Rechtsprechung
   ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 101/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,78220
ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 101/19 (https://dejure.org/2020,78220)
ArbG Bamberg, Entscheidung vom 05.08.2020 - 2 Ca 101/19 (https://dejure.org/2020,78220)
ArbG Bamberg, Entscheidung vom 05. August 2020 - 2 Ca 101/19 (https://dejure.org/2020,78220)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,78220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AGG § 15 Abs. 2; BGB § 253 Abs. 1, Abs. 2, § 823; GG Art. 1, Art. 2 Abs. 1; SGB IX § 165 S. 3; ZPO § 256 Abs. 1
    Streitigkeit um Entschädigungsansprüche eines schwerbehinderten Bewerbers

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Auszug aus ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 101/19
    Die während der Wartezeit grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Gegengewicht zu dem im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes entstehenden materiellen Kündigungsschutz, der die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers nicht unerheblich beschneidet (vgl. BAG vom 12.09.2013 - 6 AZR 121/12 NZA 2013, 1412, Rn. 24 m.w.N.).

    Bis zum Ablauf der Wartezeit kann sich der Arbeitgeber daher - außerhalb von Missbrauchs-, insbesondere Diskriminierungsfällen - frei von solchen Arbeitnehmern trennen, bei denen er während der Wartezeit den Eindruck gewonnen hat, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht sinnvoll ist (vgl. BAG vom 12.09.2013 - 6 AZR 121/12 NZA 2013, 1412, Rn. 39).

  • LAG Düsseldorf, 27.06.2018 - 12 Sa 135/18

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf Einladung zu einem

    Auszug aus ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 101/19
    Sie verstößt nicht gegen § 165 SGB IX S. 3, zumal der schwerbehinderte Bewerber in diesen Fällen im Hinblick auf das in der Wartezeit gekündigte Arbeitsverhältnis nicht nur die Chance hatte, den Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch von sich überzeugen, sondern sogar im Rahmen eines bereits begründeten Arbeitsverhältnisses (vgl. zur nicht bestehenden Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung eines persönlich ungeeigneten schwerbehinderten Bewerbers auch LAG Düsseldorf vom 27.06.2018 - 12 Sa 135/18, BeckRS 2018, 17460 Rn. 77).
  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18

    Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv.

    Auszug aus ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 101/19
    a) Der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Kläger (vgl. BAG vom 16.05.2019 - 8 AZR 315/18 NZA 2019, 1419, Rn. 24 ff.) hat schon keine Umstände vorgebracht, aus denen sich Indizien i.S.d. § 22 AGG dafür ergeben, dass die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung vom 20.12.2018 auf die ausgeschriebene Stelle als Teamassistenz durch die Beklagte wegen der Schwerbehinderung des Klägers erfolgt ist.
  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Auszug aus ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 101/19
    (a) Der Sinn und Zweck der in § 165 S. 3 SGB IX geregelten Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers, einen (fachlich nicht offensichtlich ungeeigneten) schwerbehinderten Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen, besteht darin, dass der schwerbehinderte Bewerber die Möglichkeit erhalten soll, den öffentlichen Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch von seiner Eignung überzeugen können (vgl. BAG vom 23.01.2020 - 8 AZR 484/18 NZA 2020, 851, Rn. 48).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 13/14

    Diskriminierung eines schwerbehinderten Bewerbers - "abschreckende" Einladung zu

    Auszug aus ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 101/19
    Zwar kann eine "abschreckende" Einladung eines öffentlichen Arbeitgebers zu einem Vorstellungsgespräch ein Indiz i.S.d. § 22 AGG begründen, etwa wenn der Arbeitgeber dem schwerbehinderten Bewerber im Einladungsschreiben mitteilt, dass dessen Bewerbung nach der "Papierform" nur eine geringe Erfolgsaussicht habe, weshalb der schwerbehinderte Bewerber mitteilen möge, ob er das Vorstellungsgespräch wahrnehmen wolle (vgl. zu einem solchen Fall LAG Baden-Württemberg vom 03.11.2014 - 1 Sa 13/14).
  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 91/19

    Stellenbesetzung - Schadensersatzanspruch des zurückgewiesenenBewerbers

    Auszug aus ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 101/19
    Der Schadensersatz ist jedoch nicht - wie vom Kläger beantragt - auf Erstattung eines Nichtvermögensschadens i.S.d. § 253 Abs. 2 BGB (Schmerzensgeld) gerichtet, sondern auf den Ersatz eines eingetretenen Vermögensschadens durch Geldersatz gem. §§ 249 Abs. 1 BGB, 251 Abs. 1 BGB (vgl. BAG vom 28.01.2020 - 9 AZR 91/19, NJW 2020, 1754, Rn. 28).
  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

    Auszug aus ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 101/19
    Diese Pflichtverletzung ist nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG vom 20.01.2016 - 8 AZR 194/14 NZA 2016, 681 Rn. 34 zu § 82 S. 2 SGB IX a.F.).
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08

    Streitigkeit über Entschädigungsansprüche wegen Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 101/19
    Eine für den Schmerzensgeldanspruch zudem erforderliche schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers bzw. ein schweres Verschulden der Beklagten (vgl. etwa BAG vom 24.09.2009 - 8 AZR 636/08, NJW 2010, 554, 557) ist nicht ersichtlich.
  • ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 554/19

    Arbeitgeber, Schmerzensgeld, Personalrat, Bewerber, Arbeitnehmer,

    Auszug aus ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 101/19
    (In den weiteren noch laufenden Rechtsstreiten geht es unter dem Aktenzeichen 2 Ca 554/19 um Entschädigungsansprüche wegen der Nichtberücksichtigung der Bewerbung des Klägers vom 27.03.2019 auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle als Angestellter im Bereich Bauamt. Im Verfahren 2 Ca 730/19 geht es um Entschädigungsansprüche wegen der Nichtberücksichtigung der Bewerbungen des Klägers vom 21.06. und 22.06.2019 auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle als Angestellter im Bereich Kämmerei und Hauptamt).
  • ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 730/19
    Auszug aus ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 101/19
    (In den weiteren noch laufenden Rechtsstreiten geht es unter dem Aktenzeichen 2 Ca 554/19 um Entschädigungsansprüche wegen der Nichtberücksichtigung der Bewerbung des Klägers vom 27.03.2019 auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle als Angestellter im Bereich Bauamt. Im Verfahren 2 Ca 730/19 geht es um Entschädigungsansprüche wegen der Nichtberücksichtigung der Bewerbungen des Klägers vom 21.06. und 22.06.2019 auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle als Angestellter im Bereich Kämmerei und Hauptamt).
  • ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 554/19

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    (In den weiteren noch laufenden Rechtsstreiten geht es unter dem Aktenzeichen 2 Ca 101/19 um Entschädigungsansprüche wegen der Nichtberücksichtigung der Bewerbung vom 20.12.2018 auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle als Verwaltungsfachangestellter Teamassistenz Bürgermeisteramt. Im Verfahren 2 Ca 730/19 geht es um Entschädigungsansprüche wegen der Nichtberücksichtigung der Bewerbungen des Klägers vom 21.06. und 22.06.2019 auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle als Angestellter im Bereich Kämmerei und Hauptamt).

    Unberührt bleiben etwaige Ansprüche des Klägers aus den Verfahren 2 Ca 101/19 und 2 Ca 766/18.

    Der Kläger macht außerdem geltend, dass sich die Beklagte widersprüchlich verhalte, wenn sie sich auf den Standpunkt stelle, dass er nicht zu einem Vorstellungsgespräch hätte eingeladen werden müssen, während sie ihn hinsichtlich der Bewerbungen, die in den Verfahren 2 Ca 101/19 und 2 Ca 766/18 streitgegenständlich sind, zum Vorstellungsgespräch eingeladen habe.

    Bezug genommen wird auch auf die Sitzungsprotokolle vom 20.09.2019 sowie vom 05.08.2020, auf den gesamten Akteninhalt im Übrigen sowie auf den Inhalt der beigezogenen Akten 2 Ca 575/18, 2 Ca 766/18 und 2 Ca 101/19.

    Insoweit kann auf die Entscheidungsgründe des unter dem Az. 2 Ca 101/19 ergangenen Endurteils vom 05.8.2020 Bezug genommen werden.

    Im Übrigen ist es der Kläger, der sich insoweit widersprüchlich verhält: Er beanstandet, wenn er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird (vgl. das Verfahren 2 Ca 101/19) und er beanstandet, wenn er - wie im vorliegenden Streitfall - nicht eingeladen wird.

  • LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 418/20

    Nichteinladung Vorstellungsgespräch - persönliche Ungeeignetheit

    Unberührt bleiben etwaige Ansprüche des Klägers aus den Verfahren 2 Ca 101/19 und 2 Ca 766/18.

    Der Kläger hat erstinstanzlich auch geltend gemacht, dass sich die Beklagte widersprüchlich verhalte, wenn sie sich auf den Standpunkt stelle, dass er nicht zu einem Vorstellungsgespräch hätte eingeladen werden müssen, während sie ihn hinsichtlich der Bewerbungen, die in den Verfahren 2 Ca 101/19 und 2 Ca 766/18 beim Arbeitsgericht Bamberg streitgegenständlich sind, zum Vorstellungsgespräch eingeladen habe.

    Insoweit kann auf die Entscheidungsgründe des unter dem Az. 2 Ca 101/19 ergangenen Endurteils vom 05.8.2020 Bezug genommen werden.

    Im Übrigen ist es der Kläger, der sich insoweit widersprüchlich verhält: Er beanstandet, wenn er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird (vgl. das Verfahren 2 Ca 101/19) und er beanstandet, wenn er - wie im vorliegenden Streitfall - nicht eingeladen wird.

  • ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 730/19
    Die Parteien streiten um Entschädigungsansprüche wegen Nichtberücksichtigung der Bewerbungen des schwerbehinderten Klägers vom 21.06.2019 und vom 22.06.2019, auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle "Verwaltungsfachangestellte für das Hauptamt und die Kämmerei" (In den weiteren noch laufenden Rechtsstreiten geht es unter dem Aktenzeichen 2 Ca 101/19 um Entschädigungsansprüche wegen der Nichtberücksichtigung der Bewerbung vom 20.12.2018 auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle als Verwaltungsfachangestellter Teamassistenz Bürgermeisteramt. Im verfahren 2 Ca 554/19 geht es um Entschädigungsansprüche wegen der Nichtberücksichtigung der Bewerbung des Klägers vom 27.03.2019 auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle als Angestellter im Bereich Bauamt).

    Unberührt bleiben etwaige Ansprüche des Klägers aus den Verfahren 2 Ca 101/19 und 2 Ca 766/18.

    Bezug genommen wird auch auf die Sitzungsprotokolle vom 20.12.2019 und vom 05.08.2020, auf den gesamten Akteninhalt im Übrigen sowie auf den Inhalt der beigezogenen Akten 2 Ca 575/18, 2 Ca 766/18, 2 Ca 554/19 und 2 Ca 101/19.

    Insoweit kann auf die Entscheidungsgründe des unter dem Az. 2 Ca 101/19 ergangenen Endurteils vom 05.08.2020 Beug genommen werden.

    Er beanstandet, wenn er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird (vgl. das Verfahren 2 Ca 101/19) und er beanstandet, wenn er - wie im vorliegenden Streitfall - nicht eingeladen wird.

    Insoweit kann auf die Entscheidungsgründe des unter dem Az. 2 Ca 101/19 ergangenen Endurteils vom 05.8.2020 Beug genommen werden.

    Im Übrigen ist es der Kläger, der sich insoweit widersprüchlich verhält: Er beanstandet, wenn er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird (vgl. das Verfahren 2 Ca 101/19) und er beanstandet, wenn er - wie im vorliegenden Streitfall - nicht eingeladen wird.

  • LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 419/20

    Entschädigungsansprüche eines schwerbehinderten Klägers wegen

    Unberührt bleiben etwaige Ansprüche des Klägers aus den Verfahren 2 Ca 101/19 und 2 Ca 766/18.

    Insoweit kann auf die Entscheidungsgründe des unter dem Az. 2 Ca 101/19 ergangenen Endurteils vom 05.8.2020 Bezug genommen werden.

    Im Übrigen ist es der Kläger, der sich insoweit widersprüchlich verhält: Er beanstandet, wenn er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird (vgl. das Verfahren 2 Ca 101/19) und er beanstandet, wenn er - wie im vorliegenden Streitfall - nicht eingeladen wird.

  • LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 417/20

    Bewerbung eines Schwerbehinderten - Entschädigungsanspruch

    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 05.08.2020, Aktenzeichen: 2 Ca 101/19, wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen.

    Unberührt bleiben etwaige Ansprüche des Klägers aus den Verfahren 2 Ca 101/19 und 2 Ca 766/18.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht