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   ArbG Arnsberg, 23.11.2020 - 2 Ca 483/20   

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https://dejure.org/2020,38668
ArbG Arnsberg, 23.11.2020 - 2 Ca 483/20 (https://dejure.org/2020,38668)
ArbG Arnsberg, Entscheidung vom 23.11.2020 - 2 Ca 483/20 (https://dejure.org/2020,38668)
ArbG Arnsberg, Entscheidung vom 23. November 2020 - 2 Ca 483/20 (https://dejure.org/2020,38668)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.05.2017 - II ZR 6/16

    Betriebliche Versorgung von Organmitgliedern einer Kapitalgesellschaft:

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 23.11.2020 - 2 Ca 483/20
    Da vorliegend das Kapitalwahlrecht bereits in der Versorgungszusage vom 01.10.1997 enthalten ist und im Jahr 2005 lediglich neu gefasst wurde, liegt nach den oben dargestellten Grundsätzen in der Vereinbarung eines Kapitalwahlrechts bzw. in der Ausübung desselben kein Verstoß gegen § 3 BetrAVG (BGH, Urteil v. 23.05.2017 -II ZR 6/16 - bei juris).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 23.11.2020 - 2 Ca 483/20
    Der Zahlungsantrag ist gemäß § 258 ZPO als ein auf zukünftige Leistungen gerichtete Antrag möglich, da die Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers bei Betriebsrentenansprüchen nicht von einer Gegenleistung abhängt (BAG, Urteil v. 30.09.2014 - 3 AZR 998/12 - NZA 2015, 750, Rn. 13; BAG, Urteil v. 17.06.2014 - 3 AZR 529/12, Nn. 20).
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 317/07

    Abgrenzung Betriebsrenten - Übergangsgelder

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 23.11.2020 - 2 Ca 483/20
    Kapitalzahlungen in einmaliger Form sind anerkannte Formen der Absicherung der Altersversorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (BAG, Urteil v. 28.10.2008 - 3 AZR 317/07 - NZA 2009, 844).
  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17

    Verrentung eines Versorgungsguthabens - billiges Ermessen

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 23.11.2020 - 2 Ca 483/20
    Dies folgt aus dem arbeitsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme, das auch für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung gilt, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist (BAG, Urteil vom 14.05.2019 - 3 AZR 150/17 - NZA 2019, 1367).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 23.11.2020 - 2 Ca 483/20
    Der Zahlungsantrag ist gemäß § 258 ZPO als ein auf zukünftige Leistungen gerichtete Antrag möglich, da die Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers bei Betriebsrentenansprüchen nicht von einer Gegenleistung abhängt (BAG, Urteil v. 30.09.2014 - 3 AZR 998/12 - NZA 2015, 750, Rn. 13; BAG, Urteil v. 17.06.2014 - 3 AZR 529/12, Nn. 20).
  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85

    Kapitalzahlung - Versorgungszusage - Abfindung - Gesetzlicher Insolvenzschutz

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 23.11.2020 - 2 Ca 483/20
    Zudem ist zu bedenken, dass eine Einmalzahlung im Rahmen eines Kapitalwahlrechts zwar eine recht untypische Leistung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung darstellt, eine solche aber durchaus zulässig ist, wenn die Einmalzahlung so gestaltet ist, dass sie der Versorgung im Alter, bei Invalidität oder der Hinterbliebenenversorgung dient (BAG, Urteil v. 30.09.1986 - 3 AZR 22/85 - NZA 1987, 456).
  • LAG Hamm, 11.08.2021 - 4 Sa 221/21

    Betriebliche Altersversorgung; Einmalzahlung; Wahlrecht; Abfindungsverbot

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23.11.2020 - 2 Ca 483/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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