Rechtsprechung
ArbG Augsburg, 16.03.2020 - 3 Ca 2478/19 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- dgbrechtsschutz.de
Bedrohlich schauen reicht nicht für eine Kündigung
- dgbrechtsschutz.de
- kanzlei-moegelin.de
Bedrohliches Verhalten als Kündigungsgrund
Kurzfassungen/Presse
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Bedrohlich schauen reicht nicht für eine Kündigung