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ArbG Berlin, 13.10.2017 - 6 Ca 2270/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- dgbrechtsschutz.de
DGB Rechtsschutz erstreitet Diskriminierungsentschädigung für Schwangere
- arbeitsrechtsiegen.de
Arbeitsvertragsklausel - Vertragsbeendigung bei Schwangerschaft bzw Mutterschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
DGB Rechtsschutz erstreitet Diskriminierungsentschädigung für Schwangere
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- BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11
Bewerber - Benachteiligung - Alter
Auszug aus ArbG Berlin, 13.10.2017 - 6 Ca 2270/17
Dabei ist zu beachten, dass die Entschädigung geeignet sein muss, eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber zu haben und dass sie in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen muss (BAG, Urteil vom 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 -, Rn. 38, juris). - BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 838/12
Entschädigungsanspruch bei diskriminierender Kündigung
Auszug aus ArbG Berlin, 13.10.2017 - 6 Ca 2270/17
Eine merkmalsbezogene Belastung im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung führt jedenfalls dann zu einem Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG, wenn die Belastung - wie bei einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung - über das Normalmaß hinausgeht (siehe zum Vorstehenden BAG, Urteil vom 12. Dezember 2013, - 8 AZR 838/12 -, juris). - BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13
Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung
Auszug aus ArbG Berlin, 13.10.2017 - 6 Ca 2270/17
Wegen des fast untrennbaren Zusammenhangs der Wirksamkeit und des Eintritts der auflösenden Bedingung sind beide Fragen Gegenstand der Bedingungskontrollklage (siehe u.a. BAG, Urt.v.14.01.2015, - 7 AZR 880/13 - juris). - BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15
Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung
Auszug aus ArbG Berlin, 13.10.2017 - 6 Ca 2270/17
Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (siehe u.a. BAG, Urt.v.10.05.2016, - 9 AZR 434/15 - juris).