Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,973
ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08 (https://dejure.org/2009,973)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 01.04.2009 - 35 BV 17008/08 (https://dejure.org/2009,973)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 01. April 2009 - 35 BV 17008/08 (https://dejure.org/2009,973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation; Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation auf Arbeitnehmerseite; Ableitung der Indizwirkung der sozialen Mächtigkeit i.S.d. Tarifrechts im Bereich der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung aus einer Vielzahl ...

  • Betriebs-Berater

    Keine Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit (CGZP)

  • hensche.de

    Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Tarifvertrag: Tariffähigkeit, CGZP, Gewerkschaft

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Tarifrecht: keine Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ? Anzahl abgeschlossener Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche kein Indiz ? Gebot des ?Equal Pay? des § 9 Nr. 3 AÜG führt zu massivem Eigeninteresse ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

  • berater-der-zeitarbeit.de PDF (Pressebericht)

    Welche Gewerkschaft darf für Zeitarbeit verhandeln?

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nicht tariffähig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Niedrige Tariflohnvereinbarungen in Zeitarbeitsverträgen unwirksam?

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung)

    Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit (CGZP) nicht tariffähig

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Die CGZP ist nicht tariffähig

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Zur Entscheidung über die Tarif(un)fähigkeit der CGZP" von Prof. Dr. Christiane Brors, AuR 2010, 406 - 412

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 740
  • BB 2009, 1477
  • DB 2009, 1079
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08
    Es handelt sich um die rechtliche Fähigkeit, durch Vereinbarung mit dem sozialen Gegenspieler Arbeitsbedingungen tarifvertraglich mit der Wirkung zu regeln, dass sie für die tarifgebundenen Personen unmittelbar und unabdingbar wie Rechtsnormen gelten (BAG, Beschluss vom 28.03.2006, 1 ABR 58/04, Rn. 35 (juris); m.w.N.).

    Ob eine Arbeitnehmervereinigung eine solche Durchsetzungsfähigkeit besitzt, muss auf Grund aller Umstände im Einzelfall festgestellt werden (BAG, Beschluss vom 28.03.2006, 1 ABR 58/04, Rn. 39 (juris)).

    Die Annahme aber, dass Tarifverträge ein größeres "Richtigkeitsvertrauen" genießen als der Arbeitsvertrag des Einzelnen, verlangt grundsätzlich danach, die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung von einer gewissen Durchsetzungskraft und Mächtigkeit abhängig zu machen (vgl. BAG, Beschluss vom 28.03.2006, 1 ABR 58/04, Rn. 47 (juris)), die nach Auffassung der Kammer tatsächlich begründet vorhanden sein muss.

  • ArbG Berlin, 05.02.2008 - 54 BV 13961/06

    Tariffähigkeit einer Tarifgemeinschaft - Beteiligtenfähigkeit einzelner

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08
    Auch die beim Arbeitsgericht Berlin anhängig gemachten Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG zu den Geschäftszeichen 54 BV 13961/06 (ohne Entscheidung in der Sache beendet), 1 BV 3/09 (früher: 47 BV 1175/07) und 63 BV 9415/08 verweisen darauf.

    Dass es zu den satzungsmäßigen Aufgaben des Beteiligten zu 4) gehört, selbst Tarifverträge, zudem auf dem Gebiet der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung, abzuschließen, wird von keinem Beteiligten behauptet, weder im vorliegenden Verfahren, noch in dem abgeschlossenen Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG der Kammer 54 des Arbeitsgerichts Berlin (vgl. Beschluss vom 05.02.2008, 54 BV 13961/06, Rn. 27 (juris)).

    Dann müsste jeder Mitgliedsverband selbst tariffähig sein (so ohne nähere Begründung BAG vom 02.11.1960, AP Nr. 1 zu § 97 ArbGG 1953; Däubler/Peter, Kommentar zum TVG, § 2 Rn. 59; vgl. a. Arbeitsgericht Berlin vom 05.02.2008, 54 BV 13961/06, Rn. 34 f. (juris)).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08
    Bei Leiharbeitnehmern handelt es sich auch nicht um eine homogene, relativ kleine, aber spezialisierte Gruppe, der bereits aufgrund ihrer Spezialisierung eine hohe Durchsetzungskraft zukommt (vgl. BAG, Beschluss vom 14.12.2004, 1 ABR 51/03 (juris)).

    Entscheidend ist, ob die Organisation ihre Aufgaben in dem selbst bestimmten Zuständigkeitsbereich erfüllen kann (BAG, Beschluss vom 14.12.2004, 1 ABR 51/03, Rn. 55 f. (juris); m.w.N.).

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08
    Dieses Interesse sei durch die Entscheidung des BVerfG zur Tariftreue in § 1 des Berliner Vergabegesetzes (BVerfGE 116, S. 202 (223)) anerkannt worden.

    Diese ist auch folgerichtig in Hinblick die im öffentlichen Interesse liegende Ordnungsfunktion eines betroffenen Landes, die von Art. 9 Abs. 3 GG intendierte autonome Ordnung des Arbeitslebens durch Tarifverträge zu unterstützen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 11.07.2006, 1 BvL 4/00, Rn. 90 (juris)).

  • ArbG Berlin, 08.09.2011 - 63 BV 9415/08

    Tarifunfähigkeit der CGZP

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08
    Die beim Arbeitsgericht Berlin zu den Geschäftszeichen 1 BV 3/09 (vorher: 47 BV 1175/07) und 63 BV 9415/08 geführten Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG seien vor dem hier vorliegenden Verfahren eingeleitet worden, sodass eine anderweitige Rechtshängigkeit bestehe und das vorliegende Verfahren nach § 261 Abs. 3 ZPO als unzulässig zurückzuweisen sei.

    Auch die beim Arbeitsgericht Berlin anhängig gemachten Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG zu den Geschäftszeichen 54 BV 13961/06 (ohne Entscheidung in der Sache beendet), 1 BV 3/09 (früher: 47 BV 1175/07) und 63 BV 9415/08 verweisen darauf.

  • ArbG Limburg, 19.11.2008 - 1 Ca 541/08

    Verfahrensaussetzung - Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08
    173 Der Abschluss von Tarifverträgen nach dem Inkrafttreten des § 9 Nr. 2 AÜG kann daher nicht per se als Indiz einer Durchsetzungsfähigkeit der Arbeitnehmerseite gewertet werden (in diesem Sinne vgl. Arbeitsgericht Limburg, Beschluss vom 19.11.2008, 1 Ca 541/08, Rn. 8 (juris); Arbeitsgericht Osnabrück, Beschluss vom 15.01.2007, 3 Ca 535/06, Rn. 7 (juris); vgl. a. LAG Niedersachsen, Beschluss vom 02.07.2007, 16 Ta 108/07, Rn 18 f. (juris)).
  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08
    Die Tariffähigkeit der Beteiligten zu 3) ist im Übrigen auch nicht durch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 29.12.2004 (1 BvR 2283/03 (u.a.) (juris)) anerkannt worden.
  • LAG Niedersachsen, 02.07.2007 - 16 Ta 108/07

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaft für Zeitarbeit und

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08
    173 Der Abschluss von Tarifverträgen nach dem Inkrafttreten des § 9 Nr. 2 AÜG kann daher nicht per se als Indiz einer Durchsetzungsfähigkeit der Arbeitnehmerseite gewertet werden (in diesem Sinne vgl. Arbeitsgericht Limburg, Beschluss vom 19.11.2008, 1 Ca 541/08, Rn. 8 (juris); Arbeitsgericht Osnabrück, Beschluss vom 15.01.2007, 3 Ca 535/06, Rn. 7 (juris); vgl. a. LAG Niedersachsen, Beschluss vom 02.07.2007, 16 Ta 108/07, Rn 18 f. (juris)).
  • ArbG Osnabrück, 15.01.2007 - 3 Ca 535/06
    Auszug aus ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08
    173 Der Abschluss von Tarifverträgen nach dem Inkrafttreten des § 9 Nr. 2 AÜG kann daher nicht per se als Indiz einer Durchsetzungsfähigkeit der Arbeitnehmerseite gewertet werden (in diesem Sinne vgl. Arbeitsgericht Limburg, Beschluss vom 19.11.2008, 1 Ca 541/08, Rn. 8 (juris); Arbeitsgericht Osnabrück, Beschluss vom 15.01.2007, 3 Ca 535/06, Rn. 7 (juris); vgl. a. LAG Niedersachsen, Beschluss vom 02.07.2007, 16 Ta 108/07, Rn 18 f. (juris)).
  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08
    Die Tarifzuständigkeit oder Tariffähigkeit soll nicht hinsichtlich irgendeines in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkts, sondern für die Gegenwart und Zukunft festgestellt werden (BAG, Beschluss vom 18.07.2006, 1 ABR 36/05, Rn. 17 f., 26 (juris)).
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

  • LAG Köln, 27.02.2004 - 3 TaBV 56/03

    Verfahrenseinstellung, Beteiligtenwechsel, Restmandat, Tarifzuständigkeit,

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Das BAG bestätigte mit Beschluss vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302 = AP Nr. 6 zu § 2 TVG Tariffähigkeit; Verfassungsbeschwerde verworfen durch Beschluss des BVerfG [Kammer] vom 10.3. 2014 - 1 BvR 1104/11 - NZA 2014, 496) die von den Vorinstanzen getroffene Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP (Beschluss des ArbG Berlin vom 1.4. 2009 - 35 BV 17008/08 - NZA 2009, 740 = ArbuR 2009, 276; auf mehrere Beschwerden hin bestätigt durch Beschluss des LArbG Berlin-Brandenburg vom 7.12.2009 - 23 TaBV 1016/09 - ArbuR 2010, 172 = BB 2010, 1927).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

    Auf die Beschwerde der Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft V. - Bundesvereinigung (Beteiligte zu 1.) wird der Beschluss des Arbeitsgerichtes Berlin vom 01.04.2009 - 35 BV 17008/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Arbeitsgericht hat mit Beschluss vom 1.4.2009 - 35 BV 17008/08 - die Anträge der V. und des DGB zurückgewiesen und auf den Antrag der S. festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft C. Gewerkschaften für Z. und P. nicht tariffähig ist.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 1.4.2009 - 35 BV 17008/08 - abzuändern soweit es ihren Antrag abgewiesen hat und festzustellen, dass die Tarifgemeinschaft C. Gewerkschaften für Z. und P. nicht tariffähig ist;.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 1.4.2009 - 35 BV 17008/08 - abzuändern soweit es seinen Antrag abgewiesen hat und festzustellen, dass die Tarifgemeinschaft C. Gewerkschaften für Z. und P. nicht tariffähig ist;.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 1.4.2009 - 35 BV 17008/08 - teilweise abzuändern und den Antrag der S. des Landes Berlin zurückzuweisen;.

  • BSG, 18.01.2018 - B 12 R 3/16 R

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiche Bezahlung - Entstehung des

    Das BAG bestätigte mit Beschluss vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302 = AP Nr. 6 zu § 2 TVG Tariffähigkeit; Verfassungsbeschwerde verworfen durch Beschluss des BVerfG vom 10.3.2014 - 1 BvR 1104/11 - NZA 2014, 496) die von den Vorinstanzen getroffene Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP (ArbG Berlin Beschluss vom 1.4.2009 - 35 BV 17008/08 - NZA 2009, 740 = ArbuR 2009, 276; LArbG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 7.12.2009 - 23 TaBV 1016/09 - ArbuR 2010, 172 = BB 2010, 1927) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht