Rechtsprechung
ArbG Aachen, 22.04.2021 - 8 Ca 3432/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Außerordentliche Kündigung wegen Datenschutzverstoß und Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Arbeitskollegen
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung von Mitarbeiter wegen Datenschutzverstoßes
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung wegen Datenschutzverstoß und Verletzung des allgemeinen ...
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags wegen unbefugter Kenntnisnahme + Weitergabe fremder Daten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Durchsuchung des Dienstcomputers nach privater Korrespondenz eines Arbeitskollegen zwecks Weitergabe an Dritte stellt an sich wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dar - Im Einzelfall kann je nach Motiv des Arbeitnehmers und Dauer des beanstandungsfreien ...
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 24.09.2020 - 8 Ca 3432/20
- ArbG Aachen, 22.04.2021 - 8 Ca 3432/20
- LAG Köln, 02.11.2021 - 4 Sa 290/21
Papierfundstellen
- NZA-RR 2021, 366
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Köln, 02.11.2021 - 4 Sa 290/21
Fristlose Kündigung wegen der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 22.04.2021, Az. 8 Ca 3432/20 abgeändert und die Klage abgewiesen.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 22.04.2021, Az. 8 Ca 3432/20, abzuändern und die Klage abzuweisen.
- ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19
Betriebsveröffentlichte Gerichtsschriftsätze mit Gesundheitsdaten - …
(1) Rechtswidrige Datenverarbeitungen des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis, die mit Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts etwa von Arbeitskollegen einhergehen, können dazu geeignet sein, bei entsprechender Schwere des Verstoßes "an sich" einen wichtigen Grund für den Ausspruch einer Kündigung auszumachen, auch wenn die in Rede stehenden Daten nicht dem Schutzbereich des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen unterliegen (jüngst ArbG Aachen, Urt. v. 22.4.2021 - 8 Ca 3432/20, NZA-RR 2021, 366;… vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.5.2017 - 7 Sa 38/17).