Rechtsprechung
   ArbG Aachen, 23.10.2006 - 8 Ca 2863/06 d   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,39149
ArbG Aachen, 23.10.2006 - 8 Ca 2863/06 d (https://dejure.org/2006,39149)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 23.10.2006 - 8 Ca 2863/06 d (https://dejure.org/2006,39149)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - 8 Ca 2863/06 d (https://dejure.org/2006,39149)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,39149) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Geldwerter Vorteil der Nutzung eines privat genutzten Dienstwagens, Pfändungsfreigrenzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Pfändungsfreigrenzen bei einem geldwerten Vorteil der Nutzung eines privat genutzten Dienstwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 10.04.1991 - 2 (16) Sa 619/90

    Lohnpfändung; Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens; Geldwerter Vorteil

    Auszug aus ArbG Aachen, 23.10.2006 - 8 Ca 2863/06
    Dann aber muss bei der Berechnung des pfändbaren Nettoeinkommens des Klägers unter Berücksichtigung seiner Unterhaltsverpflichtungen auch das in Geld zu zahlende Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung mit dem verbleibenden Nettowert des geldwerten Vorteils der Privatnutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagens nach Abzug von hierauf entfallenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zusammengezählt werden (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 10.04.1991 - 2 (16) Sa 619/90; Landgericht Tübingen, Beschluss vom 03.02.1995 - 5 T 326/94).
  • LG Tübingen, 03.02.1995 - 5 T 326/94
    Auszug aus ArbG Aachen, 23.10.2006 - 8 Ca 2863/06
    Dann aber muss bei der Berechnung des pfändbaren Nettoeinkommens des Klägers unter Berücksichtigung seiner Unterhaltsverpflichtungen auch das in Geld zu zahlende Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung mit dem verbleibenden Nettowert des geldwerten Vorteils der Privatnutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagens nach Abzug von hierauf entfallenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zusammengezählt werden (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 10.04.1991 - 2 (16) Sa 619/90; Landgericht Tübingen, Beschluss vom 03.02.1995 - 5 T 326/94).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 733/07

    Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung - Unpfändbarkeit

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 23. Oktober 2006 - 8 Ca 2863/06 d - teilweise abgeändert.
  • LAG Köln, 10.07.2007 - 13 Sa 402/07

    Dienstwagen, Privatnutzung; Nutzungspauschale; Kürzung; Sachbezug; Pfändbarkeit

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 23.10.2006 - 8 Ca 2863/06 - teilweise abgeändert:.
  • LAG Köln, 10.07.2008 - 3 Sa 402/07
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 23.10.2006 - 8 Ca 2863/06 - teilweise abgeändert:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht