Rechtsprechung
ArbG Berlin, 11.08.2004 - 7 Ca 6272/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung nach Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste; Erfordernis einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung; Anforderungen an den Inhalt einer ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats; Darlegungslast und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 205/05
betriebsbedingte Kündigung; Interessenausgleich mit Namensliste, …
Die Mindermeinung, die im Fall eines Interessenausgleichs mit Namensliste eine primäre Darlegungslast des Arbeitnehmers verneint (Zwanziger, DB 1997, 2174), verkennt die eindeutige gesetzliche Vermutungsregelung (zu all dem: ArbG Berlin 11. August 2004 - 7 Ca 6272/04 - juris-Recherche).Dies gilt um so mehr, wenn die primär darlegungsbelastete Partei (also im Falle von § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG der Arbeitnehmer) außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnis von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner (also der Arbeitgeber) nähere Angaben machen kann und ihm dies auf Grund einer bestehenden Sonderrechtsbeziehung auch zumutbar ist (LAG Berlin 5. November 2004 - 6 Sa 1544/04 - juris-Recherche; ausführlich [und in kritischer Auseinandersetzung mit der BAG-Rechtsprechung] zur sekundären Darlegungslast des Arbeitgebers bei einer betriebsbedingten Kündigung auf Grund eines Interessenausgleichs mit Namensliste: ArbG Berlin 11. August 2004 - 7 Ca 6272/04 - juris-Recherche).
- ArbG Düsseldorf, 12.04.2018 - 7 Ca 6861/17 Erst wenn eine solche Nachfrage die Darstellung des Arbeitgebers nicht bestätigt oder die Auskunft des Betriebsrats lückenhaft oder aus anderen Gründen unbrauchbar ist, kann der Arbeitnehmer sich auf ein bloßes Bestreiten mit Nichtwissen zurückziehen (BAG 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96, Juris; LAG Köln 7. August 1998 - 11 Sa 218/98; Juris; LAG Köln, 31 Januar 1994 - 3 Sa 1136/93, Juris; ArbG Berlin 11. August 2004, 7 Ca 6272/04, Juris).