Rechtsprechung
ArbG Augsburg, 06.05.2013 - 3 Ca 2475/12 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- LAG München, 25.04.2017 - 9 Sa 497/16
Wiedereinsetzung in eine Berufungsbegründungsfrist - schadensersatzansprüche
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 06.05.2013, Az. 3 Ca 2475/12, abgeändert.Unter Abänderung des Endurteils des Arbeitsgerichts Augsburg vom 06.05.2013, 3 Ca 2475/12, wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlungen 500.000,- EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.
- LAG München, 29.04.2014 - 9 Sa 833/13
Teilanfechtung eines Urteils über verschiedene Ansprüche
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 06.05.2013, Az.: 3 Ca 2475/12 wird auf Kosten der Klägerin verworfen.Unter Abänderung des Endurteils des Arbeitsgerichts Augsburg vom 06.05.2013, Geschäftsnummer 3 Ca 2475/12 wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlungen 500.000,- EUR, aus den in der Berufungsbegründung vom 23.12.2013 im Einzelnen dargestellten Vorgängen (S. 8 - 27) in der Abfolge ihrer Darstellung, nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.