Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29019
ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14 (https://dejure.org/2014,29019)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14 (https://dejure.org/2014,29019)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 09. Mai 2014 - 28 Ca 4045/14 (https://dejure.org/2014,29019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,29019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen privater Internetnutzung nach vergeblicher Abmahnung des Arbeitnehmers gem. dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit; Konsequenzen des Prognoseprinzips im Kündigungsschutzrecht; Normative und empirische Fragen der ...

Kurzfassungen/Presse (7)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei privater Internetnutzung erst nach Abmahnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen privater Internetnutzung in aller Regel erst nach Abmahnung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erforderliche Abmahnung bei Kündigung wegen privater Internetnutzung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vor der wirksamen Kündigung steht oft die Abmahnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erst nach Abmahnung die Kündigung wegen Surfens am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz?

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2419
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (71)

  • BAG, 19.03.1957 - 3 AZR 249/54

    Außerkrafttreten von Dienstordnungen - Einseitige Aufhebung vom Arbeitgeber -

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
    Es ist nicht stets und von vornherein ausgeschlossen, verlorenes Vertrauen durch künftige Vertragstreue zurückzugewinnen (...)"; mit ähnlicher Tendenz zuvor schon BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d. - "Juris"-Rn. 21]: "Wenn das LAG in diesem Zusammenhang davon ausgegangen ist, eine Abmahnung werde beim Kläger den gewünschten Erfolg haben, nämlich sowohl eine Änderung des Verhaltens als auch eine Wiederherstellung der erforderlichen Eignung und Zuverlässigkeit für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung herbeiführen, der Kläger werde seine Zuverlässigkeit dauerhaft und Beweis stellen, so hält sich dies im Beurteilungsspielraum des Tatsachenrichters, der zu Recht - wenn auch unausgesprochen - davon ausgegangen ist, hierbei gehe es um steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers"; s. zum Fachschrifttum auch Monika Schlachter, NZA 2005, 433, 435 [III.1.]: "Auch verlorengegangenes Vertrauen kann zurückgewonnen werden" - mit weiteren Nachweisen.S. BAG 10.6.2010 - 2 AZR 541/09 - BAGE 134, 349 = AP § 626 BGB Nr. 229 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32 = NZA 2010, 1227 = BB 2011, 59 [A.III.3 c. - "Juris"-Rn. 35]: "Das Erfordernis gilt auch bei Störungen im Vertrauensbereich.

    Es ist nicht stets und von vornherein ausgeschlossen, verlorenes Vertrauen durch künftige Vertragstreue zurückzugewinnen (...)"; mit ähnlicher Tendenz zuvor schon BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d. - "Juris"-Rn. 21]: "Wenn das LAG in diesem Zusammenhang davon ausgegangen ist, eine Abmahnung werde beim Kläger den gewünschten Erfolg haben, nämlich sowohl eine Änderung des Verhaltens als auch eine Wiederherstellung der erforderlichen Eignung und Zuverlässigkeit für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung herbeiführen, der Kläger werde seine Zuverlässigkeit dauerhaft und Beweis stellen, so hält sich dies im Beurteilungsspielraum des Tatsachenrichters, der zu Recht - wenn auch unausgesprochen - davon ausgegangen ist, hierbei gehe es um steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers"; s. zum Fachschrifttum auch Monika Schlachter, NZA 2005, 433, 435 [III.1.]: "Auch verlorengegangenes Vertrauen kann zurückgewonnen werden" - mit weiteren Nachweisen.

    statt vieler BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d.]: "Zu prüfen ist ... das Abmahnungserfordernis bei jeder Kündigung, die wegen eines steuerbaren Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen wurde, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen, wenn also eine Wiederherstellung der Vertrauens erwartet werden konnte"; aus jüngerer Zeit BAG 10.6.2010 (Fn. 88) [A.III.3 c. - "Juris"-Rn. 35]: "Das Erfordernis gilt auch bei Störungen im Vertrauensbereich.

    Es ist nicht stets und von vornherein ausgeschlossen, verlorenes Vertrauen durch künftige Vertragstreue zurückzugewinnen (...)".S. statt vieler BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d.]: "Zu prüfen ist ... das Abmahnungserfordernis bei jeder Kündigung, die wegen eines steuerbaren Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen wurde, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen, wenn also eine Wiederherstellung der Vertrauens erwartet werden konnte"; aus jüngerer Zeit BAG 10.6.2010 (Fn. 88) [A.III.3 c. - "Juris"-Rn. 35]: "Das Erfordernis gilt auch bei Störungen im Vertrauensbereich.

    Es ist nicht stets und von vornherein ausgeschlossen, verlorenes Vertrauen durch künftige Vertragstreue zurückzugewinnen (...)"; mit ähnlicher Tendenz zuvor schon BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d. - "Juris"-Rn. 21]: "Wenn das LAG in diesem Zusammenhang davon ausgegangen ist, eine Abmahnung werde beim Kläger den gewünschten Erfolg haben, nämlich sowohl eine Änderung des Verhaltens als auch eine Wiederherstellung der erforderlichen Eignung und Zuverlässigkeit für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung herbeiführen, der Kläger werde seine Zuverlässigkeit dauerhaft und Beweis stellen, so hält sich dies im Beurteilungsspielraum des Tatsachenrichters, der zu Recht - wenn auch unausgesprochen - davon ausgegangen ist, hierbei gehe es um steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers"; s. zum Fachschrifttum auch Monika Schlachter, NZA 2005, 433, 435 [III.1.]: "Auch verlorengegangenes Vertrauen kann zurückgewonnen werden" - mit weiteren Nachweisen.

    166) S. statt vieler BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d.]: "Zu prüfen ist ... das Abmahnungserfordernis bei jeder Kündigung, die wegen eines steuerbaren Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen wurde, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen, wenn also eine Wiederherstellung der Vertrauens erwartet werden konnte"; aus jüngerer Zeit BAG 10.6.2010 (Fn. 88) [A.III.3 c. - "Juris"-Rn. 35]: "Das Erfordernis gilt auch bei Störungen im Vertrauensbereich.

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
    Es ist nicht stets und von vornherein ausgeschlossen, verlorenes Vertrauen durch künftige Vertragstreue zurückzugewinnen (...)"; mit ähnlicher Tendenz zuvor schon BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d. - "Juris"-Rn. 21]: "Wenn das LAG in diesem Zusammenhang davon ausgegangen ist, eine Abmahnung werde beim Kläger den gewünschten Erfolg haben, nämlich sowohl eine Änderung des Verhaltens als auch eine Wiederherstellung der erforderlichen Eignung und Zuverlässigkeit für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung herbeiführen, der Kläger werde seine Zuverlässigkeit dauerhaft und Beweis stellen, so hält sich dies im Beurteilungsspielraum des Tatsachenrichters, der zu Recht - wenn auch unausgesprochen - davon ausgegangen ist, hierbei gehe es um steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers"; s. zum Fachschrifttum auch Monika Schlachter, NZA 2005, 433, 435 [III.1.]: "Auch verlorengegangenes Vertrauen kann zurückgewonnen werden" - mit weiteren Nachweisen.S. BAG 10.6.2010 - 2 AZR 541/09 - BAGE 134, 349 = AP § 626 BGB Nr. 229 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32 = NZA 2010, 1227 = BB 2011, 59 [A.III.3 c. - "Juris"-Rn. 35]: "Das Erfordernis gilt auch bei Störungen im Vertrauensbereich.

    Es ist nicht stets und von vornherein ausgeschlossen, verlorenes Vertrauen durch künftige Vertragstreue zurückzugewinnen (...)"; mit ähnlicher Tendenz zuvor schon BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d. - "Juris"-Rn. 21]: "Wenn das LAG in diesem Zusammenhang davon ausgegangen ist, eine Abmahnung werde beim Kläger den gewünschten Erfolg haben, nämlich sowohl eine Änderung des Verhaltens als auch eine Wiederherstellung der erforderlichen Eignung und Zuverlässigkeit für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung herbeiführen, der Kläger werde seine Zuverlässigkeit dauerhaft und Beweis stellen, so hält sich dies im Beurteilungsspielraum des Tatsachenrichters, der zu Recht - wenn auch unausgesprochen - davon ausgegangen ist, hierbei gehe es um steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers"; s. zum Fachschrifttum auch Monika Schlachter, NZA 2005, 433, 435 [III.1.]: "Auch verlorengegangenes Vertrauen kann zurückgewonnen werden" - mit weiteren Nachweisen.

    statt vieler BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d.]: "Zu prüfen ist ... das Abmahnungserfordernis bei jeder Kündigung, die wegen eines steuerbaren Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen wurde, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen, wenn also eine Wiederherstellung der Vertrauens erwartet werden konnte"; aus jüngerer Zeit BAG 10.6.2010 (Fn. 88) [A.III.3 c. - "Juris"-Rn. 35]: "Das Erfordernis gilt auch bei Störungen im Vertrauensbereich.

    Es ist nicht stets und von vornherein ausgeschlossen, verlorenes Vertrauen durch künftige Vertragstreue zurückzugewinnen (...)".S. statt vieler BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d.]: "Zu prüfen ist ... das Abmahnungserfordernis bei jeder Kündigung, die wegen eines steuerbaren Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen wurde, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen, wenn also eine Wiederherstellung der Vertrauens erwartet werden konnte"; aus jüngerer Zeit BAG 10.6.2010 (Fn. 88) [A.III.3 c. - "Juris"-Rn. 35]: "Das Erfordernis gilt auch bei Störungen im Vertrauensbereich.

    Es ist nicht stets und von vornherein ausgeschlossen, verlorenes Vertrauen durch künftige Vertragstreue zurückzugewinnen (...)"; mit ähnlicher Tendenz zuvor schon BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d. - "Juris"-Rn. 21]: "Wenn das LAG in diesem Zusammenhang davon ausgegangen ist, eine Abmahnung werde beim Kläger den gewünschten Erfolg haben, nämlich sowohl eine Änderung des Verhaltens als auch eine Wiederherstellung der erforderlichen Eignung und Zuverlässigkeit für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung herbeiführen, der Kläger werde seine Zuverlässigkeit dauerhaft und Beweis stellen, so hält sich dies im Beurteilungsspielraum des Tatsachenrichters, der zu Recht - wenn auch unausgesprochen - davon ausgegangen ist, hierbei gehe es um steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers"; s. zum Fachschrifttum auch Monika Schlachter, NZA 2005, 433, 435 [III.1.]: "Auch verlorengegangenes Vertrauen kann zurückgewonnen werden" - mit weiteren Nachweisen.

    166) S. statt vieler BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d.]: "Zu prüfen ist ... das Abmahnungserfordernis bei jeder Kündigung, die wegen eines steuerbaren Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen wurde, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen, wenn also eine Wiederherstellung der Vertrauens erwartet werden konnte"; aus jüngerer Zeit BAG 10.6.2010 (Fn. 88) [A.III.3 c. - "Juris"-Rn. 35]: "Das Erfordernis gilt auch bei Störungen im Vertrauensbereich.

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
    Sie erschöpft aber nicht seinen Geltungsgrund, der heute neben besagtem "Vertrauensschutz" im schon erwähnten Prinzip der Verhältnismäßigkeit liegt (s. statt vieler BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 Rn. 56; 19.04.2012 a.a.O. Rn. 22).

    dazu BAG 7, 7.2005 - 2 AZR 581/04 - BAGE 115, 195 = AP § 626 BGB Nr. 192 = NZA 2006, 98 [Leitsatz]: "Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem zeitlichen Umfang (?ausschweifend') nutzt und damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt"; 12.1.2006 - 2 AZR 179/05 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = NZA 2006, 980 [B.III.2 a.]; 27.4.2006 - 2 AZR 386/05 - BAGE 118, 104 = AP § 626 BGB Nr. 202 = NJW 2006, 2939 = NZA 2006, 977 [B.II.2 a.]; 31.5.2007 - 2 AZR 200/06 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57 = NJW 2007, 2653 = NZA 2007, 922 [B.II.4 a. - "Juris"-Rn. 19].S. dazu BAG 7, 7.2005 - 2 AZR 581/04 - BAGE 115, 195 = AP § 626 BGB Nr. 192 = NZA 2006, 98 [Leitsatz]: "Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem zeitlichen Umfang (?ausschweifend') nutzt und damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt"; 12.1.2006 - 2 AZR 179/05 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = NZA 2006, 980 [B.III.2 a.]; 27.4.2006 - 2 AZR 386/05 - BAGE 118, 104 = AP § 626 BGB Nr. 202 = NJW 2006, 2939 = NZA 2006, 977 [B.II.2 a.]; 31.5.2007 - 2 AZR 200/06 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57 = NJW 2007, 2653 = NZA 2007, 922 [B.II.4 a. - "Juris"-Rn. 19].

    BAG 12.1.2006 - 2 AZR 179/05 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68 = NZA 2006, 980 = ZTR 2006, 559 [B.III.2 b, aa.

    - "Juris"-Rn. 22]: "Einer entsprechenden Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i.V.m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (...)"; im Anschluss BAG 11.7.2013 (Fn. 86) [B.I.1 b. - "Juris"-Rn. 22].S. BAG 12.1.2006 - 2 AZR 179/05 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68 = NZA 2006, 980 = ZTR 2006, 559 [B.III.2 b, aa.

    87) S. dazu BAG 7, 7.2005 - 2 AZR 581/04 - BAGE 115, 195 = AP § 626 BGB Nr. 192 = NZA 2006, 98 [Leitsatz]: "Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem zeitlichen Umfang (?ausschweifend') nutzt und damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt"; 12.1.2006 - 2 AZR 179/05 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = NZA 2006, 980 [B.III.2 a.]; 27.4.2006 - 2 AZR 386/05 - BAGE 118, 104 = AP § 626 BGB Nr. 202 = NJW 2006, 2939 = NZA 2006, 977 [B.II.2 a.]; 31.5.2007 - 2 AZR 200/06 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57 = NJW 2007, 2653 = NZA 2007, 922 [B.II.4 a. - "Juris"-Rn. 19].

    130) S. BAG 12.1.2006 - 2 AZR 179/05 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68 = NZA 2006, 980 = ZTR 2006, 559 [B.III.2 b, aa.

  • BAG, 12.12.1968 - 1 AZR 102/68

    Kündigung - Betriebsbedingte Gründe - Zurückziehen der Kündigung - Betriebliche

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
    Wilhelm Herschel, Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".S. Wilhelm Herschel, Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen ?dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

    Die Kündigung muss wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein"; im Anschluss BAG 9, 11.1979 - 7 AZR 933/77 - n.v. [2.]; 17.10.1980 - 7 AZR 675/78 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 10 [3 b.]; 27.9.1984 - 2 AZR 63/83 - BAGE 47, 26 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 8 [B.II.]; 30.5.1985 - 2 AZR 321/84 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 [B.II.1.]; ständige Judikatur - s. insofern aus neuerer und neuester Zeit etwa BAG 21.4.2005 - 2 AZR 244/04 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 80 = NZA 2005, 1294 [II.2.]; 3.4.2008 - 2 AZR 500/06 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.1.].S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen ?dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

    121) S. Wilhelm Herschel, Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    126) S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen ?dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
    Dass die Klägerin bis zur Beendigung des Kündigungsrechtsstreits ihre vorläufige Weiterbeschäftigung fordern kann, ergibt sich nach aus den bekannten Grundsätzen in BAGE 48, 122 181S.

    hierzu BAG (GS) 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14 [Leitsatz 1.]: "Außerhalb der Regelung der §§ 102 Abs. 5 BetrVG, 79 Abs. 2 BPersVG hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertragsrechtlichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen"; s. ferner BAG a.a.O. [C.II.3 b. u. C.II.3 c.]: "b) Abgesehen von den Fällen der offensichtlich unwirksamen Kündigung begründet die Unsicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung und damit die Ungewissheit über den Prozessausgang mit den daraus folgenden Risiken ein schutzwertes Interesse des Arbeitgebers, den gekündigten Arbeitnehmer für die Dauer des Kündigungsprozesses nicht zu beschäftigen.

    ... Es [gemeint: das Feststellungsurteil; d.U.] wirkt sich, solange es besteht, dahin aus, dass nunmehr die Ungewissheit des endgültigen Prozessausgangs für sich allein ein überwiegendes Gegeninteresse des Arbeitgebers nicht mehr begründen kann".S. hierzu BAG (GS) 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14 [Leitsatz 1.]: "Außerhalb der Regelung der §§ 102 Abs. 5 BetrVG, 79 Abs. 2 BPersVG hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertragsrechtlichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen"; s. ferner BAG a.a.O. [C.II.3 b. u. C.II.3 c.]: "b) Abgesehen von den Fällen der offensichtlich unwirksamen Kündigung begründet die Unsicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung und damit die Ungewissheit über den Prozessausgang mit den daraus folgenden Risiken ein schutzwertes Interesse des Arbeitgebers, den gekündigten Arbeitnehmer für die Dauer des Kündigungsprozesses nicht zu beschäftigen.

    181) S. hierzu BAG (GS) 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14 [Leitsatz 1.]: "Außerhalb der Regelung der §§ 102 Abs. 5 BetrVG, 79 Abs. 2 BPersVG hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertragsrechtlichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen"; s. ferner BAG a.a.O. [C.II.3 b. u. C.II.3 c.]: "b) Abgesehen von den Fällen der offensichtlich unwirksamen Kündigung begründet die Unsicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung und damit die Ungewissheit über den Prozessausgang mit den daraus folgenden Risiken ein schutzwertes Interesse des Arbeitgebers, den gekündigten Arbeitnehmer für die Dauer des Kündigungsprozesses nicht zu beschäftigen.

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
    Auch die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen (an sich untersagter) privater Internetnutzung kommt nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit in aller Regel erst nach vergeblicher Abmahnung des Arbeitnehmers (bildhaft: "gelbe Karte") in Betracht (s. BAG 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - AP § 14 KSchG 1969 Nr. 13).(Rn.68).

    Sie erschöpft aber nicht seinen Geltungsgrund, der heute neben besagtem "Vertrauensschutz" im schon erwähnten Prinzip der Verhältnismäßigkeit liegt (s. statt vieler BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 Rn. 56; 19.04.2012 a.a.O. Rn. 22).

    Klageschrift a.a.O. - mit Hinweis auf BAG 19.4.2012 - 2 AZR 186/11 [AP § 14 KSchG 1969 Nr. 13 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 40 = NZA 2013, 27 = DB 2013, 124].S. Klageschrift a.a.O. - mit Hinweis auf BAG 19.4.2012 - 2 AZR 186/11 [AP § 14 KSchG 1969 Nr. 13 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 40 = NZA 2013, 27 = DB 2013, 124].

    28) S. Klageschrift a.a.O. - mit Hinweis auf BAG 19.4.2012 - 2 AZR 186/11 [AP § 14 KSchG 1969 Nr. 13 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 40 = NZA 2013, 27 = DB 2013, 124].

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
    - "Juris"-Rn. 36]: "Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann ([Monika] Schlachter NZA 2005, 433, 436)"; im Anschluss BAG 9, 6.2011 - 2 AZR 284/10 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 37 = NZA-RR 2012, 12 = DB 2011, 2724 [III.2 a. - "Juris"-Rn. 35]; 19.4.2012 (Fn. 28) [I.2 a, cc.

    - "Juris"-Rn. 36]: "Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann ([Monika] Schlachter NZA 2005, 433, 436)"; im Anschluss BAG 9, 6.2011 - 2 AZR 284/10 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 37 = NZA-RR 2012, 12 = DB 2011, 2724 [III.2 a. - "Juris"-Rn. 35]; 19.4.2012 (Fn. 28) [I.2 a, cc.

    - "Juris"-Rn. 36]: "Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann ([Monika] Schlachter NZA 2005, 433, 436)"; im Anschluss BAG 9, 6.2011 - 2 AZR 284/10 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 37 = NZA-RR 2012, 12 = DB 2011, 2724 [III.2 a. - "Juris"-Rn. 35]; 19.4.2012 (Fn. 28) [I.2 a, cc.

  • LAG Köln, 09.02.2000 - 3 Sa 1296/99

    Unberechtigte Eigenkündigung des Arbeitnehmers, Rechtsmissbrauch

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
    Der Kläger verkennt jedoch, dass die Tarifvertragsparteien für sein Arbeitsverhältnis die Voraussetzungen der Zeugniserteilungspflicht in § 61 BAT abschließend geregelt haben"; s. auch LAG Köln 9.2.2000 - 3 Sa 1296/99 - NZA-RR 2000, 419 = MDR 2000, 774 ["Juris"-Rn. 32]: "Die Pflicht des Arbeitgebers, ein Zwischenzeugnis zu erteilen, stellt eine allgemeine vertragliche Nebenpflicht dar.

    Der Kläger verkennt jedoch, dass die Tarifvertragsparteien für sein Arbeitsverhältnis die Voraussetzungen der Zeugniserteilungspflicht in § 61 BAT abschließend geregelt haben"; s. auch LAG Köln 9.2.2000 - 3 Sa 1296/99 - NZA-RR 2000, 419 = MDR 2000, 774 ["Juris"-Rn. 32]: "Die Pflicht des Arbeitgebers, ein Zwischenzeugnis zu erteilen, stellt eine allgemeine vertragliche Nebenpflicht dar.

    Der Kläger verkennt jedoch, dass die Tarifvertragsparteien für sein Arbeitsverhältnis die Voraussetzungen der Zeugniserteilungspflicht in § 61 BAT abschließend geregelt haben"; s. auch LAG Köln 9.2.2000 - 3 Sa 1296/99 - NZA-RR 2000, 419 = MDR 2000, 774 ["Juris"-Rn. 32]: "Die Pflicht des Arbeitgebers, ein Zwischenzeugnis zu erteilen, stellt eine allgemeine vertragliche Nebenpflicht dar.

  • LAG Hessen, 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02

    Zwischenzeugnis

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
    Sie besteht, wenn das Verlangen des Arbeitnehmers nach einem Zwischenzeugnis auf einem triftigen Grund beruht (...)"; LAG Frankfurt 28.3.2003 - 12 SaGa 1744/02 - LAGReport 2004, 215 = AR-Blattei ES 1850 Nr. 46 [II.2.

    Sie besteht, wenn das Verlangen des Arbeitnehmers nach einem Zwischenzeugnis auf einem triftigen Grund beruht (...)"; LAG Frankfurt 28.3.2003 - 12 SaGa 1744/02 - LAGReport 2004, 215 = AR-Blattei ES 1850 Nr. 46 [II.2.

    Sie besteht, wenn das Verlangen des Arbeitnehmers nach einem Zwischenzeugnis auf einem triftigen Grund beruht (...)"; LAG Frankfurt 28.3.2003 - 12 SaGa 1744/02 - LAGReport 2004, 215 = AR-Blattei ES 1850 Nr. 46 [II.2.

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
    hierzu anschaulich auch BAG 10.11.1988 - 2 AZR 215/88 - AP § 1 KSchG 1969 Abmahnung Nr. 3 = NZA 1989, 633 [II.2 d, bb.]: "Nach § 1 KSchG ist eine Kündigung nur dann gerechtfertigt, wenn Gründe vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegen stehen, was nach herrschender Auffassung bei allen Kündigungsgründen festzustellen ist (...).

    Die negative Prognose kann der Arbeitgeber nur mit dem Vortrag begründen, in Zukunft sei mit weiteren Störungen zu rechnen"; s. weitaus früher auch schon LAG Frankfurt/Main 11.9.1957 - II La 199/57 - AP § 626 BGB Nr. 19 [3.], wonach der fristlosen Kündigung auch für Vertragsverfehlungen "nicht ein Strafcharakter" zukomme, sondern danach zu fragen sei, "ob im Falle der Weiterbeschäftigung des Klägers - auch nur bis zum Ende der Kündigungsfrist - für das beklagte Land Schäden oder Gefahren drohten oder entstanden".S. hierzu anschaulich auch BAG 10.11.1988 - 2 AZR 215/88 - AP § 1 KSchG 1969 Abmahnung Nr. 3 = NZA 1989, 633 [II.2 d, bb.]: "Nach § 1 KSchG ist eine Kündigung nur dann gerechtfertigt, wenn Gründe vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegen stehen, was nach herrschender Auffassung bei allen Kündigungsgründen festzustellen ist (...).

    103) S. hierzu anschaulich auch BAG 10.11.1988 - 2 AZR 215/88 - AP § 1 KSchG 1969 Abmahnung Nr. 3 = NZA 1989, 633 [II.2 d, bb.]: "Nach § 1 KSchG ist eine Kündigung nur dann gerechtfertigt, wenn Gründe vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegen stehen, was nach herrschender Auffassung bei allen Kündigungsgründen festzustellen ist (...).

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

  • BAG, 08.02.1962 - 2 AZR 252/60

    Arbeitnehmerstatus bei Entwicklung eines Maschine

  • LAG Hamm, 18.09.2009 - 13 Sa 640/09

    Unwirksame fristlose Kündigung wegen Verzehr von Brotaufstrich

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

  • BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 320/83

    Möglichkeit der Übertragung von Mitwirkungsrechten bei Kündigung auf

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Reduzierung der

  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 500/06

    Änderungskündigung

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

  • BAG, 17.10.1980 - 7 AZR 675/78

    Kündigungsschutz - Kurzarbeit - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 7 S 483/95

    Antragsfrist für die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

  • BAG, 21.01.1993 - 6 AZR 171/92

    Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

  • LAG Hessen, 11.09.1957 - II LA 199/57

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei fristloser Entlassung eines

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2006 - 1 Sa 96/06

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten - Kündigungsfrist -

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

  • ArbG Lüneburg, 18.05.2000 - 2 Ca 726/00

    Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers (Tischlergeselle) gegen eine

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04

    Änderungskündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 506/09

    Alkohol, Kündigung, Rückfall

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85

    Verwirkung - Kündigung

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • RG, 14.01.1897 - VI 277/96

    Entlassung eines zur Leitung einer Fabrik angenommenen Technikers vor Ablauf der

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

  • BAG, 20.08.2009 - 2 AZR 165/08

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

  • BGH, 12.02.2007 - II ZR 308/05

    Kündigung des Vorstandes einer Genossenschaft wegen Ankündigung eines

  • BGH, 28.10.2002 - II ZR 353/00

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung des

  • BGH, 20.02.1995 - II ZR 9/94

    Überwachungspflicht des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 150/05

    Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel

  • BAG, 04.11.1981 - 7 AZR 264/79

    Kündigung

  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 518/92

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch außerordentliche bzw. hilfsweise

  • LAG Berlin, 10.10.1997 - 6 Sa 75/97

    Ordentliche Kündigung; Unverhältnismäßigkeit; Privilegien; Pflichtverletzungen

  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00

    Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

  • BAG, 21.10.1965 - 2 AZR 2/65

    Dienstschluß - Kollegenkreis - Cafehausrunde - Politisch anfechtbare Äußerungen -

  • BGH, 11.02.1987 - IVa ZR 194/85

    Rechtsfolgen eines Verstoßes des Versicherungsnehmers gegen die Obliegenheit zur

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung

  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 623/84

    Sozialauswahl bei Änderungskündigung

  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 127/75

    Ausschlußfrist - Änderungskündigung - Öffentlicher Dienst - Ordentliche Kündigung

  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 330/92

    Mitbestimmung bei Kündigungen; MibestG SH

  • BAG, 26.11.1964 - 2 AZR 211/63

    Angestellte einer gemeinnützigen Stiftung - Krankenhaus - Wirtschaftliche Leitung

  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • BAG, 08.04.1976 - 2 AZR 583/74

    Wahrung der Klagefrist durch Zustellung einer Kündigungsschutzklage - Verschulden

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

  • ArbG Berlin, 06.06.2014 - 28 Ca 5695/14

    Kündigung - Abhilfe verhaltensbedingter Vertragsstörung durch technische oder

    im Übrigen zu den Prüfkriterien, die danach in ihrer Gesamtheit die sogenannte "kündigungsrelevante Gefahrenlage" konstituieren, bei Bedarf Bernd Ruberg (Fn. 59) S. 283 ff.; Hinweise auch in ArbG Berlin 9.5.2014 - 28 Ca 4045/14 - z.V.v.S. im Übrigen zu den Prüfkriterien, die danach in ihrer Gesamtheit die sogenannte "kündigungsrelevante Gefahrenlage" konstituieren, bei Bedarf Bernd Ruberg (Fn. 59) S. 283 ff.; Hinweise auch in ArbG Berlin 9.5.2014 - 28 Ca 4045/14 - z.V.v. der Umstand, dass das Recht zur arbeitgeberseitigen Kündigung geschützter Arbeitsverhältnisse nicht zuletzt unter dem Einfluss grundrechtlicher Vorgaben 61S.

    60) S. im Übrigen zu den Prüfkriterien, die danach in ihrer Gesamtheit die sogenannte "kündigungsrelevante Gefahrenlage" konstituieren, bei Bedarf Bernd Ruberg (Fn. 59) S. 283 ff.; Hinweise auch in ArbG Berlin 9.5.2014 - 28 Ca 4045/14 - z.V.v.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht