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   ArbG Berlin, 13.06.2019 - 42 Ca 3229/19   

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ArbG Berlin, 13.06.2019 - 42 Ca 3229/19 (https://dejure.org/2019,45001)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 13.06.2019 - 42 Ca 3229/19 (https://dejure.org/2019,45001)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - 42 Ca 3229/19 (https://dejure.org/2019,45001)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Verfall von Urlaub: Hinweispflicht auch bei langer Krankheit?

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Obliegenheit des Arbeitgebers auf möglichen Verfall eines Urlaubsanspruchs hinzuweisen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zu den Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers für die Verwirklichung des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers während dessen (dauerhafter) Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Verfall von Urlaub: Hinweispflicht auch bei langer Krankheit?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Hinweisobliegenheit des Arbeitgebers bei Dauerkranken?

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 292
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.06.2019 - 42 Ca 3229/19
    In diesem Verständnis kann der Verfall von Urlaub in der Regel nur eintreten, wenn der/die Arbeitgeber*in den/die Arbeitnehmer*in zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn/sie klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt (BAG 19.02.2019 - 9 AZR 541/15).

    In diesem Kontext ist auch das nunmehr vom BAG in der Entscheidung vom 19.02.2019 (9 AZR 541/15; zum Zeitpunkt der Verkündung und Absetzens dieses Urteils noch keine Entscheidungsgründe veröffentlicht) richtlinienkonform geforderte Merkmal des "rechtzeitigen" Hinweises zu berücksichtigen.

    Unabhängig davon, dass eine Vorlage des BAG zu entsprechenden Pflichten des/der Arbeitgeber*in vom 13.12.2016 - 9 AZR 541/15 (A) stammt, war der Umfang von Aufklärungspflichten bzw. das Vertretenmüssen bei Nichterfüllung von Urlaubsansprüchen bereits in den Jahren zuvor in der arbeitsrechtlichen Diskussion (vergleiche beispielsweise LAG Bln-Bbg 12.6.2014, BB 2014, 1972 sowie LAG Bln-Bbg 7.5.2015 - 10 Sa 86/15 sowie LAG München 6.5.2015, BeckRS 2015, 72670 Rn. 67 sowie LAG Köln 22.4.2016, NZA-RR 2016, 466).

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.06.2019 - 42 Ca 3229/19
    Vertragliche Ausschlussfristen sind regelmäßig dahingehend auszulegen, dass ihnen das für den Urlaubsanspruch geltende Fristenregime als speziellere Regelung vorgeht (BAG 19. Juni 2018 -9 AZR 615/17).

    Vielmehr gilt aus den in der Entscheidung des BAG vom 19. Juni 2018 (9 AZR 615/17) genannten Gründen, dass hier das richtlinienkonform anzuwendenden Fristenregime als maßgebliche Regelung vorgeht.

  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 63/11

    Urlaubsanspruch - Untergang trotz Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.06.2019 - 42 Ca 3229/19
    Der Urlaubs- bzw. hier Urlaubsabgeltungsanspruch ist nicht im Sinne der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Oktober 2012 (9 AZR 63/11) verfallen.

    Der zunächst aufrechterhaltene Urlaubsanspruch erlischt somit zu diesem Zeitpunkt" (BAG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 9 AZR 63/11).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 10 Sa 86/15

    Urlaubsabgeltung - Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.06.2019 - 42 Ca 3229/19
    Unabhängig davon, dass eine Vorlage des BAG zu entsprechenden Pflichten des/der Arbeitgeber*in vom 13.12.2016 - 9 AZR 541/15 (A) stammt, war der Umfang von Aufklärungspflichten bzw. das Vertretenmüssen bei Nichterfüllung von Urlaubsansprüchen bereits in den Jahren zuvor in der arbeitsrechtlichen Diskussion (vergleiche beispielsweise LAG Bln-Bbg 12.6.2014, BB 2014, 1972 sowie LAG Bln-Bbg 7.5.2015 - 10 Sa 86/15 sowie LAG München 6.5.2015, BeckRS 2015, 72670 Rn. 67 sowie LAG Köln 22.4.2016, NZA-RR 2016, 466).
  • LAG Köln, 22.04.2016 - 4 Sa 1095/15

    Rechte des Arbeitnehmers bei Nichterfüllung des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.06.2019 - 42 Ca 3229/19
    Unabhängig davon, dass eine Vorlage des BAG zu entsprechenden Pflichten des/der Arbeitgeber*in vom 13.12.2016 - 9 AZR 541/15 (A) stammt, war der Umfang von Aufklärungspflichten bzw. das Vertretenmüssen bei Nichterfüllung von Urlaubsansprüchen bereits in den Jahren zuvor in der arbeitsrechtlichen Diskussion (vergleiche beispielsweise LAG Bln-Bbg 12.6.2014, BB 2014, 1972 sowie LAG Bln-Bbg 7.5.2015 - 10 Sa 86/15 sowie LAG München 6.5.2015, BeckRS 2015, 72670 Rn. 67 sowie LAG Köln 22.4.2016, NZA-RR 2016, 466).
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.06.2019 - 42 Ca 3229/19
    Die Obliegenheit des/der Arbeitgeber*in, auf einen möglichen Verfall eines Urlaubsanspruchs hinzuweisen (BAG vom 19.02.2019 - 9 AZR 423/16) besteht auch während einer (ggf. durchgehenden) Arbeitsunfähigkeit und greift nicht erst mit einer Wiedergenesung ein.
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.06.2019 - 42 Ca 3229/19
    Ein Vertrauensschutz zu Gunsten der Beklagten darauf, dass sie bis vor dem 19. Februar 2019 keine Hinweisobliegenheiten zu beachten hatte, kommt nicht in Betracht (vergleiche zu ähnlicher Fragestellung BAG 23. Oktober 2010 - 9 AZR 128/09).
  • LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14

    Urlaubsersatzanspruch, Abgeltungsersatzanspruch

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.06.2019 - 42 Ca 3229/19
    Unabhängig davon, dass eine Vorlage des BAG zu entsprechenden Pflichten des/der Arbeitgeber*in vom 13.12.2016 - 9 AZR 541/15 (A) stammt, war der Umfang von Aufklärungspflichten bzw. das Vertretenmüssen bei Nichterfüllung von Urlaubsansprüchen bereits in den Jahren zuvor in der arbeitsrechtlichen Diskussion (vergleiche beispielsweise LAG Bln-Bbg 12.6.2014, BB 2014, 1972 sowie LAG Bln-Bbg 7.5.2015 - 10 Sa 86/15 sowie LAG München 6.5.2015, BeckRS 2015, 72670 Rn. 67 sowie LAG Köln 22.4.2016, NZA-RR 2016, 466).
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.06.2019 - 42 Ca 3229/19
    Besteht die Arbeitsunfähigkeit auch am 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres fort, so gebietet auch das Unionsrecht keine weitere Aufrechterhaltung des Urlaubsanspruchs (vgl. EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 38, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 6 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 7).
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.06.2019 - 42 Ca 3229/19
    Der Urlaubsentgeltanspruch und der im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an dies Stelle tretende Abgeltungsanspruch kann nach Ansicht der Kammer nur verfallen, wenn das Fristenregime überhaupt zur Anwendung kommt (offen: BAG 30.1.2019 - 5 AZR 43/18).
  • EuGH, 29.11.2017 - C-214/16

    Ein Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, nicht ausgeübte Ansprüche auf

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88

    Kein Verfall des Urlaubsanspruchs während der Inanspruchnahme von

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 7 Sa 284/19

    Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers hinsichtlich der Urlaubsansprüche

    49 c) Dass die beklagte Arbeitgeberin im vorliegenden Fall nicht dafür Sorge getragen hat, dass der Kläger tatsächlich in der Lage war, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem sie ihn, erforderlichenfalls förmlich, aufgefordert hat, dies zu tun, und ihm klar und rechtzeitig mitgeteilt hat, dass der Urlaub, wenn er ihn nicht nimmt, am Ende des Bezugszeitraums oder eines zulässigen Übertragungszeitraums verfallen wird, hindert nach Auffassung der Kammer jedoch nicht den Verfall des Urlaubsanspruchs des langandauernd arbeitsunfähigen Klägers zum 31. März des 2. Folgejahres (vgl. LAG Hamm 24. Juli 2019 - 5 Sa 676/19 - Rn. 27 ff.; aA. ArbG Berlin 13. Juni 2019 - 42 Ca 3229/19 - Rn. 34 ff.).

    Es kann mithin nicht darauf ankommen, dass der Arbeitgeber erst aufgrund einer Ex-post-Betrachtung "entlastet" wird (so aber ArbG Berlin 13. Juni 2019 - 42 Ca 3229/19 - Rn. 34; vgl. auch BeckOK ArbR/ Lampe , 54. Ed. 1.12.2019, BUrlG § 7 Rn. 19d), sondern nur darauf, ob der Arbeitnehmer durch den zu erteilenden Hinweis zur Urlaubsnahme angehalten werden kann und der Hinweis damit zum Gesundheitsschutz beiträgt.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2020 - 8 Sa 182/20

    Hinweispflicht des Arbeitgebers bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit obsolet;

    c) Dass die beklagte Arbeitgeberin im vorliegenden Fall nicht dafür Sorge getragen hat, dass der Kläger tatsächlich in der Lage war, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem sie ihn, erforderlichenfalls förmlich, aufgefordert hat, dies zu tun, und ihm klar und rechtzeitig mitgeteilt hat, dass der Urlaub, wenn er ihn nicht nimmt, am Ende des Bezugszeitraums oder eines zulässigen Übertragungszeitraums verfallen wird, hindert nach Auffassung der Kammer jedoch nicht den Verfall des Urlaubsanspruchs des langandauernd arbeitsunfähigen Klägers zum 31. März des 2. Folgejahres (vgl. LAG Hamm 24. Juli 2019 - 5 Sa 676/19 - Rn. 27 ff.; aA. ArbG Berlin 13. Juni 2019 - 42 Ca 3229/19 - Rn. 34 ff.).

    Es kann daher nicht darauf ankommen, dass der Arbeitgeber im Hinblick auf eine Hinweisobliegenheit erst aufgrund einer ex-post-Betrachtung „entlastet“ wird (so aber ArbG Berlin 13. Juni 2019 - 42 Ca 3229/19 - Rn. 34 ; vgl. auch BeckOK ArbR/ Lampe , 54. Ed. 1.12.2019, BUrlG § 7 Rn. 19d), sondern nur darauf, ob der Arbeitnehmer durch den zu erteilenden Hinweis rechtlich zur tatsächlichen Urlaubsnahme angehalten werden kann und der Hinweis damit zum Gesundheitsschutz beiträgt.

  • VG Ansbach, 18.11.2020 - AN 16 K 19.02192

    Verfall des Urlaubsanspruchs bei langjähriger, dauerhafter Dienstunfähigkeit

    Dieser Sinn und Zweck kann aber in einem Fall wie dem vorliegenden nicht mehr erreicht werden, wenn der Beamte auch tatsächlich überhaupt nicht mehr in der Lage ist, den Urlaub zu nehmen (vgl. auch LAG Rheinland Pfalz, Urt. v. 15.1.2020 - 7 Sa 284/19 - juris Rn. 28 ff.; LAG Hamm, Urt. v. 24.7.2019 - 5 Sa 676/19 - juris; a.A. ArbG Berlin, Urt. v. 13.6.2029 - 42 Ca 3229/19 - juris).
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