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ArbG Augsburg, 24.02.2011 - 7 Ca 895/10 |
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Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 24.02.2011 - 7 Ca 895/10
- LAG München, 27.07.2011 - 11 Sa 319/11
- BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 705/11
Wird zitiert von ...
- LAG München, 27.07.2011 - 11 Sa 319/11
Grob fahrlässige Schadensverursachung, Arbeitnehmerhaftung, Haftungsbeschränkung …
Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 24.02.2011 - Gz. 7 Ca 895/10 - zum Teil abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über die im Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 24.02.2011, Az. 7 Ca 895/10, zugesprochenen 7.010,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz jährlich aus 3.950,67 EUR seit 24.03.2009 und aus weiteren 3.059,89 EUR seit dem 03.04.2010 hinaus weitere 10.511,69 EUR zu bezahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz jährlich aus 8.381,33 EUR seit dem 24.03.2009 und aus 2.130,36 EUR seit dem 03.04.2010.