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   ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14   

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ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14 (https://dejure.org/2015,12976)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14 (https://dejure.org/2015,12976)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 02. April 2015 - 28 Ca 4629/14 (https://dejure.org/2015,12976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 1 BBiG 2005, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 4 S 1 KSchG, § 626 BGB, § 130 Abs 1 S 1 BGB
    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung - Zuverlässigkeit des Zeugen - Zugang der Kündigungserklärung

  • Betriebs-Berater

    Zuverlässigkeit von Zeugen und Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung der Zuverlässigkeit von Zeugen und anderen Auskunftspersonen vor Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 1523
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14
    Dazu zählen insbesondere die wissenschaftlichen Grundsätze der Aussagepsychologie, die der Bundesgerichtshof - BGH - hinsichtlich der Bewertung von Zeugenaussagen fordert (vgl. hierzu BGH 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - mit zahlreichen wissenschaftlichen Nachweisen aus der Aussagepsychologie"); s. schließlich schon den anschaulichen Überblick in Gerhard Binkert/Bernd Preis , Zeugenbeweis und (arbeits-)gerichtliche Praxis, ArbuR 1995, 77-82; Gerhard Reinecke , Die Krise der freien Beweiswürdigung im Zivilprozess oder: Über die Schwierigkeit, einem Zeugen nicht zu glauben, MDR 1986, 633-637.S. bereits BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NJW 1998, 2753 = NStZ 1998, 366 [I.2 b.]: "Grundlage für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ... (ist) in erster Linie die Aussagepsychologie (vgl. Nedopil , Forensische Psychiatrie, 1996, S. 190)"; vorausgesetzt auch schon in BGH 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]: "Vielmehr bedarf es einer konkreten tatrichterlichen Würdigung der Zeugenaussagen nach ihrer objektiven Stimmigkeit und der persönlichen Glaubwürdigkeit der Zeugen.

    Dazu zählen insbesondere die wissenschaftlichen Grundsätze der Aussagepsychologie, die der Bundesgerichtshof - BGH - hinsichtlich der Bewertung von Zeugenaussagen fordert (vgl. hierzu BGH 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - mit zahlreichen wissenschaftlichen Nachweisen aus der Aussagepsychologie"); s. schließlich schon den anschaulichen Überblick in Gerhard Binkert/Bernd Preis , Zeugenbeweis und (arbeits-)gerichtliche Praxis, ArbuR 1995, 77-82; Gerhard Reinecke , Die Krise der freien Beweiswürdigung im Zivilprozess oder: Über die Schwierigkeit, einem Zeugen nicht zu glauben, MDR 1986, 633-637.

    hierzu - selbst als Grundlage für Verurteilungen im Strafprozess - nur BGH 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - BGHSt 45, 164 = NJW 1999, 2746 = FamRZ 1999, 1648 = JZ 2000, 262 [B.II.1 b, aa.

    63 ff.].S. hierzu - selbst als Grundlage für Verurteilungen im Strafprozess - nur BGH 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - BGHSt 45, 164 = NJW 1999, 2746 = FamRZ 1999, 1648 = JZ 2000, 262 [B.II.1 b, aa.

    Dazu zählen insbesondere die wissenschaftlichen Grundsätze der Aussagepsychologie, die der Bundesgerichtshof - BGH - hinsichtlich der Bewertung von Zeugenaussagen fordert (vgl. hierzu BGH 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - mit zahlreichen wissenschaftlichen Nachweisen aus der Aussagepsychologie"); s. schließlich schon den anschaulichen Überblick in Gerhard Binkert/Bernd Preis , Zeugenbeweis und (arbeits-)gerichtliche Praxis, ArbuR 1995, 77-82; Gerhard Reinecke , Die Krise der freien Beweiswürdigung im Zivilprozess oder: Über die Schwierigkeit, einem Zeugen nicht zu glauben, MDR 1986, 633-637.

    60) S. hierzu - selbst als Grundlage für Verurteilungen im Strafprozess - nur BGH 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - BGHSt 45, 164 = NJW 1999, 2746 = FamRZ 1999, 1648 = JZ 2000, 262 [B.II.1 b, aa.

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14
    prägnant BGH 17.2.1970 - III ZR 139/67 - BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946 = MDR 1970, 491 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 72]: "Diese persönliche Gewissheit ist für die Entscheidung notwendig, und allein der Tatrichter hat ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen unterworfen die Entscheidung zu treffen, ob er die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann.

    Eine von allen Zweifeln freie Überzeugung setzt das Gesetz dabei nicht voraus".S. prägnant BGH 17.2.1970 - III ZR 139/67 - BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946 = MDR 1970, 491 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 72]: "Diese persönliche Gewissheit ist für die Entscheidung notwendig, und allein der Tatrichter hat ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen unterworfen die Entscheidung zu treffen, ob er die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann.

    BGH 17.2.1970 a.a.O.S. BGH 17.2.1970 a.a.O..

    33) S. prägnant BGH 17.2.1970 - III ZR 139/67 - BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946 = MDR 1970, 491 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 72]: "Diese persönliche Gewissheit ist für die Entscheidung notwendig, und allein der Tatrichter hat ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen unterworfen die Entscheidung zu treffen, ob er die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann.

    34) S. BGH 17.2.1970 a.a.O..

  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 53/90

    Berufsausbildungsverhältnis Klagefrist nach § 4 KSchG

    Auszug aus ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14
    dazu etwa BAG 5, 7.1990 - 2 AZR 53/90 - AP § 4 KSchG 1969 Nr. 23 = EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 39 = NZA 1991, 671 = DB 1991, 671 [Leitsatz]: "Die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes über die fristgebundene Klageerhebung (§ 4, § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG) sind auch auf außerordentliche Kündigungen von Berufsausbildungsverhältnissen anzuwenden, sofern nicht gemäß § 111 Abs. 2 Satz 5 ArbGG eine Verhandlung vor einem zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis gebildeten Ausschuss stattfinden muss (...)"; 26.1.1999 - 2 AZR 134/98 - AP § 4 KSchG 1969 Nr. 43 = EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 58 = RzK IV 3 a Nr. 33 = NZA 1999, 934 = BB 1999, 908 [Leitsatz].S. dazu etwa BAG 5, 7.1990 - 2 AZR 53/90 - AP § 4 KSchG 1969 Nr. 23 = EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 39 = NZA 1991, 671 = DB 1991, 671 [Leitsatz]: "Die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes über die fristgebundene Klageerhebung (§ 4, § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG) sind auch auf außerordentliche Kündigungen von Berufsausbildungsverhältnissen anzuwenden, sofern nicht gemäß § 111 Abs. 2 Satz 5 ArbGG eine Verhandlung vor einem zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis gebildeten Ausschuss stattfinden muss (...)"; 26.1.1999 - 2 AZR 134/98 - AP § 4 KSchG 1969 Nr. 43 = EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 58 = RzK IV 3 a Nr. 33 = NZA 1999, 934 = BB 1999, 908 [Leitsatz]., käme die hiesige Klage in Ermangelung eines Antrags auf nachträgliche Zulassung (§ 5 KSchG 16S. Text: " § 5 Zulassung verspäteter Klagen. (1) War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen Antrag die Klage nachträglich zuzulassen.

    Ob ein Auszubildender mit seinen Einwendungen gegen eine fristlose Entlassung wegen verspäteter Geltendmachung ausgeschlossen ist, beurteilt sich nicht nach den §§ 4, 13 Abs. 1 S. 2 KSchG, so dass auch kein Raum für eine nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG ist"; LAG Brandenburg 10.10.1997 - 5 Sa 367/97 - LAGE § 4 KSchG Nr. 39 = EzB § 111 ArbGG Nr. 125 [Leitsatz]: "Es ist mit dem besonderen Bestandsschutz eines Berufsausbildungsverhältnisses nicht vereinbar, auf eine vom Arbeitgeber erklärte außerordentliche Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses die dreiwöchige Klagefrist des Kündigungsschutzgesetzes (§§ 13 Abs. 1 S. 2, 4 KSchG) anzuwenden, wenn ein Schlichtungsausschuss gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG nicht existiert (gegen BAG 5, 7.1990 - 2 AZR 53/90 - [s. oben, Fn. 72; d.U.])"; früher schon ArbG Koblenz 24.10.1984 - 9 Ca 127/84 - EzB § 13 KSchG Nr. 4 [Leitsatz 2.]: "Für eine Klage eines Auszubildenden gegen die fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses genügt es, wenn die Klage in angemessener Frist erhoben wird".S. etwa LAG Hamm 19.6.1986 - 8 Ta 138/86 - LAGE § 5 KSchG Nr. 24 = MDR 1986, 962 = DB 1987, 748 [Leitsatz]: "Die Vorschriften des 1. Abschnitts des KSchG sind auf das Berufsbildungsverhältnis nicht anzuwenden.

    Ob ein Auszubildender mit seinen Einwendungen gegen eine fristlose Entlassung wegen verspäteter Geltendmachung ausgeschlossen ist, beurteilt sich nicht nach den §§ 4, 13 Abs. 1 S. 2 KSchG, so dass auch kein Raum für eine nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG ist"; LAG Brandenburg 10.10.1997 - 5 Sa 367/97 - LAGE § 4 KSchG Nr. 39 = EzB § 111 ArbGG Nr. 125 [Leitsatz]: "Es ist mit dem besonderen Bestandsschutz eines Berufsausbildungsverhältnisses nicht vereinbar, auf eine vom Arbeitgeber erklärte außerordentliche Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses die dreiwöchige Klagefrist des Kündigungsschutzgesetzes (§§ 13 Abs. 1 S. 2, 4 KSchG) anzuwenden, wenn ein Schlichtungsausschuss gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG nicht existiert (gegen BAG 5, 7.1990 - 2 AZR 53/90 - [s. oben, Fn. 72; d.U.])"; früher schon ArbG Koblenz 24.10.1984 - 9 Ca 127/84 - EzB § 13 KSchG Nr. 4 [Leitsatz 2.]: "Für eine Klage eines Auszubildenden gegen die fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses genügt es, wenn die Klage in angemessener Frist erhoben wird".

    15) S. dazu etwa BAG 5, 7.1990 - 2 AZR 53/90 - AP § 4 KSchG 1969 Nr. 23 = EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 39 = NZA 1991, 671 = DB 1991, 671 [Leitsatz]: "Die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes über die fristgebundene Klageerhebung (§ 4, § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG) sind auch auf außerordentliche Kündigungen von Berufsausbildungsverhältnissen anzuwenden, sofern nicht gemäß § 111 Abs. 2 Satz 5 ArbGG eine Verhandlung vor einem zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis gebildeten Ausschuss stattfinden muss (...)"; 26.1.1999 - 2 AZR 134/98 - AP § 4 KSchG 1969 Nr. 43 = EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 58 = RzK IV 3 a Nr. 33 = NZA 1999, 934 = BB 1999, 908 [Leitsatz].

    Ob ein Auszubildender mit seinen Einwendungen gegen eine fristlose Entlassung wegen verspäteter Geltendmachung ausgeschlossen ist, beurteilt sich nicht nach den §§ 4, 13 Abs. 1 S. 2 KSchG, so dass auch kein Raum für eine nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG ist"; LAG Brandenburg 10.10.1997 - 5 Sa 367/97 - LAGE § 4 KSchG Nr. 39 = EzB § 111 ArbGG Nr. 125 [Leitsatz]: "Es ist mit dem besonderen Bestandsschutz eines Berufsausbildungsverhältnisses nicht vereinbar, auf eine vom Arbeitgeber erklärte außerordentliche Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses die dreiwöchige Klagefrist des Kündigungsschutzgesetzes (§§ 13 Abs. 1 S. 2, 4 KSchG) anzuwenden, wenn ein Schlichtungsausschuss gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG nicht existiert (gegen BAG 5, 7.1990 - 2 AZR 53/90 - [s. oben, Fn. 72; d.U.])"; früher schon ArbG Koblenz 24.10.1984 - 9 Ca 127/84 - EzB § 13 KSchG Nr. 4 [Leitsatz 2.]: "Für eine Klage eines Auszubildenden gegen die fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses genügt es, wenn die Klage in angemessener Frist erhoben wird".

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

    Auszug aus ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14
    Grundlage für die Beurteilung der Zuverlässigkeit ("Glaubhaftigkeit") von Zeugen und anderen Auskunftspersonen vor Gericht ist - nicht nur im Strafverfahren - in erster Linie die Aussagepsychologie (s. BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NStZ 1998, 336 [I.2 b.]; 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]; AK-ZPO/Rolf Rüßmann, Vorb.

    bereits BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NJW 1998, 2753 = NStZ 1998, 366 [I.2 b.]: "Grundlage für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ... (ist) in erster Linie die Aussagepsychologie (vgl. Nedopil , Forensische Psychiatrie, 1996, S. 190)"; vorausgesetzt auch schon in BGH 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]: "Vielmehr bedarf es einer konkreten tatrichterlichen Würdigung der Zeugenaussagen nach ihrer objektiven Stimmigkeit und der persönlichen Glaubwürdigkeit der Zeugen.

    Dazu zählen insbesondere die wissenschaftlichen Grundsätze der Aussagepsychologie, die der Bundesgerichtshof - BGH - hinsichtlich der Bewertung von Zeugenaussagen fordert (vgl. hierzu BGH 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - mit zahlreichen wissenschaftlichen Nachweisen aus der Aussagepsychologie"); s. schließlich schon den anschaulichen Überblick in Gerhard Binkert/Bernd Preis , Zeugenbeweis und (arbeits-)gerichtliche Praxis, ArbuR 1995, 77-82; Gerhard Reinecke , Die Krise der freien Beweiswürdigung im Zivilprozess oder: Über die Schwierigkeit, einem Zeugen nicht zu glauben, MDR 1986, 633-637.S. bereits BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NJW 1998, 2753 = NStZ 1998, 366 [I.2 b.]: "Grundlage für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ... (ist) in erster Linie die Aussagepsychologie (vgl. Nedopil , Forensische Psychiatrie, 1996, S. 190)"; vorausgesetzt auch schon in BGH 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]: "Vielmehr bedarf es einer konkreten tatrichterlichen Würdigung der Zeugenaussagen nach ihrer objektiven Stimmigkeit und der persönlichen Glaubwürdigkeit der Zeugen.

    45) S. bereits BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NJW 1998, 2753 = NStZ 1998, 366 [I.2 b.]: "Grundlage für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ... (ist) in erster Linie die Aussagepsychologie (vgl. Nedopil , Forensische Psychiatrie, 1996, S. 190)"; vorausgesetzt auch schon in BGH 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]: "Vielmehr bedarf es einer konkreten tatrichterlichen Würdigung der Zeugenaussagen nach ihrer objektiven Stimmigkeit und der persönlichen Glaubwürdigkeit der Zeugen.

  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.2001 - 20 Sa 15/01

    Kriterien für die Beweiswürdigung bei Zeugenaussagen

    Auszug aus ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14
    Dabei müssen Zuverlässigkeit wie Unzuverlässigkeit gleichermaßen anhand der aussagepsychologisch gesicherten Kriterien geprüft und begründet werden (s. OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/97 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]; tendenziell auch LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. [I.2.]).(Rn.18).

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([ Rolf ] Rüßmann , in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch , wiedergegeben in: Köhnken , Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell , dargestellt in: Köhnken , S. 102; Arntzen , Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([ Rolf ] Rüßmann , in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch , wiedergegeben in: Köhnken , Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell , dargestellt in: Köhnken , S. 102; Arntzen , Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([ Rolf ] Rüßmann , in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch , wiedergegeben in: Köhnken , Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell , dargestellt in: Köhnken , S. 102; Arntzen , Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52

    Zeuge - Gedächtnisunterstützung - Vorhalten eines Schriftstücks - Beweiswert

    Auszug aus ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14
    Beweiswürdigung: Knappe Berichterstattung (§ 396 Abs. 1 ZPO) mit klischeehaften Wendungen statt "lebendiger Erinnerung" (s. BGH 11.11.1952 - 1 StR 465/52 - BGHSt 3, 281, 284); Verlust der Trennbarkeit äußerlich gleichförmiger Erlebnisse für die innere Rückschau ("Verschmelzungs"-Gefahr); Erinnerungsverlust im Zeitablauf und unbewusste Füllung entstehender Lücken; Kommunikation mit Dritten - insbesondere: "Autoritäten" [hier: Ehemann; Rechtsanwalt] - als Verfälschungsrisiko für Erinnerungsbilder; u.a.m.).

    BGH 11.11.1952 - 1 StR 465/52 - BGHSt 3, 281, 284: "Es brauchen deshalb nur diejenigen Grundsätze eingehalten zu werden, die beobachtet werden müssen, um den Beweiswert einer Zeugenaussage richtig bemessen zu können.

    Einer dieser Grundsätze besteht in der Tat darin, dass erkennbar werden muss, was der Zeuge über einen Vorgang aus lebendiger Erinnerung zu berichten weiß und was er erst bekunden kann, nachdem seinem Gedächtnis in irgendeiner Weise nachgeholfen worden ist".S. BGH 11.11.1952 - 1 StR 465/52 - BGHSt 3, 281, 284: "Es brauchen deshalb nur diejenigen Grundsätze eingehalten zu werden, die beobachtet werden müssen, um den Beweiswert einer Zeugenaussage richtig bemessen zu können.

    62) S. BGH 11.11.1952 - 1 StR 465/52 - BGHSt 3, 281, 284: "Es brauchen deshalb nur diejenigen Grundsätze eingehalten zu werden, die beobachtet werden müssen, um den Beweiswert einer Zeugenaussage richtig bemessen zu können.

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97

    Absehen vom Hören eines Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14
    Grundlage für die Beurteilung der Zuverlässigkeit ("Glaubhaftigkeit") von Zeugen und anderen Auskunftspersonen vor Gericht ist - nicht nur im Strafverfahren - in erster Linie die Aussagepsychologie (s. BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NStZ 1998, 336 [I.2 b.]; 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]; AK-ZPO/Rolf Rüßmann, Vorb.

    bereits BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NJW 1998, 2753 = NStZ 1998, 366 [I.2 b.]: "Grundlage für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ... (ist) in erster Linie die Aussagepsychologie (vgl. Nedopil , Forensische Psychiatrie, 1996, S. 190)"; vorausgesetzt auch schon in BGH 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]: "Vielmehr bedarf es einer konkreten tatrichterlichen Würdigung der Zeugenaussagen nach ihrer objektiven Stimmigkeit und der persönlichen Glaubwürdigkeit der Zeugen.

    Dazu zählen insbesondere die wissenschaftlichen Grundsätze der Aussagepsychologie, die der Bundesgerichtshof - BGH - hinsichtlich der Bewertung von Zeugenaussagen fordert (vgl. hierzu BGH 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - mit zahlreichen wissenschaftlichen Nachweisen aus der Aussagepsychologie"); s. schließlich schon den anschaulichen Überblick in Gerhard Binkert/Bernd Preis , Zeugenbeweis und (arbeits-)gerichtliche Praxis, ArbuR 1995, 77-82; Gerhard Reinecke , Die Krise der freien Beweiswürdigung im Zivilprozess oder: Über die Schwierigkeit, einem Zeugen nicht zu glauben, MDR 1986, 633-637.S. bereits BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NJW 1998, 2753 = NStZ 1998, 366 [I.2 b.]: "Grundlage für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ... (ist) in erster Linie die Aussagepsychologie (vgl. Nedopil , Forensische Psychiatrie, 1996, S. 190)"; vorausgesetzt auch schon in BGH 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]: "Vielmehr bedarf es einer konkreten tatrichterlichen Würdigung der Zeugenaussagen nach ihrer objektiven Stimmigkeit und der persönlichen Glaubwürdigkeit der Zeugen.

    45) S. bereits BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NJW 1998, 2753 = NStZ 1998, 366 [I.2 b.]: "Grundlage für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ... (ist) in erster Linie die Aussagepsychologie (vgl. Nedopil , Forensische Psychiatrie, 1996, S. 190)"; vorausgesetzt auch schon in BGH 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]: "Vielmehr bedarf es einer konkreten tatrichterlichen Würdigung der Zeugenaussagen nach ihrer objektiven Stimmigkeit und der persönlichen Glaubwürdigkeit der Zeugen.

  • OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 10 U 169/97
    Auszug aus ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14
    Dabei müssen Zuverlässigkeit wie Unzuverlässigkeit gleichermaßen anhand der aussagepsychologisch gesicherten Kriterien geprüft und begründet werden (s. OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/97 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]; tendenziell auch LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. [I.2.]).(Rn.18).

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([ Rolf ] Rüßmann , in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch , wiedergegeben in: Köhnken , Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell , dargestellt in: Köhnken , S. 102; Arntzen , Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([ Rolf ] Rüßmann , in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch , wiedergegeben in: Köhnken , Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell , dargestellt in: Köhnken , S. 102; Arntzen , Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

    Dabei gilt es, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen ([ Rolf ] Rüßmann , in: AK-ZPO, Vorb. § 373 Rnrn. 43)"; s. gleichen Sinne auch Thüringisches OLG 21.5.1997 - 1 Ss 21/97 - StV 1998, 118, 119 [2 a.]: "Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten könnten"; Saarländisches OLG 14.5.1997 - 1 U 814/96 u.a. - n.v. (Volltext in "Juris"): "Die Beweiswürdigung deckt sich mit den anerkannten Grundsätzen der Aussagepsychologie für die Beurteilung von Zeugenaussagen"; OLG Karlsruhe 14.11.1997 - 10 U 169/87 - NJW-RR 1998, 789, 790 = MDR 1998, 493, 494 [II.1 a.]: "Im Rahmen der Würdigung der gegensätzlichen Aussagen ist im Ansatz davon auszugehen, dass nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie die Glaubwürdigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (vgl. Undeutsch , wiedergegeben in: Köhnken , Glaubwürdigkeit, 1990, S. 95; Trankell , dargestellt in: Köhnken , S. 102; Arntzen , Psychologie der Zeugenaussage, 3. Auflage [1993], S. 22 und 24)"; s. für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler LAG Baden-Württemberg 28.3.2001 - 20 Sa 15/01 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Einen solchen Grad von Gewissheit ... vermochte sich die Kammer zu verschaffen, weil insbesondere die diesbezüglichen Aussagen der Zeuginnen C.S. und J.P. bei der Heranziehung vernehmungstechnischer Erkenntnismethoden eine Reihe beachtlicher Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit, aber keine nennenswerten Lügensignale aufweisen" - mit vorbildlicher Würdigung des dortigen Aussagestoffs; LAG Hamm 6.10.2005 - 16 Sa 1633/04 - n.v. (Volltext: "Juris"): "Die Wahrnehmung dient im weitesten Sinne der Bewältigung der Umwelt und der Anpassung an sie.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2011 - 26 Sa 1269/10

    Außerordentliche Kündigung eines Lehrers wegen Züchtigung und Belästigung von

    Auszug aus ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14
    Dementsprechend lagen die mit Realkennzeichen in Forschungsvorhaben erzielten Ergebnisse regelmäßig deutlich über dem Zufallsniveau"; im Anschluss statt vieler etwa auch LAG Berlin-Brandenburg 20.7.2011 - 26 Sa 1269/10 - n.V. (Volltext: "Juris") [II.1 a, bb.

    Dementsprechend lagen die mit Realkennzeichen in Forschungsvorhaben erzielten Ergebnisse regelmäßig deutlich über dem Zufallsniveau"; im Anschluss statt vieler etwa auch LAG Berlin-Brandenburg 20.7.2011 - 26 Sa 1269/10 - n.V. (Volltext: "Juris") [II.1 a, bb.

    Dementsprechend lagen die mit Realkennzeichen in Forschungsvorhaben erzielten Ergebnisse regelmäßig deutlich über dem Zufallsniveau"; im Anschluss statt vieler etwa auch LAG Berlin-Brandenburg 20.7.2011 - 26 Sa 1269/10 - n.V. (Volltext: "Juris") [II.1 a, bb.

  • SG Braunschweig, 10.12.2008 - S 38 VG 40/04

    Antragsteller; Aussagekonsistenz; Aussagekonstanz; Aussagepsychologie;

    Auszug aus ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14
    Kein Zeuge kann schildern, wie es ?in Wirklichkeit' gewesen ist, sondern lediglich wiedergeben, was sich ?in seiner Vorstellungswelt' ereignet hat (vgl. zur Aussagepsychologie Schneider , Beweis und Beweiswürdigung, 5. Auflage, Rnrn. 917 ff., insbesondere Rn. 920; Barton [Hrg.], Redlich aber falsch, S. 30 ff.; Balzer , Beweisaufnahme und Beweiswürdigung im Zivilprozess, Rnrn. 153 ff., insbesondere Rn. 154)"; SG Braunschweig 10.12.2008 - S 38 VG 40/04 - n.v. (Volltext: "Juris") [2.1.2.]: "Für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Klagevorbringens gelten ... dieselben Maßstäbe, die auch bei der Würdigung von Zeugenaussagen zu beachten sind.

    Kein Zeuge kann schildern, wie es ?in Wirklichkeit' gewesen ist, sondern lediglich wiedergeben, was sich ?in seiner Vorstellungswelt' ereignet hat (vgl. zur Aussagepsychologie Schneider , Beweis und Beweiswürdigung, 5. Auflage, Rnrn. 917 ff., insbesondere Rn. 920; Barton [Hrg.], Redlich aber falsch, S. 30 ff.; Balzer , Beweisaufnahme und Beweiswürdigung im Zivilprozess, Rnrn. 153 ff., insbesondere Rn. 154)"; SG Braunschweig 10.12.2008 - S 38 VG 40/04 - n.v. (Volltext: "Juris") [2.1.2.]: "Für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Klagevorbringens gelten ... dieselben Maßstäbe, die auch bei der Würdigung von Zeugenaussagen zu beachten sind.

    Kein Zeuge kann schildern, wie es ?in Wirklichkeit' gewesen ist, sondern lediglich wiedergeben, was sich ?in seiner Vorstellungswelt' ereignet hat (vgl. zur Aussagepsychologie Schneider , Beweis und Beweiswürdigung, 5. Auflage, Rnrn. 917 ff., insbesondere Rn. 920; Barton [Hrg.], Redlich aber falsch, S. 30 ff.; Balzer , Beweisaufnahme und Beweiswürdigung im Zivilprozess, Rnrn. 153 ff., insbesondere Rn. 154)"; SG Braunschweig 10.12.2008 - S 38 VG 40/04 - n.v. (Volltext: "Juris") [2.1.2.]: "Für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Klagevorbringens gelten ... dieselben Maßstäbe, die auch bei der Würdigung von Zeugenaussagen zu beachten sind.

  • OLG Jena, 21.05.1997 - 1 Ss 21/97
  • LAG Hamm, 06.10.2005 - 16 Sa 1633/04
  • OLG Saarbrücken, 14.05.1997 - 1 U 814/96
  • RG, 13.07.1904 - V 48/04

    Zugehen von Willenserklärungen

  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 13/95

    Einschreiben, Zugangsverzögerung

  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

  • ArbG Koblenz, 24.10.1984 - 9 Ca 127/84
  • BAG, 07.01.2004 - 2 AZR 388/03

    Übergabe einer schriftlichen Kündigungserklärung an den Erklärungsempfänger als

  • RG, 14.01.1885 - I 408/84

    Bedeutung der Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit einer Tatsache

  • RG, 08.02.1902 - I 348/01

    Lotterie. Zugehen und Annahme eines Vertragsangebotes.

  • RG, 29.03.1905 - V 445/04

    Zugehen von Willenserklärungen.

  • BAG, 24.10.1958 - 4 AZR 114/56

    Bruttovergütung - Schuldner der Steuern - Schuldner der Abgaben -

  • LAG Hamm, 19.06.1986 - 8 Ta 138/86

    Kündigungsschutz; Auszubildende; Ausbildung; Anwendbarkeit des KSchG

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

  • BAG, 15.11.1962 - 2 AZR 301/62

    Eingeschriebener Brief - Zugang

  • LAG Brandenburg, 10.10.1997 - 5 Sa 367/97

    Kündigungsschutzverfahren: Klagefrist im Berufsausbildungsverhältnis

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

  • BAG, 26.01.1999 - 2 AZR 134/98

    Berufsausbildungsverhältnis, Klagefrist

  • BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75

    Identität von Makler und Käufer bei Abschluss eines Maklervertrages;

  • BGH, 22.12.1977 - VII ZR 134/76

    Unterbrechung der Gewährleistungsfrist

  • ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15

    Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung

    dazu - falls Interesse - näher bereits ArbG Berlin 2.4.2015 - 28 Ca 4629/14 - n.v. (Volltext: "Juris") [Rnrn.

    72 ff.].S. dazu - falls Interesse - näher bereits ArbG Berlin 2.4.2015 - 28 Ca 4629/14 - n.v. (Volltext: "Juris") [Rnrn.

    119) S. dazu - falls Interesse - näher bereits ArbG Berlin 2.4.2015 - 28 Ca 4629/14 - n.v. (Volltext: "Juris") [Rnrn.

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