Rechtsprechung
ArbG Berlin, 03.05.2017 - 14 Ca 14814/16 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beck-blog (Kurzinformation)
Keine Haftung des Bauherrn der Mall of Berlin für Lohnforderungen der Arbeitnehmer eines Subunternehmers
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Bauherr haftet nicht für Lohnforderungen der Arbeitnehmer eines Subunternehmers
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Bauherren haften regelmäßig nicht für Mindestlohn-Unterschreitung durch Subunternehmer
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Haftung des Bauherrn der "Mall of Berlin" für Lohnforderungen der Arbeitnehmer eines Subunternehmers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftet der Bauherr für den Lohn eines Arbeitnehmers des Subunternehmers?
- haerlein.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmer eines Subunternehmers: Wer haftet (auch) für ihren Anspruch auf Mindestlohn?
- datev.de (Kurzinformation)
Keine Haftung des Bauherrn für Lohnforderungen der Arbeitnehmer eines Subunternehmers
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 03.05.2017 - 14 Ca 14814/16
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - 21 Sa 1231/17
- BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 241/18
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - 21 Sa 1231/17
Bürgenhaftung von Unternehmen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 3. Mai 2017 - 14 Ca 14814/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 3. Mai 2017 - 14 Ca 14814/16 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 4.133,51 Euro netto zu zahlen.