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ArbG Bamberg, 27.12.2019 - 5 Ca 560/19 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
InsO § 80; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1, § 117 Abs. 2, § 240
Keine Prozesskostenhilfe für den Gemeinschuldner bei Antrag nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - rewis.io
Bewilligung von Prozesskostenhilfe -Unterbrechung des Prozesskostenhilfeverfahrens durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 27.12.2019 - 5 Ca 560/19
- LAG Nürnberg, 27.03.2020 - 4 Ta 18/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.05.2006 - IX ZA 26/04
Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen …
Auszug aus ArbG Bamberg, 27.12.2019 - 5 Ca 560/19
Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat die Beklagte gem. § 80 InsO die Prozessführungsbefugnis verloren (BGH v. 04.05.2006, NJW-RR 2006 S. 1208).
- LAG Nürnberg, 27.03.2020 - 4 Ta 18/20
Prozesskostenhilfe für Insolvenzschuldner
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg vom 27.12.2019, Az. 5 Ca 560/19, wird zurückgewiesen.