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ArbG Aachen, 15.07.2021 - 1 BV 9/21 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 23 Abs. 1 BetrVG
Auflösung des Betriebsrates
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 15.07.2021 - 1 BV 9/21
- ArbG Aachen, 05.08.2021 - 1 BV 9/21
- LAG Köln, 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19
Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst
Auszug aus ArbG Aachen, 15.07.2021 - 1 BV 9/21
Sinn und Zweck des § 23 Abs. 1 BetrVG ist es, die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats zu gewährleisten (vgl. insgesamt LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19 - Rn. 153 - 156 m.w.N., juris).Das LAG Düsseldorf hat in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 23.06.2020 (14 TaBV 75/19 - dort Rn. 159 ff., juris) unter Auswertung von Rechtsprechung und Literatur zu den grundsätzlich bestehenden Rechten und Pflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat und deren Zusammenarbeit auszugsweise folgendes ausgeführt:.