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   ArbG Bamberg, 10.05.2022 - 4 Ca 612/21   

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https://dejure.org/2022,45883
ArbG Bamberg, 10.05.2022 - 4 Ca 612/21 (https://dejure.org/2022,45883)
ArbG Bamberg, Entscheidung vom 10.05.2022 - 4 Ca 612/21 (https://dejure.org/2022,45883)
ArbG Bamberg, Entscheidung vom 10. Mai 2022 - 4 Ca 612/21 (https://dejure.org/2022,45883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arzt, Abmahnung, Frist, Betriebsrat, Antragstellung, Arbeit, Auslegung, Zustimmung, betrug, Pflichtverletzung, Wiederholungsgefahr, Arbeitsplatz, wichtiger Grund, Nichteinhaltung der Frist, milderes Mittel

  • rewis.io

    Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arzt, Abmahnung, Frist, Betriebsrat, Antragstellung, Arbeit, Auslegung, Zustimmung, betrug, Pflichtverletzung, Wiederholungsgefahr, Arbeitsplatz, wichtiger Grund, Nichteinhaltung der Frist, milderes Mittel

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitsunfähigkeit: Genesungswidriges Handeln

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Bamberg, 10.05.2022 - 4 Ca 612/21
    Dabei ergibt sich der konkrete Inhalt aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis (BAG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 -, Rn. 21, juris).

    Eine schwerwiegende Verletzung dieser Rücksichtnahmepflicht kann nach der Rechtsprechung des BAG eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund an sich rechtfertigen (BAG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 -, Rn. 23, juris).

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer während der Krankheit nebenher bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet, sondern kann auch gegeben sein, wenn er Freizeitaktivitäten nachgeht, die mit der Arbeitsunfähigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sind (BAG, Urteil vom 02. März 2006 - 2 AZR 53/05 -, Rn. 24).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Bamberg, 10.05.2022 - 4 Ca 612/21
    Dieser Zeitpunkt ist im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB für die Prüfung des Kündigungsgrundes maßgebend (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, BAGE 134, 349-367, Rn. 52).

    Im Hinblick auf prozessuales Vorbringen gilt nichts anderes (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, BAGE 134, 349-367, Rn. 53).

    Nicht ausreichend ist demnach, wenn der Arbeitnehmer im Prozess lediglich in einer rechtlich umstrittenen Frage einen für ihn günstigen Standpunkt einnimmt (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, BAGE 134, 349-367, Rn. 55).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus ArbG Bamberg, 10.05.2022 - 4 Ca 612/21
    Bei dieser Prüfung ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, BAGE 150, 109-116, Rn. 20).

    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, BAGE 150, 109-116, Rn. 21).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, BAGE 150, 109-116, Rn.22).

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG Bamberg, 10.05.2022 - 4 Ca 612/21
    Der gebotene Umfang der Darlegungen hängt davon ab, wie sich der Arbeitnehmer auf den anfänglichen Vortrag des Arbeitgebers einlässt (BAG, 2 AZR 256/14, NZA 2016, 287, Rn.27).

    Auch die erhebliche Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann eine Kündigung sozial rechtfertigen (vgl. BAG, 2 AZR 256/14, NZA 2016, 287, Rn. 19).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Bamberg, 10.05.2022 - 4 Ca 612/21
    Im Kündigungsschutzprozess kann sich der Arbeitgeber nur auf solche Kündigungsgründe stützen, die er dem Betriebsrat im Rahmen der Anhörung mitgeteilt hat (BAG, Urteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 -, BAGE 49, 39-57).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Bamberg, 10.05.2022 - 4 Ca 612/21
    Hinzu kommen müssen dann vielmehr zusätzliche Umstände, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (BAG 27.02.1985, GS 1/84, Beckonline).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus ArbG Bamberg, 10.05.2022 - 4 Ca 612/21
    Entscheidend ist letztlich, ob der Arbeitnehmer aufgrund der Abmahnung erkennen konnte, der Arbeitgeber werde weiteres Fehlverhalten nicht hinnehmen, sondern ggf. mit einer Kündigung reagieren (BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 -, Rn.31, juris).
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus ArbG Bamberg, 10.05.2022 - 4 Ca 612/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 15, juris).
  • LAG Nürnberg, 29.11.2022 - 1 Sa 250/22

    Außerordentliche Kündigung - Genesungswidriges Verhalten - Auflösungsvertrag

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg, Kammer Coburg, vom 10.05.2022, Az. 4 Ca 612/21, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Bamberg, Kammer Coburg, 4 Ca 612/21, zugestellt am 13.06.2022 wird abgeändert und die Klage abgewiesen.

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