilte den Kläger am 13.11.2018 unter anderem wegen des Abschlusses der Vergütungsvereinbarung vom 23.07.2015 zu einer Geldbuße i.H.v. 5.000,00 EUR und erteilte ihm einen Verweis (2 AnwG 20/17,10 EV 265/16 der Akte).

  • LAG Köln, 06.03.2020 - 9 Ta 3/20

    Rechtsweg; Zulässigkeit eines Erfolgshonorars; negative Feststellungsklage gegen

    Das Anwaltsgericht K verurteilte den Kläger durch Entscheidung vom 09.10.2018 - 2 AnwG 21/15, 2 AnwG 60/17,2 AnwG 20/17 - wegen des Abschlusses der Vergütungsvereinbarung vom 23.07.2015, wegen des Versendens von Werbeabrisskalendern mit Abbildungen spärlich bekleideter Frauen sowie wegen teilweise unzulässiger Werbeanzeigen im Kölner Stadtanzeiger zu einer Geldbuße iHv. 5.000 EUR und erteilte ihm einen Verweis.
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