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   ArbG Berlin, 01.09.2011 - 33 Ca 5877/11   

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https://dejure.org/2011,18445
ArbG Berlin, 01.09.2011 - 33 Ca 5877/11 (https://dejure.org/2011,18445)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 01.09.2011 - 33 Ca 5877/11 (https://dejure.org/2011,18445)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 01. September 2011 - 33 Ca 5877/11 (https://dejure.org/2011,18445)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 7 EGRL 14/2002, § 14 Abs 2 TzBfG, § 78 S 2 BetrVG
    Betriebsratsmitglied - sachgrundlose Befristung - Mindestschutz für Arbeitnehmervertreter nach Art 7 EGRL 14/2002

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung von § 14 Abs. 2 TzBfG auf befristete Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern verstößt nicht gegen den vom europäischen Recht geforderten Mindestschutz von Arbeitnehmervertretern; Vereinbarkeit der Anwendung von § 14 Abs. 2 TzBfG auf befristete ...

  • Betriebs-Berater

    Befristetes Arbeitsverhältnis von Betriebsratsmitgliedern

  • Betriebs-Berater

    Befristetes Arbeitsverhältnis von Betriebsratsmitgliedern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachgrundlose Befristung bei Betriebsratsmitgliedern verstößt nicht gegen Europarecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2868
  • DB 2011, 2612
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.09.2011 - 33 Ca 5877/11
    Auch Klauseln, die gesetzliche Bestimmungen ergänzen, sind nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB kontrollfähig (vgl. BGH 18. Mai 1999 - XI ZR 219/98 - NJW 1999, 2276) .

    Ein Anspruch auf Ersatz anfallender Kosten besteht nur dann, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist (vgl. BGH 18. Mai 1999 - XI ZR 219/98 - NJW 1999, 2276 für sog. Bankgebührenklausel bei Pfändungsmaßnahmen).

    Ein schützenswertes Interesse des Arbeitgebers für eine derartige Regelung besteht nicht (vgl. Däubler in: Däubler/Bonin/Deinert, AGB Kontrolle im Arbeitsrecht 3. Aufl. § 307 BGB Rn. 269 sowie Anhang zu § 307 BGB Rn. 63; wohl auch Küttner/Griese, Personalbuch 2011, Stichwort: Pfändung, Rn. 17; für sog. Bankgebührenklausel bei Pfändungsmaßnahmen vgl. BGH 18. Mai 1999 - XI ZR 219/98 - NJW 1999, 2276; BGH 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99 - NJW 2000, 651; vgl. auch BAG, 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 - BAGE 119, 122 für den Fall einer entsprechenden Regelung in einer Betriebsvereinbarung).

  • EuGH, 11.02.2010 - C-405/08

    Ingeniørforeningen i Danmark - Sozialpolitik - Unterrichtung und Anhörung der

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.09.2011 - 33 Ca 5877/11
    Dies ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut von Art. 7 der Richtlinie als auch aus dem Umstand, dass diese nur einen allgemeinen Rahmen mit Mindestvorschriften vorsieht (EuGH 11. Februar 2010 - C-405/08 - NZA 2010, 286).

    Sollte dies der Fall sein, muss das nationale Recht angemessene Sanktionen vorsehen (EuGH 11. Februar 2010 - C-405/08 - NZA 2010, 286).

  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 31/05

    Befristung ohne Sachgrund - Verlängerung - Anschlussverbot

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.09.2011 - 33 Ca 5877/11
    (1) Zwar setzt nach ständiger Rechsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Vertragsverlängerung i.S.v. § 14 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. TzBfG voraus, dass nur die Vertragsdauer unter Beibehaltung der übrigen Vertragsbedingungen geändert wird (vgl. etwa BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 514/05 - BAGE 119, 149; 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - AP TzBfG § 14 Nr. 19).
  • ArbG München, 08.10.2010 - 24 Ca 861/10

    Bestandsschutz für ein Betriebsratsmitglied im befristeten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.09.2011 - 33 Ca 5877/11
    Ein weitergehender Schutz der sachgrundlos befristet beschäftigten Betriebsratsmitglieder durch eine Einschränkung des Anwendungsbereichs von § 14 Abs. 2 TzBfG ist zur Gewährleistung des unionsrechtlich geforderten Mindestschutzes für Arbeitnehmervertreter nicht geboten (a. A. ArbG München 8. Oktober 2010 - 24 Ca 861/10 - zustimmend Thannheiser, AiB 2011, 427; Bell/Helm, AiB 2011, 269; ablehnend Deeg, ArbR Aktuell 2011, 103; Ulrici, jurisPR-ArbR 31/2011 Anm. 4).
  • BAG, 31.01.1990 - 1 ABR 39/89

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei erfolgreicher

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.09.2011 - 33 Ca 5877/11
    Darüber hinaus begründet das Gebot, dem Arbeitnehmer eine berufliche Entwicklung zukommen zu lassen, wie er sie ohne das Betriebsratsamt genommen hätte, sogar einen unmittelbaren Erfüllungsanspruch gegen den Arbeitgeber (Fitting § 78 Rn. 15; vgl. zB BAG 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - NZA 1991, 152 für den Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltkosten eines Betriebsratsmitglieds).
  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 535/82

    Stillschweigende Bejahung der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte für

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.09.2011 - 33 Ca 5877/11
    Die Kosten einer Pfändung von Endbestandteilen hat der Arbeitgeber zu tragen (vgl. BAG 31. Oktober 1984 - 4 AZR 535/82 - NZA 1985, 289 für Anwaltskosten bei Drittschuldnerauskunft).
  • BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 514/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.09.2011 - 33 Ca 5877/11
    (1) Zwar setzt nach ständiger Rechsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Vertragsverlängerung i.S.v. § 14 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. TzBfG voraus, dass nur die Vertragsdauer unter Beibehaltung der übrigen Vertragsbedingungen geändert wird (vgl. etwa BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 514/05 - BAGE 119, 149; 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - AP TzBfG § 14 Nr. 19).
  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.09.2011 - 33 Ca 5877/11
    Die Parteien sind lediglich berechtigt, in der Verlängerungsvereinbarung die Vertragsbedingungen an die zum Zeitpunkt der Verlängerung geltende Rechtslage anzupassen oder im Verlängerungsvertrag Arbeitsbedingungen zu vereinbaren, auf die der befristet beschäftigte Arbeitnehmer einen Anspruch hat ( BAG 12. August 2009 - 7 AZR 270/08 - BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - AP TzBfG § 9 Nr. 5; BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - BAGE 119, 212).
  • BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Anschlussverbot

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.09.2011 - 33 Ca 5877/11
    Die Parteien sind lediglich berechtigt, in der Verlängerungsvereinbarung die Vertragsbedingungen an die zum Zeitpunkt der Verlängerung geltende Rechtslage anzupassen oder im Verlängerungsvertrag Arbeitsbedingungen zu vereinbaren, auf die der befristet beschäftigte Arbeitnehmer einen Anspruch hat ( BAG 12. August 2009 - 7 AZR 270/08 - BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - AP TzBfG § 9 Nr. 5; BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - BAGE 119, 212).
  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 603/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.09.2011 - 33 Ca 5877/11
    Die Parteien sind lediglich berechtigt, in der Verlängerungsvereinbarung die Vertragsbedingungen an die zum Zeitpunkt der Verlängerung geltende Rechtslage anzupassen oder im Verlängerungsvertrag Arbeitsbedingungen zu vereinbaren, auf die der befristet beschäftigte Arbeitnehmer einen Anspruch hat ( BAG 12. August 2009 - 7 AZR 270/08 - BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - AP TzBfG § 9 Nr. 5; BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - BAGE 119, 212).
  • BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

  • LAG Niedersachsen, 08.08.2012 - 2 Sa 1733/11

    Befristung; Benachteiligungsverbot; Betriebsratsmitglied; Nichtverlängerung;

    Für befristet eingestellte Arbeitnehmer ist allerdings geradezu ein umgekehrtes Verhältnis von Regel und Ausnahme vorzufinden (Ulrici, a.a.O.; ArbG Berlin, 1. September 2011 - 33 Ca 5877/11; Lakies, a.a.O.; Boemke, a.a.O.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2011 - 13 Sa 1549/11

    Übernahme eines Betriebsratsmitglieds in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis -

    Der von einer Kündigung betroffene Arbeitnehmervertreter müsse daher im Rahmen geeigneter Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren überprüfen lassen können, ob der Grund für diese Entscheidung nicht seine Eigenschaft oder die Ausübung seiner Funktion als Vertreter ist, und es müssten angemessen Sanktionen für den Fall anwendbar sein, dass sich herausstellen sollte, dass zwischen dieser Eigenschaft oder dieser Funktion und der gegenüber dem Vertreter ausgesprochenen Kündigung ein Zusammenhang bestehe (vgl. im Einzelnen nur EuGH, aaO.; vgl. ebenfalls Arbeitsgericht Berlin 01.09.2011 - 33 Ca 5877/11 - demnächst LAGE § 14 TzBfG Nr. 65).
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