Rechtsprechung
ArbG Berlin, 11.11.2022 - 17 Ca 6085/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 307 S 1 ZPO, § 156 ZPO, § 9 Abs 1 S 1 KSchG, § 55 Abs 1 Nr 3 ArbGG
Anerkenntnis und Auflösungsantrag nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Kammerentscheidung - Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - IWW
§ 307 S. 1 ZPO
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78
Auflösung des Arbeitsvertrages - Änderungskündigung - Kündigung - …
Auszug aus ArbG Berlin, 11.11.2022 - 17 Ca 6085/22
Denn wenngleich die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitnehmers nach § 9 Absatz 1 Satz 1 KSchG nur erfolgen darf, wenn die streitgegenständliche Kündigung zumindest auch sozial ungerechtfertigt im Sinne von § 1 Absatz 1 und 2 KSchG ist (BAG, Urteil vom 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78 -, juris, Rn. 25), kann diese Voraussetzung auch im Falle eines (Teil-)Anerkenntnisurteils gegeben sein. - BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Auszug aus ArbG Berlin, 11.11.2022 - 17 Ca 6085/22
Auflösungsgründe können sich demnach aus den Modalitäten der Kündigung als solcher und aus weiteren Handlungen des Arbeitgebers ergeben, die mit der Kündigung einhergehen (BAG, Urteil vom 11.07.2013 - 2 AZR 241/12 -, Rn. 15, juris). - BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus ArbG Berlin, 11.11.2022 - 17 Ca 6085/22
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (etwa BAG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 AZR 698/15 -, juris) kann indes eine Kündigung auch dann gerechtfertigt sein, wenn starke, auf objektive Tatsachen gründende Verdachtsmomente vorliegen, die geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören.