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   ArbG Berlin, 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17   

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ArbG Berlin, 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17 (https://dejure.org/2018,24536)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17 (https://dejure.org/2018,24536)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 41 Ca 15846/17 (https://dejure.org/2018,24536)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (63)

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17
    2.2.1.4.2.5 Dem Übergang eines genehmigungspflichtigen Betriebs(teil)s steht nicht entgegen, dass eine behördliche Genehmigung nicht übertragen werden kann (LAG Berlin-Brandenburg [01.09.2010] - 17 Sa 836/10 = ZIP 2011, 878; zustimmend Zwanziger, a.a.O., Rn. 54; implizit auch EuGH [09.09.2015] - C-160/14 - "João Filipe Ferreira da Silva e Brito" = EuZW 2016, 111, da einen Betriebsübergang bejahend, ohne den Nichtübergang des AOC zu problematisieren; a.A., aber verfehlt, LAG Hessen [13.07.2005] - 17 Sa 2299/04 - juris Rn. 220).

    In einem Staatshaftungsfall bejahte der EuGH den Übergang des Flugbetriebs einer Fluggesellschaft, wenn "ein auf dem Charterflugmarkt tätiges Unternehmen durch seinen Mehrheitsaktionär, der ebenfalls ein im Luftverkehrssektor tätiges Luftfahrtunternehmen ist, aufgelöst wird und im Anschluss daran der Mehrheitsaktionär an die Stelle der aufgelösten Gesellschaft tritt und in die Mietverträge über Flugzeuge und die bestehenden Charterflugverträge eintritt sowie zuvor vom aufgelösten Unternehmen ausgeübte Tätigkeiten wahrnimmt, einige der bis dahin an dieses Unternehmen abgeordnete Arbeitnehmer reintegriert und für Tätigkeiten einsetzt, die mit ihren vorherigen Aufgaben übereinstimmen, und kleinere Ausrüstungsgegenstände dieses Unternehmens übernimmt" (EuGH [09.09.2015] - C-160/14 - "João Filipe Ferreira da Silva e Brito" - juris Tenor, a.a.O.).

    Der EuGH betonte dabei, dass im Fall des "Luftverkehrssektors" "der Übergang von Material als ein wesentliches Kriterium für die Beurteilung des Vorliegens eines Betriebsübergangs im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23 anzusehen ist" (EuGH [09.09.2015] - C-160/14 - "João Filipe Ferreira da Silva e Brito" - Rn. 29, a.a.O.).

    Übernommene Flugzeuge seien für die Tätigkeit der Arbeitgeberin "unerlässlich" gewesen (EuGH [09.09.2015] - C-160/14 - "João Filipe Ferreira da Silva e Brito" - Rn. 30, a.a.O.).

    Insbesondere der EuGH in der Entscheidung EuGH [09.09.2015] - C-160/14 - "João Filipe Ferreira da Silva e Brito", a.a.O. nicht, wo dieser Aspekt mit keiner Silbe erwähnt wird.

    Bei einem Flugbetrieb sind die Flugzeuge identitätsprägend, machen die wesentlichen Betriebsmittel aus und bilden funktional bei gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweise den Kern der Wertschöpfung (vgl. EuGH [09.09.2015] - C-160/14 - "João Filipe Ferreira da Silva e Brito", a.a.O.).

  • EuGH, 15.12.2005 - C-232/04

    Güney-Görres - Richtlinie 2001/23/EG - Artikel 1 - Unternehmens- oder

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17
    Der EuGH verlangt für eine "wirtschaftliche Einheit" "eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung" (EuGH [15.12.2005] - C-232/04, C-233/04 - "Güney-Görres" - Rn. 32 m.w.N. = NZA 2006, 29 = NJW 2006, 889 = AP Nr. 1 zu Richtlinie 2001/23/EG = EzA § 613a BGB 2002 Nr. 41) (hier: "EuGH-Definition").

    Der EuGH nennt als - im Rahmen einer Gesamtabwägung im Einzelfall zu beachtenden - Kriterien für die Frage der Wahrung der Identität: "die Art des betreffenden Unternehmens oder Betriebes, der etwaige Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter, der Wert der immateriellen Aktiva im Zeitpunkt des Übergangs, die etwaige Übernahme der Hauptbelegschaft durch den neuen Inhaber, der etwaige Übergang der Kundschaft sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten und die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeiten" (EuGH [15.12.2005] - C-232/04, C-233/04 - "Güney-Görres" - Rn. 33, a.a.O.).

    Nach dem EuGH kommt "den für das Vorliegen eines Übergangs im Sinne der Richtlinie 2001/23 maßgeblichen Kriterien ... notwendigerweise je nach der ausgeübten Tätigkeit und auch nach den Produktions- oder Betriebsmethoden, die in dem betreffenden Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil angewandt werden, unterschiedliches Gewicht zu" (EuGH [19.10.2017] - C-200/16 - "Securitas" - Rn. 28 = NZA 2017, 1379 = AP Nr. 16 zu Richtlinie 2001/23/EG; EuGH [15.12.2005] - C-232/04, C-233/04 - "Güney-Görres" - Rn. 35, a.a.O.).

    voraus, dass eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit übergegangen ist, deren Tätigkeit nicht auf die Ausführung eines bestimmten Vorhabens beschränkt ist" (EuGH [15.12.2005] - C-232/04, C-233/04 - "Güney-Görres" - Rn. 32, a.a.O.).

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17
    Im Teilbetrieb müssen nicht andersartige Zwecke als im übrigen Betrieb verfolgt werden" (BAG [26.08.1999] - 8 AZR 718/98 - juris Ls. = NZA 2000, 144 = AP Nr. 196 zu § 613 a BGB = EzA § 613a BGB Nr. 185 (Lastkraftwagen); BAG [30.10.2008] - 8 AZR 397/07 - Rn. 40 = AP Nr. 358 zu § 613a BGB = NZA 2009, 485 = EzA § 613a BGB 2002 Nr. 103; vgl. auch Willemsen, a.a.O., Rn. 30; Zwanziger, in: Kittner/Däubler/Zwanziger, KSchR, 10. Aufl. 2017, BGB § 613a Rn. 41; Müller-Glöge, in: Münchener Kommentar, BGB, 7. Aufl. 2016, BGB § 613a Rn. 18).

    Ein einzelner Lastkraftwagen eines Spediteurs sei ohne weiteres selbst dann kein Betriebsteil, wenn mit ihm derselbe Kraftfahrer für denselben Kunden über einen längeren Zeitraum dieselben Routen fährt (BAG [26.08.1999] - 8 AZR 718/98 - Rn. 22, a.a.O. (Lastkraftwagen): "Der einzelne Lkw eines Transportbetriebs stellt für sich genommen lediglich ein Betriebsmittel, nicht einen Betriebsteil dar (...).

    Der Teilzweck einer wirtschaftlichen Einheit muss kein anderer sein als der des gesamten Unternehmens (BAG [26.08.1999] - 8 AZR 718/98 - Rn. 19, a.a.O. (Lastkraftwagen)).

  • EuGH, 25.01.2001 - C-172/99

    Liikenne

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17
    Die Literatur vertieft diese Unschärfe und erhebt die von ihr sogenannte "7-Punkte-Prüfung" (Annuß, a.a.O., Rn. 48; Preis, RdA 2000, 257 (277); Kliemt/Teusch, in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 613a BGB Rn. 14: "sieben Hauptkriterien") des EuGH zur Prüfung der Identitätswahrung auch zu einem Identifizierungsprogramm für eine Einheit schon beim Arbeitgeber, was der EuGH allerdings selbst nahelegt (vgl. EuGH [25.01.2001] - C-172/99 - " Liikenne" - Rn. 32 f. = NZA 2001, 249 (Buslinien)).

    Dies wird angereichert mit dem "Zusatz": "Ihre Identität ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln" (EuGH [25.01.2001] - C-172/99 - " Liikenne" - Rn. 34, a.a.O. (Buslinien); folgend BAG [25.06.2009] - 8 AZR 258/08 - Rn. 26 = NZA 2009, 1412 = AP Nr. 373 zu § 613a BGB = EzA § 613a BGB 2002 Nr. 111 (Callcenter)).

    Es bedarf keiner unmittelbaren rechtsgeschäftlichen Beziehungen (vgl. EuGH [25.01.2001] - C-172/99 - "Liikenne" - Rn. 29, a.a.O. (Neuvergabe von Buslinien); BAG [19.10.2017] - 8 AZR 63/16 - Rn. 19 m.w.N., a.a.O. (Betriebsspaltung); BAG [21.08.2014] - 8 AZR 648/13 - Rn. 19 = NZA 2015, 167; BAG [22.01.2015] - 8 AZR 139/14 - Rn. 19, a.a.O.; BAG [25.10.2007] - 8 AZR 917/06 - Rn. 30 m.w.N. = NZA-RR 2008, 367 = EzA § 613a BGB 2002 Nr. 82 = AP Nr. 333 zu § 613a BGB): "Ein Bündel von Rechtsgeschäften [ist ausreichend], wenn diese in ihrer Gesamtheit auf die Übernahme eines funktionsfähigen Betriebs gerichtet sind" (BAG [18.02.1998] - 8 AZR 485/97 - Rn. 25 m.w.N. = NZA 1998, 648 = AP Nr. 5 zu § 325 ZPO = EzA § 613a BGB Nr. 176; vgl. KR/Treber, a.a.O., Rn. 69 f. m.w.N.; Kreitner, in: Küttner, Personalbuch 2018, 25. Aufl. 2018, Betriebsübergang, Rn. 29 m.w.N.).

  • EuGH, 13.09.2007 - C-458/05

    Jouini u.a. - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17
    Im Fall einer Arbeitnehmerüberlassung sind nach Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/23 ihre "Besonderheiten bei der Prüfung des Vorgangs ihrer Übernahme zu berücksichtigen" (EuGH [13.09.2007] - C-458/05 - "Jouini" - Rn. 33 = NZA 2007, 1151 = NJW 2007, 3195 = EzA Richtlinie 2001/23 EG-Vertrag 1999 Nr. 1 = AP Nr. 2 zu Richtlinie 2001/23/EG (Leiharbeitnehmer)).

    Im Fall der Arbeitnehmerüberlassung ist zu fragen, "ob die vom Veräußerer übertragenen Betriebsmittel bei ihm eine einsatzbereite Gesamtheit darstellten, die als solche dazu ausreichte, die für die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens charakteristischen Dienstleistungen ohne Inanspruchnahme anderer wichtiger Betriebsmittel oder anderer Unternehmensteile erbringen zu können" (EuGH [13.09.2007] - C-458/05 - "Jouini" - Rn. 34, a.a.O. (Leiharbeitnehmer)).

    Man spricht übergreifend auch von "Faktoren", "Produktionsfaktoren" oder "Betriebsmitteln" (im weiteren, d.h. das Personal einschließenden Sinn, so z.B. EuGH [13.09.2007] - C-458/05 - "Jouini" - Rn. 30, a.a.O. (Leiharbeitnehmer)).

  • BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 53/15

    Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17
    Dies ist nicht im Sinne einer strengen Zweiteilung zu verstehen (BAG [25.08.2016] - 8 AZR 53/15 - Rn. 33 f. = NZA-RR 2017, 123 = AP Nr. 466 zu § 613a BGB = EzA § 613a BGB 2002 Nr. 170 (Rettungsdienst)).

    Dieser teleologische Lichtblick wird allerdings durch die Rettungsdienst-Entscheidung BAG [25.08.2016] - 8 AZR 53/15 - Rn. 33 f., a.a.O. wieder in Frage gestellt, die auf Grund der "Unverzichtbarkeit" des spezialisierten Rettungsdienstpersonals und der Rettungswachen diesen eine "identitätsbestimmende Wirkung" zumisst, um dann allerdings in einer Kehrtwende festzustellen, dass kein Fall vorliegt, bei dem es "im Wesentlichen" auf die menschliche Arbeitskraft ankomme (BAG, a.a.O., Rn. 37), so dass letztlich doch die Nichtübernahme der Rettungswagen entscheide.

    Vor diesem Hintergrund kann der Übergang materieller Betriebsmittel ein wesentliches Kriterium sein, aufgrund dessen ein Betriebsübergang anzunehmen ist" (BAG [25.08.2016] - 8 AZR 53/15 - Rn. 25-29 m.w.N., a.a.O. (Rettungsdienst)).

  • BAG, 17.02.1993 - 7 AZR 167/92

    Überlassung von Flugzeugen mit Bedienungspersonal

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17
    Ein gesetzlicher Inhaberwechsel auf Grund einer unerlaubten gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des (i.S.d.) Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) liegt (nach dem BAG) ebenfalls nicht vor: Die Überlassung eines Flugzeuges mitsamt Personal im Rahmen eines Wet-Lease - Vertrages ist nach der Rechtsprechung des BAG keine erlaubnispflichtige gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, weil die "Personalüberlassung" "gegenüber der Gebrauchsüberlassung der Flugzeuge nur dienende Funktion zur Erreichung des eigentlichen Vertragszwecks" habe (BAG [17.02.1993] - 7 AZR 167/92 - Rn. 46 = NZA 1993, 1125 = AP Nr. 9 zu § 10 AÜG = EzA § 10 AÜG Nr. 6 (Arbeitnehmerüberlassung/Wet-Lease)).

    Das fliegende Personal hat "nur dienende Funktion zur Erreichung des eigentlichen Vertragszwecks" (BAG [17.02.1993] - 7 AZR 167/92 - Rn. 46, a.a.O. (Arbeitnehmerüberlassung/Wet-Lease - Vertrag)).

    Das ändert aber nichts daran, dass die Transportleistung der Flugzeuge den Kern der Wertschöpfung ausmacht und das fliegende Personal "nur dienende Funktion" hat (BAG [17.02.1993] - 7 AZR 167/92 - Rn. 46, a.a.O. (Arbeitnehmerüberlassung/Wet-Lease)).

  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17
    Ein Betrieb wird im maßgeblichen normativen Sinn nicht stillgelegt, wenn und soweit er auf einen Dritten im Sinne des § 613a Absatz 1 Satz 1 BGB übergeht (BAG [27.09.2007] - 8 AZR 941/06 - Rn. 32 m.w.N. = NZA 2008, 1130; BAG [28.10.2004] - 8 AZR 391/03 - Rn. 23= NZA 2005, 285 = AP Nr. 69 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl = EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 56).

    Auf die Rechtsansichten des Arbeitgebers kommt es nicht an (BAG [27.09.2007] - 8 AZR 941/06 - Rn. 32 m.w.N., a.a.O.).

    "Überdies ist erforderlich, dass der Erwerber gerade die wesentlichen Betriebsmittel des Teilbetriebs oder bei betriebsmittelarmen Teilbetrieben wesentliche Teile des dem Teilbetrieb zugeordneten Personals übernimmt (BAG [27.09.2007] - 8 AZR 941/06 - Rn. 22, a.a.O.).

  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17
    "Beruft sich der Arbeitnehmer im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses darauf, der Betrieb sei von dem bisherigen Arbeitgeber nicht stillgelegt, sondern an einen neuen Inhaber übertragen und aus diesem Grund sei ihm gekündigt worden, so hat der Arbeitgeber die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen; es ist seine Aufgabe vorzutragen und nachzuweisen, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist" (BAG [26.04.2007] - 8 AZR 695/05 - Rn. 37 m.w.N. = ZIP 2007, 2136 = AP Nr. 4 zu § 125 InsO (Aero Lloyd)).

    In seinen Aero Lloyd-Entscheidungen schloss das BAG den Betriebsteilcharakter einzelner, zuvor beim Arbeitgeber eingesetzter dreier übernommener Flugzeuge nicht von vornherein kategorial aus, musste darauf aber auch gar nicht eingehen, da es die "Identität der wirtschaftlichen Einheit eines Teilbetriebs" auf Grund einer fünfmonatigen Betriebsunterbrechung und des Wegfalls der wesentlichen Kundenbeziehungen verneinte (vgl. u.a. BAG [26.04.2007] - 8 AZR 695/05 - Rn. 54, a.a.O. (Aero Lloyd)).

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17
    2.2.1.4.1.1 Ein Betriebs(teil)übergang setzt notwendig voraus, dass die "wirtschaftliche Einheit" als Einheit "auf Dauer" schon beim Arbeitgeber bestand (vgl. für die RL 2001/23/EG: EuGH [06.03.2014] - C-458/12 - "Amatori" - Rn. 34 = NZA 2014, 423 = EzA Richtlinie 2001/23 EG-Vertrag 1999 Nr. 9; für § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB: BAG [27.10.2005] - 8 AZR 45/05 - Rn. 16 = NZA 2006, 263 (264)).

    Der EuGH verlangt scheinbar konkretisierend für eine "wirtschaftliche Einheit" schon beim Arbeitgeber eine "ausreichende funktionelle Autonomie", "wobei sich der Begriff Autonomie auf die Befugnisse bezieht, die der Leitung der betreffenden Gruppe von Arbeitnehmern eingeräumt sind, um die Arbeit dieser Gruppe relativ frei und unabhängig zu organisieren und insbesondere Weisungen zu erteilen und Aufgaben auf die zu dieser Gruppe gehörenden untergeordneten Arbeitnehmer zu verteilen, ohne dass andere Organisationsstrukturen des Arbeitgebers dabei dazwischengeschaltet sind" (EuGH [06.03.2014] - C-458/12 - "Amatori" - Rn. 32, a.a.O.; zuvor: EuGH [06.09.2011] - C-108/10 - "Scattolon" - Rn. 51 = NZA 2011, 1077 = AP Nr. 9 zu Richtlinie 2001/23/EG = EzA Richtlinie 2001/23 EG-Vertrag 1999 Nr. 7).

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Betriebsteilübergang

  • ArbG Düsseldorf, 21.03.2018 - 12 Ca 6881/17

    Betriebsbedingte Kündigung eines Flugzeugkapitäns wegen der beabsichtigten und

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 147/05

    Neuvergabe der Bereederung eines Forschungsschiffs - Betriebsübergang

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2010 - 17 Sa 836/10

    Behördliche Genehmigungen und Betriebsübergang

  • ArbG Düsseldorf, 12.04.2018 - 7 Ca 6861/17
  • BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14

    Betriebs (teil) übergang - Objektschutz an einer Hochschule

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.12.2017 - 6 TaBVGa 1484/17

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren - Unterlassungsverfügung -

  • BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 63/16

    Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Betriebsübergang

  • EuGH, 20.11.2003 - C-340/01

    Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung

  • EuGH, 19.10.2017 - C-200/16

    Securitas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 Abs. 1

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96

    Betriebsübergang nach § 613 a BGB

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 391/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Teilbetriebsübergang

  • BAG, 27.09.2012 - 8 AZR 826/11

    Betriebsübergang - Eigenkündigung der Arbeitnehmer

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 648/13

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil als bestehende wirtschaftliche Einheit

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • BAG, 14.07.1994 - 2 AZR 55/94

    Betriebsübergang: Übernahme eines Material- und Ersatzteillagers der US-Armee

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 45/05

    Teilbetriebsübergang - betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Hamburg, 18.02.2016 - 8 Sa 59/15

    Versetzung - Änderungskündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - 14 Sa 1327/10

    Betriebsübergang hinsichtlich des Betriebes eines Luftfahrtunternehmens

  • BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 170/89

    Formnichtigkeit einer Kündigung - Auslegung von tarifvertraglichen Normen -

  • EuGH, 29.07.2010 - C-151/09

    UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

  • BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 954/93
  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 258/08

    Betriebsübergang - Callcenter

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • EuGH, 19.09.1995 - C-48/94

    Ledernes Hovedorganisation, acting on behalf of Rygaard / Dansk

  • BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 150/14

    Betriebsübergang - Abgrenzung gegen Funktionsnachfolge - Übergang materieller

  • BAG, 24.09.1980 - 5 AZR 347/78
  • BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 485/97

    Betriebsübergang (Bildungsstätte der beruflichen Fortbildung)

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

  • BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 267/96

    Verfall von Urlaub nach erneutem Erziehungsurlaub

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 583/01

    Teilbetriebsübergang - Kündigung

  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 729/95

    Haftung für Versorgungszusage nach rechtsgeschäftlicher Übernahme eines

  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92

    Internationales Privatrecht - Flugpersonal - Betriebsübergang

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 521/12

    Betriebsübergang - Hafenumschlag- und Stauereibetrieb

  • BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85

    Sondertatbestand der betriebsbedingten Kündigung - Voraussetzungen des

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

  • LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung

  • BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 1107/06

    Betriebsübergang - Aufschiebend bedingter Kaufvertrag

  • BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 1/13

    Betriebsteilübergang - zwingendes Recht - Kindertagesstätte

  • BGH, 12.09.2017 - X ZR 102/16

    Fluggastrechte bei "Wet Lease"

  • EuGH, 26.05.2005 - C-478/03

    Celtec - Richtlinie 77/187/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Wahrung von Ansprüchen der

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16

    Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit

  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07

    Zeitpunkt eines Betriebsübergangs

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2018 - 1 Sa 337/18

    Air Berlin: Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang

    (5)Ob der Bereich des Wet-Lease eine übergangsfähige wirtschaftliche Teileinheit darstellt (so ArbG C. 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17 -), kann schließlich im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2019 - 13 Sa 505/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

    Mit der Entscheidung der 41. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin vom 05.07.2018 (- 41 Ca 15846/17 -) sei jedoch aufgrund der Besonderheiten des Flugverkehrs jedes einzelne Flugzeug und jede Station, mindestens aber der Bereich des Wet-Lease hinsichtlich der auf die M. übertragenen 13 Flugzeuge, als Betriebsteil anzusehen.
  • ArbG Iserlohn, 17.01.2019 - 4 Ca 1559/18
    Konkrete Anhaltspunkte für diese Behauptung der klagenden Partei sind - anders als in dem von der klagenden Partei zitierten Verfahren des Arbeitsgerichts Berlin (Urteil vom 05.07.2018, 41 Ca 15846/17, juris bzw. zuvor zitierten Verfahrens des BAG vom 16.02.2012, 8 AZR 693/10, aaO) - hier nicht erkennbar.
  • ArbG Iserlohn, 17.01.2019 - 4 Ca 1603/18
    Konkrete Anhaltspunkte für diese Behauptung der klagenden Partei sind - anders als in dem von der klagenden Partei zitierten Verfahren des Arbeitsgerichts Berlin (Urteil vom 05.07.2018, 41 Ca 15846/17, juris bzw. zuvor zitierten Verfahrens des BAG vom 16.02.2012, 8 AZR 693/10, aaO) - hier nicht erkennbar.
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