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   ArbG Berlin, 10.08.2020 - 19 Ca 13189/19   

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https://dejure.org/2020,41708
ArbG Berlin, 10.08.2020 - 19 Ca 13189/19 (https://dejure.org/2020,41708)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 10.08.2020 - 19 Ca 13189/19 (https://dejure.org/2020,41708)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 10. August 2020 - 19 Ca 13189/19 (https://dejure.org/2020,41708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Corona-Pandemie - Anspruch auf Homeoffice?

  • Betriebs-Berater

    Änderungskündigung zur Versetzung an einen anderen Arbeitsort

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice als milderes Mittel im Vergleich zur Kündigung und Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Coronapandemie: Betriebsbedingte Kündigungen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Änderungskündigung und Homeoffice als Alternative

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Home-Office? - Corona-Virus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Homeoffice wegen Corona?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Änderungskündigung zu einer anderen Betriebsstätte. Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch, in diesem Fall aus dem Home Office zu arbeiten?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Ist die Anordnung zum Homeoffice gegenüber einer Änderungskündigung das mildere Mittel?

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Home-Office ist kein milderes Mittel bei betriebsbedingter Änderungskündigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 483

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 4 Sa 1243/20

    Homeoffice - Änderungskündigung

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10.08.2020 - 19 Ca 13189/19 -teilweise abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10.08.2020 - Az. 19 Ca 13189/19 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    (2) Ob der Verweis auf einen Homeoffice Arbeitsplatz als mildere Maßnahme dann in Betracht kommt, wenn die Tätigkeit vor Ort nicht als Teil der unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers aufgenommen wurde (so Stück, MDR 2021, 268 (271); ablehnend LAG Hamm 22.07.2009 - 3 Sa 1630/08 - Rn. 137; Göpfert/Motzet EWiR 2021, 125, jeweils mit dem Hinweis darauf, dass den Arbeitgeber keine Pflicht trifft, einen Homeoffice Arbeitsplatz einzurichten), kann vorliegend offenbleiben.

  • ArbG Köln, 20.05.2021 - 8 Ca 7667/20

    Homeoffice, Mobile Office, Änderungskündigung, Verhältnismäßigkeit

    Wenn ein Arbeitgeber nicht bereits aus einem sonstigen Rechtsgrund zur Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes verpflichtet ist, kann eine derartige Verpflichtung zur Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes jedenfalls dann nicht über die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen einer Änderungskündigung konstituiert werden, wenn die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers darauf gerichtet ist, die Tätigkeit in Präsenz im Betrieb und nicht im Homeoffice oder Mobile Office zu erbringen (so nunmehr auch ausdrücklich LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2021, 4 Sa 1243/20, juris, Leitsatz 4 und Rn 59 - insofern ausdrücklich abweichend zur klägerseitig zitierten vorinstanzlichen Entscheidung des ArbG Berlin vom 10.08.2020, 19 Ca 13189/19; zuvor ebenso bereits LAG Hessen, Urteil vom 10.06.2015, 6 Sa 451/14; LAG Hamm, Urteil vom 22.07.2009, 3 Sa 1630/08; ebenso im Schrifttum Göpfert/Motzet, EWiR 2021, S.121; Müller, BB 2021, S. 576; a. A. für den Fall, dass die Tätigkeit vor Ort nicht Teil der unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers ist: Stück, MDR 2021, S. 268 ff., S. 271).
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