Rechtsprechung
   ArbG Augsburg, 07.05.2020 - 3 Ga 9/20   

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https://dejure.org/2020,15109
ArbG Augsburg, 07.05.2020 - 3 Ga 9/20 (https://dejure.org/2020,15109)
ArbG Augsburg, Entscheidung vom 07.05.2020 - 3 Ga 9/20 (https://dejure.org/2020,15109)
ArbG Augsburg, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 3 Ga 9/20 (https://dejure.org/2020,15109)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    Anspruch auf Erbringung der Tätigkeit im Homeoffice

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Erbringung der Tätigkeit in Homeoffice oder Einzelbüro

  • rewis.io

    Anspruch auf Erbringung der Tätigkeit im Homeoffice

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Anspruch auf Homeoffice oder Einzelbüro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Homeoffice oder Einzelbüro

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Erbringung der Tätigkeit im Homeoffice

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Homeoffice oder Einzelbüro - Arbeitgeber entscheidet wie er Pflicht zu Schutzmaßnahmen nach § 618 BGB nachkommt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Erbringung der Tätigkeit im Homeoffice

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Homeoffice oder Einzelbüro?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Attest Homeoffice beantragt - 63-Jähriger hat wegen Corona keinen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice oder im Einzelbüro

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Homeoffice oder Einzelbüro

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona & Arbeitsrecht: Anspruch auf Homeoffice bzw. Einzelbüro?

  • heuking.de (Kurzinformation)

    (Kein) Anspruch auf Homeoffice oder Einzelbüro

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Home-Office in der Corona Krise

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch vom Home Office aus zu arbeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona-Risikopatient - Habe ich einen Anspruch auf Home-Office?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsanspruch auf Home-Office für Corona-Risikogruppen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsanspruch auf Home-Office für Corona-Risikogruppen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona-Virus im Arbeitsrecht: Anspruch auf Homeoffice oder Einzelbüro?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht auf Home-Office?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona: Kein Homeoffice per Attest

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona: Anspruch auf Homeoffice eines Risikopatienten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf ein Einzelbüro oder Arbeit im Homeoffice während der Corona-Pandemie

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Hat der Arbeitnehmer wegen der Coronavirus-Pandemie einen Anspruch auf eine Arbeit im Homeoffice/Arbeit in einem Einzelbüro?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Homeoffice oder Einzelbüro wegen Corona-Pandemie

  • ey-law.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf eine Beschäftigung im Homeoffice

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Homeoffice oder Einzelbüro

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Homeoffice oder Einzelbüro

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 417

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • ArbG Siegburg, 16.12.2020 - 4 Ga 18/20

    Keine Beschäftigung ohne Maske

    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer Tätigkeiten im Homeoffice zu ermöglichen (ArbG Augsburg, 07.05.2020 - 3 Ga 9/20, NZA-RR 2020 Nr. 417).
  • ArbG Siegburg, 18.08.2021 - 4 Ca 2301/20

    Hauptsacheverfahren bestätigt: Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich

    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer Tätigkeiten im Homeoffice zu ermöglichen (LAG Köln, 12.04.2021 - 2 SaGa 1/21, juris; ArbG Augsburg, 07.05.2020 - 3 Ga 9/20, NZA-RR 2020 Nr. 417).
  • ArbG München, 08.04.2021 - 32 Ga 33/21

    Kein allgemeiner Anspruch eines Arbeitnehmers auf Tätigkeit aus dem Home Office

    b) Es besteht auch kein allgemeiner Anspruch eines Arbeitnehmers auf Tätigkeit aus dem Home Office (vgl. auch ArbG Augsburg v. 07.05.2020, 3 Ga 9/20).

    Insbesondere reicht die allgemeine Gefahr, sich auf dem Weg zur Arbeit mit Covid-19 anzustecken, nicht alleine aus, um das Arbeiten am Arbeitsort zu verweigern (vgl. auch Schäfer, ArbRB 2020, 370).

  • ArbG München, 18.04.2023 - 40 BVGa 8/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Keine mitbestimmungspflichtige Regelung des

    Da ein entsprechender gesetzlicher Anspruch nicht existiert, kann sich dieser allenfalls aus dem Arbeitsvertrag oder einem Kollektivertrag ergeben(ArbG Augsburg 7.5.2020 - 3 Ga 9/20, NZA-RR 2020, 417) möglicherweise auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (ArbG Siegburg 16.12.2020 - 4 Ga 18/20, BeckRS 2020, 36972 Rn. 25); aus der vom Arbeitgeber zu beachtenden Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) folgt dieser regelmäßig nicht, auch nicht, wenn der Arbeitnehmer zu Hause minderjährige Kinder zu versorgen hat (LAG RP 18.12.2014 - 5 Sa 378/14, BeckRS 2015, 66249; offen aber für eine leidensgerechte Beschäftigung in Telearbeit eines Schwerbehinderten LAG Köln 24.5.2016 - 12 Sa 677/13, öAT 2016, 171).

    Wie der Arbeitgeberseinen Verpflichtungen aus § 618 BGB nachkommt und über etwaige hausärztliche Empfehlungen befindet, hat er nach billigem Ermessenzu entscheiden (ArbG Augsburg 7.5.2020 - 3 Ga 9/20, NZA-RR 2020, 417).

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