Rechtsprechung
ArbG Aachen, 15.09.2010 - 5 BV 21/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einwendung eines Arbeitgebers i.S.d. § 767 Abs. 2 ZPO gegen die Zwangsvollstreckung des Betriebsrats aus einem Beschluss hinsichtlich einer Unterlassungspflicht eines Arbeitgebers zur Anordnung von Überstunden ohne Beachtung der Mitbestimmungsrechte; Folgen einer ...
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 15.09.2010 - 5 BV 21/10
- LAG Köln, 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10
- BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07
Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität
Auszug aus ArbG Aachen, 15.09.2010 - 5 BV 21/10
Der Schuldner eines vollstreckungsfähigen Titels i. S. v. § 85 Abs. 1 S. 1 ArbGG kann gemäß § 85 Abs. 1 S. 3 ArbGG i. V. m. 767 Abs. 1 ZPO die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus diesem Titel in einem neuerlichen Beschlussverfahren durch Vollstreckungsabwehrantrag geltend machen (BAG vom 18.03.2008 - 1 ABR 3/07, NZA 2008, 1259 ff.).Schließlich ist zu berücksichtigen, dass das Vollstreckungsgericht zwar nicht von der Notwendigkeit erhoben ist, die möglicherweise schwierige Klärung der Frage herbeizuführen, ob gegen die Unterlassungsverfügung aus einem Titel verstoßen wurde (vgl. BAG vom 18.03.2008 - 1 ABR 3/07, NZA 2008, S. 1259 ff.).
- BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93
Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des …
Auszug aus ArbG Aachen, 15.09.2010 - 5 BV 21/10
Wenn die Zwangsvollstreckung aufgrund einer Klage aus § 767 ZPO für unzulässig erklärt worden ist, kann der Schuldner vom Gläubiger in entsprechender Anwendung des § 371 BGB die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels verlangen (vgl. BGH vom 22.09.1994 - IX ZR 165/93, NJW 1994, 3225 ff.). - BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91
Antrag auf Unterlassung von Überstunden
Auszug aus ArbG Aachen, 15.09.2010 - 5 BV 21/10
Hat der Betriebsrat für einen Teilbereich eine Regelung getroffen, nach der die Zustimmung des Betriebsrats vor der Anordnung von Überstunden nicht erforderlich ist, fehlt eine Anspruchsgrundlage für einen Globalantrag, mit dem dem Arbeitgeber generell aufgegeben werden soll, die Anordnung von Überstunden zu unterlassen, solange der Betriebsrat nicht zugestimmt hat bzw. die Einigungsstelle die Zustimmung nicht ersetzt hat (vgl. BAG vom 10.03.1992 - 1 ABR 31/91, NZA 1992, S. 952 ff.; BAG vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40 ff.). - BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus ArbG Aachen, 15.09.2010 - 5 BV 21/10
Hat der Betriebsrat für einen Teilbereich eine Regelung getroffen, nach der die Zustimmung des Betriebsrats vor der Anordnung von Überstunden nicht erforderlich ist, fehlt eine Anspruchsgrundlage für einen Globalantrag, mit dem dem Arbeitgeber generell aufgegeben werden soll, die Anordnung von Überstunden zu unterlassen, solange der Betriebsrat nicht zugestimmt hat bzw. die Einigungsstelle die Zustimmung nicht ersetzt hat (…vgl. BAG vom 10.03.1992 - 1 ABR 31/91, NZA 1992, S. 952 ff.; BAG vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40 ff.). - BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03
Bestimmtheit eines Unterlassungstitels
Auszug aus ArbG Aachen, 15.09.2010 - 5 BV 21/10
Einwände, die - wie vorliegend das Wirksamwerden der Betriebsvereinbarung vom 15.01.2010 - die materiell-rechtliche Berechtigung betreffen, liegen jedoch außerhalb des Vollstreckungsverfahrens und sind im Erkenntnisverfahren geltend zu machen (vgl. BAG vom 25.08.2004 - 1 AZB 41/03, EzA § 78 ArbGG 1979 Nr. 7).
- LAG Köln, 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10
Vollstreckungsabwehrantrag der Arbeitgeberin gegen Zwangsvollstreckung des …
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 15.09.2010 - 5 BV 21/10 - wird zurückgewiesen.Der Beschwerdeführer und Beteiligte zu 2. beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 15.09.2010 - 5 BV 21/10 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.