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ArbG Berlin, 03.11.2010 - 18 BV 6592/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 19 BetrVG, § 24 BetrVGDV1WO
Versterben nach Anfechtung der Betriebsratswahl - keine Briefwahlunterlagen bei ruhendem Arbeitsverhältnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06
Betriebsratswahl
Auszug aus ArbG Berlin, 03.11.2010 - 18 BV 6592/10
Jedenfalls liege in der Übermittlung entsprechender Briefwahlunterlagen an diesen Personenkreis kein Verstoß gegen so wesentliche Wahlvorschriften, dass die Betriebsratswahl unwirksam sei (27. Februar 2007 - 8 TaBV 89/06 - juris).
- ArbG Köln, 22.09.2017 - 1 BV 122/17
Ordnungsgemäße Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung; Untersagung der …
Der Wahlvorstand ist dagegen nicht verpflichtet, Wahlberechtigten allein wegen der Tatsache, dass ihr Arbeitsverhältnis ruht und sie deshalb am Wahltag voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, Briefwahlunterlagen zu übersenden (so ausdrücklich ArbG Berlin, Beschluss vom 03.11.2010 - 18 BV 6592/10, Leitsatz 2 und zu II. 2.3. der Gründe).