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   ArbG Bautzen, 14.08.2019 - 3 Ca 3029/19   

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https://dejure.org/2019,63494
ArbG Bautzen, 14.08.2019 - 3 Ca 3029/19 (https://dejure.org/2019,63494)
ArbG Bautzen, Entscheidung vom 14.08.2019 - 3 Ca 3029/19 (https://dejure.org/2019,63494)
ArbG Bautzen, Entscheidung vom 14. August 2019 - 3 Ca 3029/19 (https://dejure.org/2019,63494)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Sachsen, 20.05.2022 - 4 Sa 86/21

    Tarifliche Systematik bei der Eingruppierung von Ingenieuren in der

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 14.08.2019 - 3 Ca 3029/19 - wird zurückgewiesen.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 14.08.2019 - 3 Ca 3029/19 - wird zurückgewiesen.

    Gegen dieses Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 14.08.2019 - 3 Ca 3029/19 - haben beide Parteien Berufung eingelegt.

    auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 14.08.2019 - 3 Ca 3029/19 -, abgeändert, soweit es die Klage abgewiesen hat.

    die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 14.08.2019, - 3 Ca 3029/19 - wird zurückgewiesen.

    das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 14.08.2019, - 3 Ca 3029/19 - aufzuheben und die Klage - soweit nicht anerkannt - abzuweisen;.

  • LAG Sachsen, 21.10.2020 - 2 Sa 328/19

    Darlegungslast für die Eingruppierung in eine tarifliche Aufbaufallgruppe Wirkung

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Anerkenntnisurteil und Schlussurteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 14.08.2019 - 3 Ca 3029/19 -.

    Von der erneuten Darstellung des Tatbestandes im ersten Rechtszug wird aufgrund der Regelung in § 69 Abs. 3 Satz 2 ArbGG im Wesentlichen abgesehen und stattdessen auf den Tatbestand des Ausgangsurteils des vom Kläger angegangenen Arbeitsgerichts Bautzen vom 14.08.2019 - 3 Ca 3029/19 - Bezug genommen.

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