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ArbG Augsburg, 10.11.2021 - 2 BV 31/18 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 10.11.2021 - 2 BV 31/18
- LAG München, 01.07.2022 - 7 TaBV 70/21
- BAG - 7 ABR 20/22 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- LAG München, 01.07.2022 - 7 TaBV 70/21
Sprechstunden des Betriebsrats
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 10.11.2021 - 2 BV 31/18 abgeändert.Die Manager benötigen zur Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben jederzeit Zugriff auf die vertraulichen notwendigen administrativen Unterlagen (Tagesplanung, Personalplanung, Protokoll, Mitarbeitergespräch etc.), die im Managerbüro gelagert würden und dies habe das Arbeitsgericht mit Teilbeschluss vom 09.01.2019 - 2 BV 31/18 auch rechtskräftig festgestellt.
Der Schlussbeschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 10.11.2021, Az. 2 BV 31/18 wird abgeändert.