Rechtsprechung
ArbG Berlin, 08.03.2018 - 58 Ca 5900/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,45211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2018 - 10 Sa 633/18
Eingruppierung - Überwachung der Parkraumbewirtschaftungsgebiete - gründliche …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. März 2018 - 58 Ca 5900/17 - abgeändert und festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, die Klägerin für die Zeit ab dem 1. November 2015 gemäß der Entgeltgruppe E 5 des TV-L in der für das Land Berlin geltenden Fassung zu vergüten und die Differenzbeträge jeweils mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. März 2018 - 58 Ca 5900/17 - abzuändern und festzustellen, dass das beklagte Land verpflichtet ist, die Klägerin für die Zeit ab dem 1. November 2015 gemäß der Entgeltgruppe E 5 des TV-L in der für das Land Berlin geltenden Fassung zu vergüten und die Differenzbeträge jeweils mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.