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ArbG Augsburg, 25.01.2012 - 10 Ca 2091/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verfall des tariflichen Mehrurlaubs - MTV Druckindustrie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10
Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall
Auszug aus ArbG Augsburg, 25.01.2012 - 10 Ca 2091/11
Gleiches gilt, wenn die Tarifvertragsparteien sowohl für den gesetzlichen Urlaub als auch für den tariflichen Mehrurlaub wesentlich vom gesetzlichen Grundgedanken des § 7 Abs. 3 BUrlG abweichende Regelungen vereinbart haben (vgl. zum Ganzen BAG Urteil vom 12.04.2011 Aktenzeichen: 9 AZR 80/10 m. w. N.).Dies stellt aber keine wesentliche Abweichung von der Grundlage dar (vgl. hierzu ausführlich zum ähnlich formulierten § 37 Abs. 1 des MTV Nr. 14 für das Bodenpersonal in der Fassung vom 01.01.2007, BAG Urteil vom 12.04.2011, Aktenzeichen 9 AZR 80/10).
- BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84
Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche …
Auszug aus ArbG Augsburg, 25.01.2012 - 10 Ca 2091/11
(BAG Urteil vom 07.11.1985, AZ 6 AZR 62/84). - BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 938/07
Straßenbahnfahrer; Lenkzeitunterbrechung
Auszug aus ArbG Augsburg, 25.01.2012 - 10 Ca 2091/11
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 20.01.2009, AZ C-350/06) und der neueren Rechtsprechung des BAG (z. B. Urteil vom 24.03.2009, AZ: 9 AZR 938/07) hindert eine über das Ende des Übertragungszeitraumes (hier 31.03.2010) fortdauernde Arbeitsunfähigkeit jedenfalls den Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs. - BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10
Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig …
Auszug aus ArbG Augsburg, 25.01.2012 - 10 Ca 2091/11
Er unterliegt vielmehr im Jahr der Gesundung des Arbeitnehmers dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG (so auch BAG, Urteil vom 09.08.2011 AZ 9 AZR 425/10). - EuGH, 20.01.2009 - C-350/06
Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit
Auszug aus ArbG Augsburg, 25.01.2012 - 10 Ca 2091/11
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 20.01.2009, AZ C-350/06) und der neueren Rechtsprechung des BAG (z. B. Urteil vom 24.03.2009, AZ: 9 AZR 938/07) hindert eine über das Ende des Übertragungszeitraumes (hier 31.03.2010) fortdauernde Arbeitsunfähigkeit jedenfalls den Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs.