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   ArbG Berlin, 09.05.2018 - 29 Ca 12686/17   

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https://dejure.org/2018,15416
ArbG Berlin, 09.05.2018 - 29 Ca 12686/17 (https://dejure.org/2018,15416)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 09.05.2018 - 29 Ca 12686/17 (https://dejure.org/2018,15416)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 29 Ca 12686/17 (https://dejure.org/2018,15416)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Klage auf Unterlassung von Streikmaßnahmen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch auf Unterlassung einer Betriebsblockade als Streikmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamburg, 06.02.2013 - 5 SaGa 1/12

    Angemessene Dauer von Zugangsbehinderungen bei einem rechtmäßig bestreikten

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2018 - 29 Ca 12686/17
    Letztere nennt das Landesarbeitsgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 6. Februar 2013 -5 SaGa 1/12- Rn. 38 ausdrücklich.

    Daher kann dahinstehen, ob die Grenze bei 15 Minuten (so das Landesarbeitsgericht Hamburg 6. Februar 2013 -5 SaGa 1/12- Rn. 49) liegt (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Oktober 2017 - 16 SaGa 1175/17 -, juris).

  • LAG Hessen, 16.10.2017 - 16 SaGa 1175/17

    §§ 1004, 823 BGB in Verbindung mit Art. 14 GG, Art. 9 Absatz 3 GG

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2018 - 29 Ca 12686/17
    Das Arbeitsgericht Fulda und das von der Klägerin mit der Berufung angerufene Hessische Landesarbeitsgericht wiesen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück (Arbeitsgericht Fulda vom 19.07.2020 17, 3 Ga 4/17; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Oktober 2017 - 16 SaGa 1175/17 -, juris).

    Daher kann dahinstehen, ob die Grenze bei 15 Minuten (so das Landesarbeitsgericht Hamburg 6. Februar 2013 -5 SaGa 1/12- Rn. 49) liegt (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Oktober 2017 - 16 SaGa 1175/17 -, juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15

    Streikmaßnahmen - Betriebsgelände - Unterlassungsanspruch - einstweilige

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2018 - 29 Ca 12686/17
    Das von Art. 9 Abs. 3 gewährleistete Streikrecht umfasst auch das Recht der am Streik beteiligten Arbeitnehmer und Gewerkschaftsfunktionäre, Arbeitswillige zur Solidarität überreden zu dürfen (LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016 -2 SaGa 1/15- Rn. 54).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 23 SaGa 968/16

    Terminsankündigung: Untersagung von Streikmaßnahmen?

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2018 - 29 Ca 12686/17
    Diesen kommunikativen Charakter der Grundrechtsausübung des Streikrechts (siehe hierzu auch: Däubler (Hrsg.)-Wolter, Arbeitskampfrecht, 3. Auflage, Kapitel 16 Rn. 44) berücksichtigt das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg (16. Juni 2016 - 23 SaGa 968/16- Rn. 36, 38) nicht hinreichend, wenn es auch eine nur vorübergehende Blockierung der Zufahrt als nicht vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abgedeckt ansieht.
  • LAG Baden-Württemberg, 03.08.2016 - 4 SaGa 2/16

    Streik - Suspendierung der Friedenspflicht bei Störung der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2018 - 29 Ca 12686/17
    Ein Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitskampfmaßnahme besteht daher nur dann, wenn diese rechtswidrig, gegebenenfalls sogar greifbar oder offensichtlich rechtswidrig ist (Hess. LAG 7. November 2014 -9 SaGa 1496/14- S. 34 ff; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 3. August 2016 -4 SaGa 2/16- S. 11).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16

    Zulässigkeit von Streikmaßnahmen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2018 - 29 Ca 12686/17
    In Bezug auf Streikmaßnahmen auf dem Firmenparkplatz trägt die 24. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg dem kommunikativen Charakter des Streikrechts (weitergehend als die Kammer 23 desselben Gerichts) dahin Rechnung, dass es die Ansprache Arbeitswilliger und Aufforderung an dem Arbeitskampf teilzunehmen als von Art. 9 Absatz 3 GG gewährleistet ansieht (29. März 2017 - 24 Sa 979/16- OS 2; Revision eingelegt unter 1 AZR 189/17).
  • BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.05.2018 - 29 Ca 12686/17
    In Bezug auf Streikmaßnahmen auf dem Firmenparkplatz trägt die 24. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg dem kommunikativen Charakter des Streikrechts (weitergehend als die Kammer 23 desselben Gerichts) dahin Rechnung, dass es die Ansprache Arbeitswilliger und Aufforderung an dem Arbeitskampf teilzunehmen als von Art. 9 Absatz 3 GG gewährleistet ansieht (29. März 2017 - 24 Sa 979/16- OS 2; Revision eingelegt unter 1 AZR 189/17).
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