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ArbG Augsburg, 27.09.2015 - 5 Ca 633/15 |
Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 27.09.2015 - 5 Ca 633/15
- LAG München, 25.02.2016 - 3 Sa 926/15
- BAG, 20.11.2017 - 6 AZR 319/16
Wird zitiert von ...
- LAG München, 25.02.2016 - 3 Sa 926/15
Zuordnung Entgeltstufe, Vorbeschäftigungszeiten, Arbeitnehmerfreizügigkeit, …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 27.09.2015 - 5 Ca 633/15 -abgeändert und die Klage abgewiesen.Das Arbeitsgericht Augsburg hat durch Urteil vom 27.08.2015 - 5 Ca 633/15 - festgestellt, dass der beklagte D. verpflichtet sei, dem Kläger ab dem 01.01.2014 eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 10 Entwicklungsstufe 5 des TV-L zu zahlen und etwaige Bruttonachzahlungsbeträge beginnend mit dem 01.02.2014 zu verzinsen sowie den beklagten D. zur Zahlung von 8.932,36 EUR brutto nebst Zinsen verurteilt und die Klage hinsichtlich der Zahlungsansprüche vor dem 31.12.2013 abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 27.08.2015, Az.: 5 Ca 633/15, abzuändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg, Az. 5 Ca 633/15, abzuändern und ergebenden Nettobetrag zu zahlen.