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ArbG Augsburg, 26.04.2021 - 5 Ca 2353/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 26.04.2021 - 5 Ca 2353/20
- LAG München, 28.10.2021 - 3 Sa 362/21
Wird zitiert von ...
- LAG München, 28.10.2021 - 3 Sa 362/21
Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung per WhatsApp; treuwidriges Berufen …
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 26.04.2021 - 5 Ca 2353/20 - teilweise zu Ziff. 3 abgeändert und diese Ziffer wie folgt neu gefasst:.Das Arbeitsgericht Augsburg hat durch Urteil vom 26.04.2021 - 5 Ca 2353/20 - festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien bis zum 15.02.2021 bestanden habe, und den Beklagten verurteilt, an den Kläger 500, 00 EUR netto, 202, 42 EUR brutto und 1.868,40 EUR brutto nebst Zinsen zu zahlen.
das Endurteil des Arbeitsgerichts Augsburg, AZ.: 5 Ca 2353/20 vom 26.04.2021 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.