Rechtsprechung
ArbG Augsburg, 14.01.2016 - 5 BV 92/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober Pflichtverletzung: Bestreiten der Voraussetzungen eines wirksamen Betriebsratsbeschlusses mit Nichtwissen
- ra.de
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 05.09.1967 - 1 ABR 1/67
Anforderungen an den Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern -; Schweigepflicht …
Auszug aus ArbG Augsburg, 14.01.2016 - 5 BV 92/15
Mit den gesetzlichen Pflichten sind die Amtspflichten des Betriebsratsmitglieds gemeint, das heißt diejenigen Pflichten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben (BAG 05.09.1947 - 1 ABR 1/67, juris; LAG Düsseldorf 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14, juris).Der Ausschluss kann nur erfolgen, wenn der Auszuschließende durch ein ihm anrechenbares Verhalten die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats ernstlich bedroht oder lahmgelegt hat (BAG 05.09.1947 - 1 ABR 1/67, a.a.O.).
- BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02
Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung
Auszug aus ArbG Augsburg, 14.01.2016 - 5 BV 92/15
Für die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat mit der Durchführung eines Beschlussverfahrens bedarf es einer nach außen wirksamen Vollmachtserteilung nach §§ 80, 81 ZPO und einer wirksamen internen Beschlussfassung des Gremiums (BAG 09.12.2003 - 1 ABR 44/02, AP BetrVG 1972 § 33 Nr. 1).Der Betriebsrat hat dann die Einhaltung der Voraussetzungen im Einzelnen unter Beifügung von Unterlagen vorzutragen, darauf muss der Arbeitgeber darlegen, in welchen einzelnen Punkten und weshalb die Behauptungen des Betriebsrats dennoch unrichtig sein sollen (BAG 09.12.2003, a.a.O.).
- LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13
Betriebsratsausschluss - Diffamierung - "Hitler-Vergleich" - Kostenübernahme für …
Auszug aus ArbG Augsburg, 14.01.2016 - 5 BV 92/15
Denn das arbeitsgerichtliche Erkenntnisverfahren nach § 23 Abs. 1 BetrVG ist nicht auf Sanktionen gegen das Betriebsratsmitglied gerichtet (Hessisches LAG - 9 TaBV 17/13, juris), es sichert vielmehr die gesetzmäßige Durchführung der Betriebsverfassung. - BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92
Betriebsrat: Auflösung
Auszug aus ArbG Augsburg, 14.01.2016 - 5 BV 92/15
Eine grobe Verletzung der Pflichten kann nur angenommen werden, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles die weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar erscheint (BAG 22.06.1993 - 1 ABR 62/92, juris). - LAG Düsseldorf, 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14
Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen einer Pflichtverletzung aus einer …
Auszug aus ArbG Augsburg, 14.01.2016 - 5 BV 92/15
Mit den gesetzlichen Pflichten sind die Amtspflichten des Betriebsratsmitglieds gemeint, das heißt diejenigen Pflichten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben (BAG 05.09.1947 - 1 ABR 1/67, juris; LAG Düsseldorf 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14, juris).