Rechtsprechung
ArbG Bautzen, 14.08.2019 - 3 Ca 3029/19 |
Verfahrensgang
- ArbG Bautzen, 14.08.2019 - 3 Ca 3029/19
- LAG Sachsen, 21.10.2020 - 2 Sa 328/19
- BAG, 24.02.2021 - 4 AZN 1083/20
- LAG Sachsen, 20.05.2022 - 4 Sa 86/21
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Sachsen, 20.05.2022 - 4 Sa 86/21
Tarifliche Systematik bei der Eingruppierung von Ingenieuren in der …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 14.08.2019 - 3 Ca 3029/19 - wird zurückgewiesen.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 14.08.2019 - 3 Ca 3029/19 - wird zurückgewiesen.
Gegen dieses Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 14.08.2019 - 3 Ca 3029/19 - haben beide Parteien Berufung eingelegt.
auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 14.08.2019 - 3 Ca 3029/19 -, abgeändert, soweit es die Klage abgewiesen hat.
die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 14.08.2019, - 3 Ca 3029/19 - wird zurückgewiesen.
das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 14.08.2019, - 3 Ca 3029/19 - aufzuheben und die Klage - soweit nicht anerkannt - abzuweisen;.
- LAG Sachsen, 21.10.2020 - 2 Sa 328/19
Darlegungslast für die Eingruppierung in eine tarifliche Aufbaufallgruppe Wirkung …
Auf die Berufung des Beklagten wird das Anerkenntnisurteil und Schlussurteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 14.08.2019 - 3 Ca 3029/19 -.Von der erneuten Darstellung des Tatbestandes im ersten Rechtszug wird aufgrund der Regelung in § 69 Abs. 3 Satz 2 ArbGG im Wesentlichen abgesehen und stattdessen auf den Tatbestand des Ausgangsurteils des vom Kläger angegangenen Arbeitsgerichts Bautzen vom 14.08.2019 - 3 Ca 3029/19 - Bezug genommen.