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   ArbG Bamberg, 04.06.2019 - 3 BV 20/18   

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ArbG Bamberg, 04.06.2019 - 3 BV 20/18 (https://dejure.org/2019,88260)
ArbG Bamberg, Entscheidung vom 04.06.2019 - 3 BV 20/18 (https://dejure.org/2019,88260)
ArbG Bamberg, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 3 BV 20/18 (https://dejure.org/2019,88260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ArbSchG § 3 Abs. 2, § 13 Abs. 2; BetrVG § 50 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 7
    Kein Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats bei Organisation des Arbeitsschutzes

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats bei Organisation des Arbeitsschutzes ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus ArbG Bamberg, 04.06.2019 - 3 BV 20/18
    Das Mitbestimmungsrecht setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht besteht und wegen des Fehlens einer zwingenden Vorgabe betriebliche Regelungen verlangt, um das gesetzlich vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (vgl. BAG, Beschluss vom 18.03.2014, Az. 1 ABR 73/12; BAG, Beschluss vom 08.06.2004, Az. 1 ABR 4/03; LAG B-Stadt, Beschluss vom 14.06.2016, Az. 2 TaBV 2/16 - juris).

    Der Abschluss und die Umsetzung von Betriebsvereinbarungen zu Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung erfolgt im einzelnen Betrieb (vgl. BAG, Beschluss vom 08.06.2004, Az. 1 ABR 4/03 - juris).

    Zwar besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG sowie der Unterweisung nach § 12 ArbSchG, da die gesetzlichen Vorgaben dem Arbeitgeber einen Handlungsspielraum bei der Umsetzung belassen (vgl. BAG, Beschluss vom 08.06.2004, Az. 1 ABR 4/03 - juris).

    Hierfür spricht insbesondere die Abhängigkeit möglicher Gefährdungen von örtlichen Gegebenheiten, die nach einer betriebsbezogenen Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung verlangt (vgl. BAG, Beschluss vom 08.06.2004, Az. 1 ABR 4/03 - juris).

  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

    Auszug aus ArbG Bamberg, 04.06.2019 - 3 BV 20/18
    Der Antragsteller eines Beschlussverfahrens muss entweder die Maßnahme des Arbeitgebers oder die betriebliche Angelegenheit, hinsichtlich derer ein Mitbestimmungsrecht streitig ist, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche betrieblichen Angelegenheiten das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (vgl. BAG, Beschluss vom 23.10.2018, Az. 1 ABR 18/17; BAG, Beschluss vom 18.03.2014, Az. Az. 1 ABR 73/12; BAG, Beschluss vom 18.08.2009, Az. 1 ABR 45/08 - alle juris).

    Das Mitbestimmungsrecht setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht besteht und wegen des Fehlens einer zwingenden Vorgabe betriebliche Regelungen verlangt, um das gesetzlich vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (vgl. BAG, Beschluss vom 18.03.2014, Az. 1 ABR 73/12; BAG, Beschluss vom 08.06.2004, Az. 1 ABR 4/03; LAG B-Stadt, Beschluss vom 14.06.2016, Az. 2 TaBV 2/16 - juris).

    Schafft der Arbeitgeber mit der Übertragung von Aufgaben eine Aufbau- und Ablauforganisation zum Gesundheitsschutz i.S.d. § 3 Abs. 2 ArbSchG, so besteht ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (vgl. BAG, Beschluss vom 18.03.2014, Az. 1 ABR 73/12 - juris).

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

    Auszug aus ArbG Bamberg, 04.06.2019 - 3 BV 20/18
    Welche Arbeitsschutzmittel notwendig sind, kann sich allein unter Berücksichtigung der im Betrieb zunächst festzustellenden Gefährdungen (vgl. BAG, Beschluss vom 28.03.2017, Az. 1 ABR 25/15 - juris) ergeben.

    Welche Anschaffungen nötig sind, kann sich wiederum allein unter Berücksichtigung der im Betrieb zunächst festzustellenden Gefährdungen (vgl. BAG, Beschluss vom 28.03.2017, Az. 1 ABR 25/15 - juris) ergeben.

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 45/08

    Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO - Mitbestimmung bei

    Auszug aus ArbG Bamberg, 04.06.2019 - 3 BV 20/18
    Der Antragsteller eines Beschlussverfahrens muss entweder die Maßnahme des Arbeitgebers oder die betriebliche Angelegenheit, hinsichtlich derer ein Mitbestimmungsrecht streitig ist, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche betrieblichen Angelegenheiten das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (vgl. BAG, Beschluss vom 23.10.2018, Az. 1 ABR 18/17; BAG, Beschluss vom 18.03.2014, Az. Az. 1 ABR 73/12; BAG, Beschluss vom 18.08.2009, Az. 1 ABR 45/08 - alle juris).

    Im Zusammenhang mit einem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist aufgrund der besonderen Struktur des Mitbestimmungsrechts in der Regel ein konkretes Regelungsverlangen des Betriebsrats erforderlich (vgl. BAG, Beschluss vom 18.08.2009, Az. 1 ABR 45/08 - juris).

  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 18/17

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse bei vergangenheitsbezogener

    Auszug aus ArbG Bamberg, 04.06.2019 - 3 BV 20/18
    Der Antragsteller eines Beschlussverfahrens muss entweder die Maßnahme des Arbeitgebers oder die betriebliche Angelegenheit, hinsichtlich derer ein Mitbestimmungsrecht streitig ist, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche betrieblichen Angelegenheiten das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (vgl. BAG, Beschluss vom 23.10.2018, Az. 1 ABR 18/17; BAG, Beschluss vom 18.03.2014, Az. Az. 1 ABR 73/12; BAG, Beschluss vom 18.08.2009, Az. 1 ABR 45/08 - alle juris).
  • LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16

    Mitbestimmung des örtlichen Betriebsrats bei konzernweiter Mitarbeiterbefragung -

    Auszug aus ArbG Bamberg, 04.06.2019 - 3 BV 20/18
    Das Mitbestimmungsrecht setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht besteht und wegen des Fehlens einer zwingenden Vorgabe betriebliche Regelungen verlangt, um das gesetzlich vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (vgl. BAG, Beschluss vom 18.03.2014, Az. 1 ABR 73/12; BAG, Beschluss vom 08.06.2004, Az. 1 ABR 4/03; LAG B-Stadt, Beschluss vom 14.06.2016, Az. 2 TaBV 2/16 - juris).
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus ArbG Bamberg, 04.06.2019 - 3 BV 20/18
    Ein wie hier bestehender Streit darüber, ob der Antragsteller in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, kann mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn ein Konflikt dieses Inhalts aktuell besteht oder aufgrund der betrieblichen Verhältnisse jederzeit entstehen kann (vgl. BAG, Beschluss vom 17.03.2015, Az. 1 ABR 49/13 - juris).
  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld -

    Auszug aus ArbG Bamberg, 04.06.2019 - 3 BV 20/18
    Eine auf die offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle gestützte zurückweisende Entscheidung des Arbeitsgerichts führt lediglich dazu, dass der dortige Antragsteller von dem durch ihn in Anspruch genommenen Mitbestimmungsrecht so lange keinen Gebrauch machen kann, bis die Frage des Bestehens dieses Mitbestimmungsrechts verbindlich zu seinen Gunsten entschieden ist (vgl. BAG, Beschluss vom 25.04.1989, Az. 1 ABR 91/87 - juris).
  • LAG Nürnberg, 10.09.2021 - 4 TaBV 29/19

    Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes - Zuständigkeit

    Der Beteiligte zu 1) und Beschwerdeführer beantragt im Beschwerdeverfahren, unter Aufhebung des Beschlusses des Arbeitsgerichtes Bamberg vom 04.06.2019, Az. 3 BV 20/18,.
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