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   ArbG Berlin, 02.11.2017 - 38 BVGa 13035/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41242
ArbG Berlin, 02.11.2017 - 38 BVGa 13035/17 (https://dejure.org/2017,41242)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 02.11.2017 - 38 BVGa 13035/17 (https://dejure.org/2017,41242)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 02. November 2017 - 38 BVGa 13035/17 (https://dejure.org/2017,41242)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Air Berlin abgelehnt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsgericht Berlin lehnt Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Air Berlin ab - Rechtliche Grundlage für geltend gemachte Informations- und Unterlassungsanträge nicht gegeben

  • beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Personalvertretung wehrt sich gegen die Einstellung des Flugbetriebs von Air Berlin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (89)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - 21 Sa 2100/18

    Irreführende Darstellung des Stands der Beratungen - Konsultationsverfahren -

    Am 2. November 2017 verpflichtete sich die Schuldnerin in dem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht (38 BVGa 13035/17), "vor Abschluss der betriebsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen unter Einschluss der Sonderregelung gemäß § 122 der InsO keine betriebsbedingten Kündigungen" auszusprechen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.12.2017 - 6 TaBVGa 1484/17

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren - Unterlassungsverfügung -

    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 2. November 2017 - 38 BVGa 13035/17 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgericht Berlin - Az.: 38 BVGA 13035/17 - folgendes im Wege der Einstweiligen Verfügung zu beschließen:.

  • ArbG Berlin, 21.12.2017 - 41 BV 13752/17

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für den Antrag auf gerichtliche Zustimmung zur

    Die Anträge der Beteiligten zu 2) wurden vom ArbG Berlin mit Beschluss vom 02.11.2017 - 38 BVGa 13035/17 und vom LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 08.12.2017 - 6 TaBVGa 1484/17 zurückgewiesen.
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