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   ArbG Arnsberg, 23.04.2013 - 1 Ca 1139/12   

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https://dejure.org/2013,34861
ArbG Arnsberg, 23.04.2013 - 1 Ca 1139/12 (https://dejure.org/2013,34861)
ArbG Arnsberg, Entscheidung vom 23.04.2013 - 1 Ca 1139/12 (https://dejure.org/2013,34861)
ArbG Arnsberg, Entscheidung vom 23. April 2013 - 1 Ca 1139/12 (https://dejure.org/2013,34861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing am Arbeitsplatz: Fristlose Kündigung droht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 23.04.2013 - 1 Ca 1139/12
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 21.06.2012, 2 AZR 694/11, juris).

    Die Umstände, die ihn begründen, dürfen nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht ebenso gut durch ein Geschehen zu erklären sein, das eine außerordentliche Kündigung nicht zu rechtfertigen vermag (BAG, Urteil vom 21.06.2012, 2 AZR 694/11, juris).

  • LAG Sachsen, 17.01.2007 - 2 Sa 808/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Löschens eines Computerprogramms von einem

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 23.04.2013 - 1 Ca 1139/12
    Handlungen die den Straftatbestand der Computersabotage nach § 303 b StGB zum Nachteil des Arbeitgebers begründen, können ebenfalls einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen (vgl. LAG Sachsen, Urteil vom 17.01.2007, 2 Sa 808/05, juris).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 23.04.2013 - 1 Ca 1139/12
    Eine unerlaubte private Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung zu bilden, wobei auch hier stets abzuwägen ist, ob unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die fristlose Kündigung wirksam ist (BAG, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 186/11, juris).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 23.04.2013 - 1 Ca 1139/12
    Ganz allgemein sind strafbare Handlungen, die ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber verübt, ein an sich wichtiger Grund zur fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG, Urteil vom 10.06.2011, 2 AZR 541/09, juris).
  • LAG Hamm, 06.12.2013 - 13 Sa 596/13

    Musik und Filme in der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreises - fristlose

    Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23.04.2013 - 1 Ca 1139/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu 1. und 2. zusammenfassend wie folgt lautet:.

    Das beklagte Land beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23.04.2013 - 1 Ca 1139/12 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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