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   ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11   

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ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11 (https://dejure.org/2011,3364)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 04.08.2011 - 28 Ca 923/11 (https://dejure.org/2011,3364)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 04. August 2011 - 28 Ca 923/11 (https://dejure.org/2011,3364)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 888 Abs 1 ZPO, § 241 Abs 2 BGB, § 611 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Zwangsgeldfestsetzung - Nichterfüllung eines titulierten Weiterbeschäftigungsanspruchs - wohnortnaher Arbeitseinsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umgehung objektiv vermeidbarer Belastungen des Anspruchstellers gehört auch im Vollstreckungsverfahren zum Pflichtenkreis des Arbeitgebers; Pflicht des Arbeitgebers zur Umgehung objektiv vermeidbarer Belastungen des Anspruchstellers im Vollstreckungsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (50)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11
    BVerfG12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 [II.1 c, aa (1)].S. BVerfG12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 [II.1 c, aa (1)].

    BVerfG12.5.2005 a.a.O.S. BVerfG12.5.2005 a.a.O..

    32) S. BVerfG12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 [II.1 c, aa (1)].

    33) S. BVerfG12.5.2005 a.a.O..

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11
    Dem Anspruch des Kundenberaters einer deutschlandweit agierenden Warenhauskette, der erstinstanzlich im Kündigungsschutzprozess obsiegt und dabei eine Titulierung seines Anspruchs auf vorläufige Weiterbeschäftigung nach den Grundsätzen in BAG (GS) 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 ff. erwirkt hat, kann im Vollstreckungsverfahren (§ 888 Abs. 1 ZPO) gegenüber dem Wunsch nach möglichst wohnortnahem Arbeitseinsatz nicht mit Erfolg entgegen gehalten werden, eine solche Beschäftigung sei nicht möglich, weil in den betreffenden Standorten eine "freie Stelle nicht vorhanden" sei.(Rn.20).

    BAG (GS)27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14 [C.I.2.]: "Der Große Senat tritt der vor nunmehr 30 Jahren begonnenen und seither von allen mit dieser Frage befassten Senaten fortgesetzten Rechtsprechung des BAG bei, dass der Arbeitgeber grundsätzlich auch verpflichtet ist, seinen Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen, wenn dieser es verlangt.

    Die Generalklausel des § 242 BGB wird dabei ausgefüllt durch die Wertentscheidung der Art. 1 und 2 GG".S. BAG (GS)27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14 [C.I.2.]: "Der Große Senat tritt der vor nunmehr 30 Jahren begonnenen und seither von allen mit dieser Frage befassten Senaten fortgesetzten Rechtsprechung des BAG bei, dass der Arbeitgeber grundsätzlich auch verpflichtet ist, seinen Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen, wenn dieser es verlangt.

    19) S. BAG (GS)27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14 [C.I.2.]: "Der Große Senat tritt der vor nunmehr 30 Jahren begonnenen und seither von allen mit dieser Frage befassten Senaten fortgesetzten Rechtsprechung des BAG bei, dass der Arbeitgeber grundsätzlich auch verpflichtet ist, seinen Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen, wenn dieser es verlangt.

  • LAG Hessen, 18.08.2009 - 12 Ta 235/09

    Vollstreckungsfähiger Inhalt eines Weiterbeschäftigungstitels - Einwand der

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11
    etwa Hessisches LAG 18.8.2009 - 12 Ta 235/09 - n.v. ("Juris") zum Einwand der Arbeitgeberin, sie könne die Klägerin nicht mehr beschäftigen, da deren Arbeitsplatz "mit der gesamten Abteilung ... nach England verlagert worden" sei [II.]: "Die Unmöglichkeit der Beschäftigung ist auch nicht offensichtlich gegeben; denn die örtliche Verlagerung von Arbeitsaufgaben führt nicht ohne Weiteres zur Unmöglichkeit.

    Dass das bei der Verlagerung einer aus einer Mitarbeiterin bestehenden Abteilung der Fall sein könnte, ist allerdings nicht einmal ansatzweise denkbar".S. etwa Hessisches LAG 18.8.2009 - 12 Ta 235/09 - n.v. ("Juris") zum Einwand der Arbeitgeberin, sie könne die Klägerin nicht mehr beschäftigen, da deren Arbeitsplatz "mit der gesamten Abteilung ... nach England verlagert worden" sei [II.]: "Die Unmöglichkeit der Beschäftigung ist auch nicht offensichtlich gegeben; denn die örtliche Verlagerung von Arbeitsaufgaben führt nicht ohne Weiteres zur Unmöglichkeit.

    42) S. etwa Hessisches LAG 18.8.2009 - 12 Ta 235/09 - n.v. ("Juris") zum Einwand der Arbeitgeberin, sie könne die Klägerin nicht mehr beschäftigen, da deren Arbeitsplatz "mit der gesamten Abteilung ... nach England verlagert worden" sei [II.]: "Die Unmöglichkeit der Beschäftigung ist auch nicht offensichtlich gegeben; denn die örtliche Verlagerung von Arbeitsaufgaben führt nicht ohne Weiteres zur Unmöglichkeit.

  • ArbG Berlin, 18.09.2009 - 28 Ga 15428/09
    Auszug aus ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11
    Wird dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit genommen, so berührt dies seine Würde als Mensch"; s. zu grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geprägte Überlegungen - bei Interesse - ArbG Berlin18.9.2009 - 28 Ga 15428/09 - LAGE § 611 BGB 2002 Beschäftigungspflicht Nr. 8 [II.1 c.].S. BAG (GS)27.2.1985 (Fn. 19) [C.I.2 b.]: "Das Grundgesetz hat in seinen Art. 1 und 2 die Würde des Menschen und dessen Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu zentralen Werten unserer Verfassung erhoben.

    Wird dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit genommen, so berührt dies seine Würde als Mensch"; s. zu grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geprägte Überlegungen - bei Interesse - ArbG Berlin18.9.2009 - 28 Ga 15428/09 - LAGE § 611 BGB 2002 Beschäftigungspflicht Nr. 8 [II.1 c.].

    Wird dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit genommen, so berührt dies seine Würde als Mensch"; s. zu grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geprägte Überlegungen - bei Interesse - ArbG Berlin18.9.2009 - 28 Ga 15428/09 - LAGE § 611 BGB 2002 Beschäftigungspflicht Nr. 8 [II.1 c.].

  • BAG, 17.12.1968 - 5 AZR 149/68

    Lohnfortzahlung bei vom Arbeitgeber zu vertretender Unmöglichkeit - Zerstörung

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11
    Andere wiederum verweisen zutreffend 54Soweit Teile der Judikatur sich für ihren Begriff von "Unmöglichkeit" auf BAG 13.6.1990 (Fn. 51 - Zitat dort) beziehen, ist beiläufig anzumerken, dass sich die vom 5. Senatangesprochenen Bezugsstellen zur Generalisierung nicht ohne Weiteres anbieten: Die eine (BAG 17.12.1968 - 5 AZR 149/68 - BAGE 21, 263 = AP § 324 BGB Nr. 2 = NJW 1969, 446) betraf Ansprüche auf Verzugsvergütung unter dem Gesichtspunkt des sogenannten "Betriebsrisiko's" (§ 615 Satz 1 BGB), nachdem der Betrieb (Nachtkabarett) einem Brand zum Opfer gefallen war, die andere (BAG 4, 9.1985 - 5 AZR 90/84 - n.v. ["Juris"]) einen Beschäftigungsanspruch, nachdem der beklagte Arbeitgeber das Einsatzgebiet des Klägers (die Innere Abteilung des Krankenhauses in O.) nach St. G. verlegt hatte.

    Hier hatte der 5. Senat die Auflösung der betreffenden Station in O. hinsichtlich des darauf gerichteten Beschäftigungsanspruchs des Klägers als Fall der "Unmöglichkeit" gedeutet ([I.2 b.]: "Denn die Unmöglichkeit der tatsächlichen Beschäftigung des Klägers auf der Inneren Abteilung des Krankenhauses O. im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht kann nicht geleugnet werden, weil diese Abteilung damals wegen ihrer Verlegung nach St. G. nicht mehr existierte").Soweit Teile der Judikatur sich für ihren Begriff von "Unmöglichkeit" auf BAG 13.6.1990 (Fn. 51 - Zitat dort) beziehen, ist beiläufig anzumerken, dass sich die vom 5. Senatangesprochenen Bezugsstellen zur Generalisierung nicht ohne Weiteres anbieten: Die eine (BAG 17.12.1968 - 5 AZR 149/68 - BAGE 21, 263 = AP § 324 BGB Nr. 2 = NJW 1969, 446) betraf Ansprüche auf Verzugsvergütung unter dem Gesichtspunkt des sogenannten "Betriebsrisiko's" (§ 615 Satz 1 BGB), nachdem der Betrieb (Nachtkabarett) einem Brand zum Opfer gefallen war, die andere (BAG 4, 9.1985 - 5 AZR 90/84 - n.v. ["Juris"]) einen Beschäftigungsanspruch, nachdem der beklagte Arbeitgeber das Einsatzgebiet des Klägers (die Innere Abteilung des Krankenhauses in O.) nach St. G. verlegt hatte.

    54) Soweit Teile der Judikatur sich für ihren Begriff von "Unmöglichkeit" auf BAG 13.6.1990 (Fn. 51 - Zitat dort) beziehen, ist beiläufig anzumerken, dass sich die vom 5. Senatangesprochenen Bezugsstellen zur Generalisierung nicht ohne Weiteres anbieten: Die eine (BAG 17.12.1968 - 5 AZR 149/68 - BAGE 21, 263 = AP § 324 BGB Nr. 2 = NJW 1969, 446) betraf Ansprüche auf Verzugsvergütung unter dem Gesichtspunkt des sogenannten "Betriebsrisiko's" (§ 615 Satz 1 BGB), nachdem der Betrieb (Nachtkabarett) einem Brand zum Opfer gefallen war, die andere (BAG 4, 9.1985 - 5 AZR 90/84 - n.v. ["Juris"]) einen Beschäftigungsanspruch, nachdem der beklagte Arbeitgeber das Einsatzgebiet des Klägers (die Innere Abteilung des Krankenhauses in O.) nach St. G. verlegt hatte.

  • BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 90/84

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf tatsächliches Tätigwerden entsprechend seinem

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11
    Andere wiederum verweisen zutreffend 54Soweit Teile der Judikatur sich für ihren Begriff von "Unmöglichkeit" auf BAG 13.6.1990 (Fn. 51 - Zitat dort) beziehen, ist beiläufig anzumerken, dass sich die vom 5. Senatangesprochenen Bezugsstellen zur Generalisierung nicht ohne Weiteres anbieten: Die eine (BAG 17.12.1968 - 5 AZR 149/68 - BAGE 21, 263 = AP § 324 BGB Nr. 2 = NJW 1969, 446) betraf Ansprüche auf Verzugsvergütung unter dem Gesichtspunkt des sogenannten "Betriebsrisiko's" (§ 615 Satz 1 BGB), nachdem der Betrieb (Nachtkabarett) einem Brand zum Opfer gefallen war, die andere (BAG 4, 9.1985 - 5 AZR 90/84 - n.v. ["Juris"]) einen Beschäftigungsanspruch, nachdem der beklagte Arbeitgeber das Einsatzgebiet des Klägers (die Innere Abteilung des Krankenhauses in O.) nach St. G. verlegt hatte.

    Hier hatte der 5. Senat die Auflösung der betreffenden Station in O. hinsichtlich des darauf gerichteten Beschäftigungsanspruchs des Klägers als Fall der "Unmöglichkeit" gedeutet ([I.2 b.]: "Denn die Unmöglichkeit der tatsächlichen Beschäftigung des Klägers auf der Inneren Abteilung des Krankenhauses O. im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht kann nicht geleugnet werden, weil diese Abteilung damals wegen ihrer Verlegung nach St. G. nicht mehr existierte").Soweit Teile der Judikatur sich für ihren Begriff von "Unmöglichkeit" auf BAG 13.6.1990 (Fn. 51 - Zitat dort) beziehen, ist beiläufig anzumerken, dass sich die vom 5. Senatangesprochenen Bezugsstellen zur Generalisierung nicht ohne Weiteres anbieten: Die eine (BAG 17.12.1968 - 5 AZR 149/68 - BAGE 21, 263 = AP § 324 BGB Nr. 2 = NJW 1969, 446) betraf Ansprüche auf Verzugsvergütung unter dem Gesichtspunkt des sogenannten "Betriebsrisiko's" (§ 615 Satz 1 BGB), nachdem der Betrieb (Nachtkabarett) einem Brand zum Opfer gefallen war, die andere (BAG 4, 9.1985 - 5 AZR 90/84 - n.v. ["Juris"]) einen Beschäftigungsanspruch, nachdem der beklagte Arbeitgeber das Einsatzgebiet des Klägers (die Innere Abteilung des Krankenhauses in O.) nach St. G. verlegt hatte.

    54) Soweit Teile der Judikatur sich für ihren Begriff von "Unmöglichkeit" auf BAG 13.6.1990 (Fn. 51 - Zitat dort) beziehen, ist beiläufig anzumerken, dass sich die vom 5. Senatangesprochenen Bezugsstellen zur Generalisierung nicht ohne Weiteres anbieten: Die eine (BAG 17.12.1968 - 5 AZR 149/68 - BAGE 21, 263 = AP § 324 BGB Nr. 2 = NJW 1969, 446) betraf Ansprüche auf Verzugsvergütung unter dem Gesichtspunkt des sogenannten "Betriebsrisiko's" (§ 615 Satz 1 BGB), nachdem der Betrieb (Nachtkabarett) einem Brand zum Opfer gefallen war, die andere (BAG 4, 9.1985 - 5 AZR 90/84 - n.v. ["Juris"]) einen Beschäftigungsanspruch, nachdem der beklagte Arbeitgeber das Einsatzgebiet des Klägers (die Innere Abteilung des Krankenhauses in O.) nach St. G. verlegt hatte.

  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11
    statt vieler etwa BVerfG30.7.2003 - 1 BvR 792/03 - NZA 2003, 959, wo das Gericht einmal mehr betont, dass die Grundrechte "ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften entfalten, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln".

    Dabei fällt es, soweit das geschriebene Gesetzesrecht den Interessenausgleich zwischen den Beteiligten nicht abschließend ausgestaltet hat, den Fachgerichtsbarkeiten zu, "diesen grundrechtlichen Schutz durch Auslegung und Anwendung des Rechts zu gewähren und im Einzelfall zu konkretisieren".S. statt vieler etwa BVerfG30.7.2003 - 1 BvR 792/03 - NZA 2003, 959, wo das Gericht einmal mehr betont, dass die Grundrechte "ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften entfalten, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln".

    30) S. statt vieler etwa BVerfG30.7.2003 - 1 BvR 792/03 - NZA 2003, 959, wo das Gericht einmal mehr betont, dass die Grundrechte "ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften entfalten, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln".

  • LAG München, 11.09.1993 - 2 Ta 214/93

    Weiterbeschäftigungsanspruch: Durchsetzung - Zwangsvollstreckung

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11
    etwa LAG München11.9.1993 - 2 Ta 214/93 - LAGE § 888 ZPO Nr. 34 = RzK I 10 k Nr. 17 [II.]: "Mit der bloßen lapidaren Behauptung, er habe den Arbeitsbereich des Arbeitnehmers zwischenzeitlich anderweitig organisiert und damit sei dessen Arbeitsplatz entfallen, kann sich ein Arbeitgeber seiner vom Gericht ausgesprochenen Verpflichtung, den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen, noch nicht entledigen.

    Andernfalls hätte der Beschluss des Großen Senats des BAG vom 27.2.1985 [s. oben, S. 4 Fn. 19; d.U.] und der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers kaum mehr einen Erinnerungswert".S. etwa LAG München11.9.1993 - 2 Ta 214/93 - LAGE § 888 ZPO Nr. 34 = RzK I 10 k Nr. 17 [II.]: "Mit der bloßen lapidaren Behauptung, er habe den Arbeitsbereich des Arbeitnehmers zwischenzeitlich anderweitig organisiert und damit sei dessen Arbeitsplatz entfallen, kann sich ein Arbeitgeber seiner vom Gericht ausgesprochenen Verpflichtung, den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen, noch nicht entledigen.

    53) S. etwa LAG München11.9.1993 - 2 Ta 214/93 - LAGE § 888 ZPO Nr. 34 = RzK I 10 k Nr. 17 [II.]: "Mit der bloßen lapidaren Behauptung, er habe den Arbeitsbereich des Arbeitnehmers zwischenzeitlich anderweitig organisiert und damit sei dessen Arbeitsplatz entfallen, kann sich ein Arbeitgeber seiner vom Gericht ausgesprochenen Verpflichtung, den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen, noch nicht entledigen.

  • OLG Celle, 26.11.1997 - 4 W 253/97

    Zwangsgeld, Vollstreckung einer Auskunft, Unmöglichkeit der Auskunftserteilung,

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11
    Bei erwiesener Unmöglichkeit ist der Gläubiger auf die Geltendmachung des 'Interesses' (§ 893 ZPO) zu verweisen"; OLG Celle26.11.1997 - 4 W 253/97 - OLGR Celle 1998, 103 = MDR 1998, 923 [Orientierungssatz 1.]: "Ein Zwangsgeld nach § 888 ZPO kann nur festgesetzt werden, wenn feststeht, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung im Zeitpunkt der Verhängung des Zwangsgeldes noch erbringen kann.

    Bei erwiesener Unmöglichkeit ist der Gläubiger auf die Geltendmachung des 'Interesses' (§ 893 ZPO) zu verweisen"; OLG Celle26.11.1997 - 4 W 253/97 - OLGR Celle 1998, 103 = MDR 1998, 923 [Orientierungssatz 1.]: "Ein Zwangsgeld nach § 888 ZPO kann nur festgesetzt werden, wenn feststeht, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung im Zeitpunkt der Verhängung des Zwangsgeldes noch erbringen kann.

    Bei erwiesener Unmöglichkeit ist der Gläubiger auf die Geltendmachung des 'Interesses' (§ 893 ZPO) zu verweisen"; OLG Celle26.11.1997 - 4 W 253/97 - OLGR Celle 1998, 103 = MDR 1998, 923 [Orientierungssatz 1.]: "Ein Zwangsgeld nach § 888 ZPO kann nur festgesetzt werden, wenn feststeht, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung im Zeitpunkt der Verhängung des Zwangsgeldes noch erbringen kann.

  • OLG Celle, 22.01.1998 - 4 W 310/97

    Darlegungs- und Beweislast bei Zwangsvollstreckung wegen Forderung aus

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11
    Bei erwiesener Unmöglichkeit ist der Gläubiger auf die Geltendmachung des 'Interesses' (§ 893 ZPO) zu verweisen"; OLG Celle26.11.1997 - 4 W 253/97 - OLGR Celle 1998, 103 = MDR 1998, 923 [Orientierungssatz 1.]: "Ein Zwangsgeld nach § 888 ZPO kann nur festgesetzt werden, wenn feststeht, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung im Zeitpunkt der Verhängung des Zwangsgeldes noch erbringen kann.

    Bei erwiesener Unmöglichkeit ist der Gläubiger auf die Geltendmachung des 'Interesses' (§ 893 ZPO) zu verweisen"; OLG Celle26.11.1997 - 4 W 253/97 - OLGR Celle 1998, 103 = MDR 1998, 923 [Orientierungssatz 1.]: "Ein Zwangsgeld nach § 888 ZPO kann nur festgesetzt werden, wenn feststeht, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung im Zeitpunkt der Verhängung des Zwangsgeldes noch erbringen kann.

    Bei erwiesener Unmöglichkeit ist der Gläubiger auf die Geltendmachung des 'Interesses' (§ 893 ZPO) zu verweisen"; OLG Celle26.11.1997 - 4 W 253/97 - OLGR Celle 1998, 103 = MDR 1998, 923 [Orientierungssatz 1.]: "Ein Zwangsgeld nach § 888 ZPO kann nur festgesetzt werden, wenn feststeht, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung im Zeitpunkt der Verhängung des Zwangsgeldes noch erbringen kann.

  • OLG Hamm, 18.02.1988 - 14 W 147/87

    Festsetzung von Zwangsmitteln

  • OLG Hamm, 10.02.1997 - 12 WF 12/97

    Prüfung der Möglichkeit der Erfüllung der titulierten Verpflichtung im

  • BAG, 22.11.1968 - 1 AZB 31/68

    Einlegung einer Berufung - Armenrecht - Bedingte Berufungseinlegung

  • ArbG Düsseldorf, 13.08.2003 - 10 Ca 10348/02

    Bedeutung eines fristgemäß eingelegten Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil für

  • BAG, 17.03.1970 - 5 AZR 263/69

    Rechte eines Arbeitnehmers - Einsicht in Personalakten

  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 118/88

    Belegschaftsaktien: Verpflichtung zur Ausgabe in einer Betriebsvereinbarung -

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 292/03

    Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Prämie

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

  • BAG, 09.06.1965 - 1 AZR 388/64

    Grundvergütung - Mehrarbeitspauschale - Prämie - Gehaltsfaktor

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 350/89

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94

    Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften

  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96

    Widerruf der Bestellung zum kommissarischen Schulleiter

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

  • BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 282/01

    Provision - Anspruch auf Überlassung von Kundenadressen

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05

    Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung -

  • BGH, 30.06.1969 - VII ZR 170/67

    Beweislast für die Billigkeit einer Leistungsbestimmung

  • KG, 30.06.1972 - 1 W 1386/71
  • LAG Berlin, 19.01.1978 - 9 Ta 1/78
  • LAG Berlin, 06.06.1986 - 9 Ta 6/86

    Zwangsvollstreckung: Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

  • LAG Berlin, 14.06.2001 - 9 Ta 998/01

    Wegfall des Arbeitsplatzes durch Betriebsübergang;

  • LAG Düsseldorf, 08.10.1998 - 7 Ta 313/98

    Weiterbeschäftigung, Unmöglichkeit, Namensliste

  • LAG Hamm, 29.08.1984 - 1 Ta 207/84

    Beschäftigungspflicht; Urteilsvollstreckung; Unvertretbare Handlung

  • LAG Hamm, 29.11.1985 - 1 Ta 322/85

    Vollstreckbarkeit des Beschäftigungsanspruchs; Vorläufige Weiterbeschäftigung;

  • LAG Hamm, 22.01.1986 - 1 Ta 399/85

    Zwangsvollstreckung; Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung; Zwangsgeld;

  • LAG Hamm, 15.02.1991 - 7 Ta 28/91

    Zwangsvollstreckung; Beschäftigungsurteil; Beschäftigungspflicht; Unmöglichkeit

  • LAG Köln, 24.10.1995 - 13 (5) Ta 245/95

    Titel auf Weiterbeschäftigung: vollstreckungsfähiger Inhalt

  • LAG Köln, 26.10.1998 - 10 Ta 153/98

    Zwangsvollstreckung aus Beschäftigungstitel des Arbeitnehmers; "Unmöglichkeit"

  • LAG Köln, 23.08.2001 - 7 (13) Ta 190/01

    Zwangsvollstreckung aus Weiterbeschäftigungstitel

  • LAG München, 19.08.1992 - 5 Ta 185/92

    Beschäftigungsanspruch: Ausschluss - Durchsetzung im Wege der einstweiligen

  • LAG München, 14.02.2006 - 10 Ta 493/05

    Zwangsvollstreckung aus einem Urteil auf Weiterbeschäftigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.06.2005 - 2 Ta 133/05

    Weiterbeschäftigung, Zwangsvollstreckung, Einstellungsgründe, Arbeitsplatzwegfall

  • RG, 05.10.1901 - V 190/01

    Umfang des Rechtes des Gegenüberliegers auf Zurückleitung des Wassers nach § 13

  • BAG, 17.01.1956 - 3 AZR 304/54

    Behörde - Fürsorgepflicht - Ausgeschiedener Arbeitnehmer - Entfernung eines

  • BAG, 25.02.1959 - 4 AZR 549/57

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Führung von Personalakten -

  • BAG, 09.02.1977 - 5 AZR 2/76

    Fürsorgepflicht - Strafurteil gegen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst -

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 80/85

    Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte aus Fürsorgepflicht

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