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ArbG Augsburg, 15.12.2010 - 10 Ca 1498/10 |
Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 15.12.2010 - 10 Ca 1498/10
- LAG München, 01.09.2011 - 3 Sa 221/11
Wird zitiert von ...
- LAG München, 01.09.2011 - 3 Sa 221/11
Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 15.12.2010 - 10 Ca 1498/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Augsburg hat mit Endurteil vom 15.12.2010 - 10 Ca 1498/10 -, auf das hinsichtlich des unstreitigen Sachverhalts sowie der Einzelheiten des streitigen Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug, der erstinstanzlich gestellten Anträge sowie der rechtlichen Erwägungen des Erstgerichts verwiesen wird, die Klage abgewiesen mit der Begründung, nach Ziff. 6 des Vergleichs vom 10.01.2008, die eine neue, selbstständige, den ursprünglichen Vertrag abändernde Regelung für die Zeit ab 01.03.2010 enthalte, habe der Kläger nur Anspruch auf "eine" dem Arbeitsvertrag vom 27.07.2001 nach Bedeutung der Aufgabe und Verantwortung der Position entsprechende Stelle auf derselben Hierarchieebene, nicht jedoch auf die ursprünglich innegehabte Stelle.
das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 15.12.2010, Az. 10 Ca 1498/10, abzuändern:.