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ArbG Berlin, 06.08.2003 - 7 Ca 5097/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer durch einen Insolvenzverwalter ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung.; Fehlende soziale Rechtfertigung; Ordnungsgemäße Zustellung der Klage; Fehlerhafte Sozialauswahl; Angabe des richtigen Klagegegners; Vertretertheorie bzw. Amtstheorie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA-RR 2004, 366
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.05.2005 - IX ZR 135/04
Begriff der Zustellung demnächst
Die Monatsfrist des § 691 Abs. 2 ZPO, die der Bundesgerichtshof bereits auf die Frist des § 693 Abs. 2 ZPO a.F. übertragen habe (BGHZ 150, 221), müsse insbesondere nach Inkrafttreten des § 167 ZPO für alle von dieser Vorschrift erfaßten Fälle gelten (ebenso ArbG Berlin ZInsO 2005, 108, 110; ausdrücklich a.A. hingegen OLG Karlsruhe MDR 2004, 581;… Stein/Jonas/Roth, ZPO 22. Aufl. § 167 Rn. 8). - LAG Düsseldorf, 01.04.2010 - 13 Sa 1545/09
Verspätete Kündigungsschutzklage bei Verwendung eines fehlerhaften Passivrubrums …
Soweit stattdessen unter Hinweis auf die Regelung des § 691 Abs. 2 ZPO eine zeitliche Grenze von einem Monat gezogen wird (ArbG Berlin 6. August 2003 - 7 Ca 5097/03 - NZA-RR 2004, 366), vermag die Berufungskammer dem jedenfalls für die Klagefrist des § 4 KSchG nicht zu folgen.