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   ArbG Bayreuth, 20.08.2002 - 4 BV 5/02 H   

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https://dejure.org/2002,13774
ArbG Bayreuth, 20.08.2002 - 4 BV 5/02 H (https://dejure.org/2002,13774)
ArbG Bayreuth, Entscheidung vom 20.08.2002 - 4 BV 5/02 H (https://dejure.org/2002,13774)
ArbG Bayreuth, Entscheidung vom 20. August 2002 - 4 BV 5/02 H (https://dejure.org/2002,13774)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Wählbarkeit von überlassenen Arbeitnehmern (passives Wahlrecht); Berücksichtigung überlassener Arbeitnehmer bei der Feststellung der Betriebsratsgröße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 62/87

    Leiharbeitnehmer - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Bayreuth, 20.08.2002 - 4 BV 5/02
    Dementsprechend hat das BAG in der Zeit vor Inkrafttreten des BetrVerf-ReformG entschieden, dass Leiharbeitnehmer auch in Fällen, in denen es sich um eine nicht dem AÜG unterfallende, nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung handelt, entsprechend § 14 AÜG beim Entleiher nicht zu den betriebsangehörigen Arbeitnehmern i.S. des § 5 Abs. 1 BetrVG gehören (BAG a.a.O., AP Nr. 8 zu § 14 AÜG sowie BAG v. 18.01.1989, 7 ABR 62/87 = AP Nr. 2 zu § 14 AÜG).

    Unerheblich ist insoweit, dass vorliegend, was die Beteiligten übereinstimmend so einschätzen, keine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, da die ... bei der Überlassung der betroffenen Arbeitnehmer nicht in Gewinnerzielungsabsicht handelt, sondern ausweislich des Personalgestellungsvertrages (dort § 4) lediglich die Personalkosten von der Antragstellerin ersetzt bekommt (so auch BAG v. 18.01.1989, 7 ABR 62/87, a.a.O.).

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Bayreuth, 20.08.2002 - 4 BV 5/02
    Diese Anträge sind hinreichend bestimmt i.S. des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, da sie eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern betreffen (vgl. BAG v. 22.03.2000, 7 ABR 34/98 = AP Nr. 8 zu § 14 AÜG, B. II 1 der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 18.08.2003 - 9 (4) TaBV 48/02

    Anfechtung der Betriebsratswahl wegen Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern im

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bayreuth - Kammer Hof - vom 20.08.2002 - Az.: 4 BV 5/02 H - wird zurückgewiesen.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Bayreuth, Kammer Hof, vom 20.08.2002, Az. 4 BV 5/02 H, wird aufgehoben.

    die Beschwerde des Antragsgegners und Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bayreuth, Kammer Hof, vom 20. August 2002 - 4 BV 5/02 H - kostenpflichtig zurückzuweisen.

  • LAG Hamm, 15.11.2002 - 10 TaBV 92/02

    Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Freistellung von

    Dieser Auffassung hat sich auch neben dem angefochtenen arbeitsgerichtlichen Beschluss die überwiegende Anzahl arbeitsgerichtlicher Entscheidungen angeschlossen (ArbG Detmold, Beschluss v. 04.06.2002 - 2 BV 19/02 - [zitiert bei Schiefer, DB 2002, 1774, 1776]; ArbG Düsseldorf, Beschluss v. 10.07.2002 - DB 2002, 1781; ArbG Braunschweig, Beschluss v. 31.07.2002 - 2 BV 109/01 - ArbG Bayreuth, Beschluss v. 20.08.2002 - 4 BV 5/02 H - ArbG Krefeld, Beschluss v. 07.08.2002 - 2 BV 12/02 - ArbG Berlin, Beschluss v. 11.09.2002 - 7 BV 14772/02 -).
  • LAG Hamm, 14.01.2003 - 13 TaBV 90/02

    Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung der Zahl der

    Dieser Auffassung haben sich auch neben dem angefochtenen arbeitsgerichtlichen Beschluss weitere arbeitsgerichtliche Entscheidungen angeschlossen (LAG Hamm v. 15.11.2002 - 10 TaBV 92/02 - ArbG Düsseldorf v. 10.07.2002 - 4 BV 37/02 - ArbG Braunschweig v. 31.07.2002 - 2 BV 109/01 - ArbG Bayreuth v. 20.08.2002 - 4 BV 5/02 H - ArbG Krefeld v. 07.08.2002 - 2 BV 12/02 - ArbG Berlin v. 11.09.2002 - 7 BV 14772/02 -).
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