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   ArbG Berlin, 14.02.2014 - 28 Ca 18429/13   

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ArbG Berlin, 14.02.2014 - 28 Ca 18429/13 (https://dejure.org/2014,22878)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 14.02.2014 - 28 Ca 18429/13 (https://dejure.org/2014,22878)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - 28 Ca 18429/13 (https://dejure.org/2014,22878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 611 Abs 1 BGB, § 612 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 7 Abs 4 BUrlG
    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Arbeitsvergütung - Urlausabgeltung - Herausgabe persönlicher Utensilien

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Stress - Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Beweiswert Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Arbeitsvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Stress - Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 19.08.2014)

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur schwer anfechtbar

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.08.1976 - 5 AZR 422/75

    Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.02.2014 - 28 Ca 18429/13
    Der sogenannte "Beweiswert" einer formell ordnungsgemäß ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (s. dazu etwa schon BAG 11.08.1976 - 5 AZR 422/75 - AP § 3 LohnFG Nr. 2 [I.]) wird nicht durch die schlichte Annahme des Arbeitgebers "erschüttert", der ausstellende Arzt habe seine Einschätzung "lediglich auf Grundlage der subjektiven Schilderung der Krankheitssymptome" der Patientin gewonnen.

    als geführt anzusehen: Diesbezüglich sprechen die Gerichte, was der Beklagte an sich auch nicht verkennt (s. oben, S. 5 [b.]), vom "Beweiswert" einer formell ordnungsgemäß erteilten Bescheinigung 64 S. dazu statt vieler nur BAG 11.8.1976 - 5 AZR 422/75 - AP § 3 LohnFG Nr. 2 [I.]: "1.

    S. dazu statt vieler nur BAG 11.8.1976 - 5 AZR 422/75 - AP § 3 LohnFG Nr. 2 [I.]: "1.

    64) S. dazu statt vieler nur BAG 11.8.1976 - 5 AZR 422/75 - AP § 3 LohnFG Nr. 2 [I.]: "1.

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.02.2014 - 28 Ca 18429/13
    Dessen Angabe bedarf des zur Festlegung des Streitgegenstandes und des Umfangs der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO), zur Erkennbarkeit der Tragweite des begehrten Verbots und der Grenzen seiner Rechtskraft"; 14.12.1998 - II ZR 330/97 - NJW 1999, 954 = MDR 1999, 434 = JZ 1999, 848 [I.2 a. - "Juris"-Rn. 7]: "Damit wird der Streitgegenstand abgegrenzt und zugleich eine Voraussetzung für die etwa erforderliche Zwangsvollstreckung geschaffen.

    Dessen Angabe bedarf des zur Festlegung des Streitgegenstandes und des Umfangs der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO), zur Erkennbarkeit der Tragweite des begehrten Verbots und der Grenzen seiner Rechtskraft"; 14.12.1998 - II ZR 330/97 - NJW 1999, 954 = MDR 1999, 434 = JZ 1999, 848 [I.2 a. - "Juris"-Rn. 7]: "Damit wird der Streitgegenstand abgegrenzt und zugleich eine Voraussetzung für die etwa erforderliche Zwangsvollstreckung geschaffen.

    Dessen Angabe bedarf des zur Festlegung des Streitgegenstandes und des Umfangs der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO), zur Erkennbarkeit der Tragweite des begehrten Verbots und der Grenzen seiner Rechtskraft"; 14.12.1998 - II ZR 330/97 - NJW 1999, 954 = MDR 1999, 434 = JZ 1999, 848 [I.2 a. - "Juris"-Rn. 7]: "Damit wird der Streitgegenstand abgegrenzt und zugleich eine Voraussetzung für die etwa erforderliche Zwangsvollstreckung geschaffen.

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.02.2014 - 28 Ca 18429/13
    Dieses sogenannte "Bestimmtheitsgebot" hat es in sich: Es dient einer Vielzahl von Funktionen 83 S. dazu statt vieler BGH 11.10.1990 - I ZR 35/89 - NJW 1991, 1114 = MDR 1991, 505 [1 a. - "Juris"-Rn. 18]: "Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss die Klageschrift außer der bestimmten Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs einen bestimmten Klageantrag enthalten.

    S. dazu statt vieler BGH 11.10.1990 - I ZR 35/89 - NJW 1991, 1114 = MDR 1991, 505 [1 a. - "Juris"-Rn. 18]: "Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss die Klageschrift außer der bestimmten Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs einen bestimmten Klageantrag enthalten.

    83) S. dazu statt vieler BGH 11.10.1990 - I ZR 35/89 - NJW 1991, 1114 = MDR 1991, 505 [1 a. - "Juris"-Rn. 18]: "Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss die Klageschrift außer der bestimmten Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs einen bestimmten Klageantrag enthalten.

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.02.2014 - 28 Ca 18429/13
    ... Der Beweiswert dieser Bescheinigung ergibt sich aus der Lebenserfahrung; der Tatrichter kann normalerweise den Beweis der Erkrankung als erbracht ansehen, wenn der Arbeiter im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt"; s. aus neuerer Zeit nur BAG 15.7.1992 - 5 AZR 312/91 - AP § 1 LFZG Nr. 98 = NJW 1993, 809 = NZA 1993, 23, 24 [II.1.]; 19.2.1997 - 5 AZR 83/96 - NZA 1997, 652, 653 [II.1.]; ständige Judikatur.

    ... Der Beweiswert dieser Bescheinigung ergibt sich aus der Lebenserfahrung; der Tatrichter kann normalerweise den Beweis der Erkrankung als erbracht ansehen, wenn der Arbeiter im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt"; s. aus neuerer Zeit nur BAG 15.7.1992 - 5 AZR 312/91 - AP § 1 LFZG Nr. 98 = NJW 1993, 809 = NZA 1993, 23, 24 [II.1.]; 19.2.1997 - 5 AZR 83/96 - NZA 1997, 652, 653 [II.1.]; ständige Judikatur.

    ... Der Beweiswert dieser Bescheinigung ergibt sich aus der Lebenserfahrung; der Tatrichter kann normalerweise den Beweis der Erkrankung als erbracht ansehen, wenn der Arbeiter im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt"; s. aus neuerer Zeit nur BAG 15.7.1992 - 5 AZR 312/91 - AP § 1 LFZG Nr. 98 = NJW 1993, 809 = NZA 1993, 23, 24 [II.1.]; 19.2.1997 - 5 AZR 83/96 - NZA 1997, 652, 653 [II.1.]; ständige Judikatur.

  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 312/91

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.02.2014 - 28 Ca 18429/13
    ... Der Beweiswert dieser Bescheinigung ergibt sich aus der Lebenserfahrung; der Tatrichter kann normalerweise den Beweis der Erkrankung als erbracht ansehen, wenn der Arbeiter im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt"; s. aus neuerer Zeit nur BAG 15.7.1992 - 5 AZR 312/91 - AP § 1 LFZG Nr. 98 = NJW 1993, 809 = NZA 1993, 23, 24 [II.1.]; 19.2.1997 - 5 AZR 83/96 - NZA 1997, 652, 653 [II.1.]; ständige Judikatur.

    ... Der Beweiswert dieser Bescheinigung ergibt sich aus der Lebenserfahrung; der Tatrichter kann normalerweise den Beweis der Erkrankung als erbracht ansehen, wenn der Arbeiter im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt"; s. aus neuerer Zeit nur BAG 15.7.1992 - 5 AZR 312/91 - AP § 1 LFZG Nr. 98 = NJW 1993, 809 = NZA 1993, 23, 24 [II.1.]; 19.2.1997 - 5 AZR 83/96 - NZA 1997, 652, 653 [II.1.]; ständige Judikatur.

    ... Der Beweiswert dieser Bescheinigung ergibt sich aus der Lebenserfahrung; der Tatrichter kann normalerweise den Beweis der Erkrankung als erbracht ansehen, wenn der Arbeiter im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt"; s. aus neuerer Zeit nur BAG 15.7.1992 - 5 AZR 312/91 - AP § 1 LFZG Nr. 98 = NJW 1993, 809 = NZA 1993, 23, 24 [II.1.]; 19.2.1997 - 5 AZR 83/96 - NZA 1997, 652, 653 [II.1.]; ständige Judikatur.

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.02.2014 - 28 Ca 18429/13
    , zu denen speziell bei Herausgabeklagen wie der hiesigen (s. oben, S. 2-3 [IV.2.]) das sich im Grunde von selbst verstehende Erfordernis gehört, den fraglichen Gegenstand so kenntlich zu machen, dass er im Falle etwaiger Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher ohne neuerlichen Streit am (erhofften) Fundort identifiziert werden kann 84 S. dazu statt vieler BGH 28.11.2002 - I ZR 168/00 - BGHZ 153, 69 = NJW 2003, 668 = GRUR 2003, 228 [II.2 b. (2) - "Juris"-Rn. 48]: "Ein Antrag auf Herausgabe von Gegenständen hat diese so konkret wie möglich zu bezeichnen"; im Anschluss etwa LAG Berlin-Brandenburg 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09 - BB 2010, 1084 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [II.1 a. - "Juris"-Rn. 29]: "Danach müssen in einem Herausgabeantrag die Gegenstände, deren Herausgabe verlangt wird, so genau wie möglich bezeichnet werden, damit sie im Falle der Zwangsvollstreckung identifizierbar sind.

    S. dazu statt vieler BGH 28.11.2002 - I ZR 168/00 - BGHZ 153, 69 = NJW 2003, 668 = GRUR 2003, 228 [II.2 b. (2) - "Juris"-Rn. 48]: "Ein Antrag auf Herausgabe von Gegenständen hat diese so konkret wie möglich zu bezeichnen"; im Anschluss etwa LAG Berlin-Brandenburg 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09 - BB 2010, 1084 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [II.1 a. - "Juris"-Rn. 29]: "Danach müssen in einem Herausgabeantrag die Gegenstände, deren Herausgabe verlangt wird, so genau wie möglich bezeichnet werden, damit sie im Falle der Zwangsvollstreckung identifizierbar sind.

    84) S. dazu statt vieler BGH 28.11.2002 - I ZR 168/00 - BGHZ 153, 69 = NJW 2003, 668 = GRUR 2003, 228 [II.2 b. (2) - "Juris"-Rn. 48]: "Ein Antrag auf Herausgabe von Gegenständen hat diese so konkret wie möglich zu bezeichnen"; im Anschluss etwa LAG Berlin-Brandenburg 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09 - BB 2010, 1084 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [II.1 a. - "Juris"-Rn. 29]: "Danach müssen in einem Herausgabeantrag die Gegenstände, deren Herausgabe verlangt wird, so genau wie möglich bezeichnet werden, damit sie im Falle der Zwangsvollstreckung identifizierbar sind.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09

    Herausgabeanspruch; überlassene Arbeitsmittel; Bestimmtheit des Klageantrages;

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.02.2014 - 28 Ca 18429/13
    , zu denen speziell bei Herausgabeklagen wie der hiesigen (s. oben, S. 2-3 [IV.2.]) das sich im Grunde von selbst verstehende Erfordernis gehört, den fraglichen Gegenstand so kenntlich zu machen, dass er im Falle etwaiger Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher ohne neuerlichen Streit am (erhofften) Fundort identifiziert werden kann 84 S. dazu statt vieler BGH 28.11.2002 - I ZR 168/00 - BGHZ 153, 69 = NJW 2003, 668 = GRUR 2003, 228 [II.2 b. (2) - "Juris"-Rn. 48]: "Ein Antrag auf Herausgabe von Gegenständen hat diese so konkret wie möglich zu bezeichnen"; im Anschluss etwa LAG Berlin-Brandenburg 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09 - BB 2010, 1084 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [II.1 a. - "Juris"-Rn. 29]: "Danach müssen in einem Herausgabeantrag die Gegenstände, deren Herausgabe verlangt wird, so genau wie möglich bezeichnet werden, damit sie im Falle der Zwangsvollstreckung identifizierbar sind.

    S. dazu statt vieler BGH 28.11.2002 - I ZR 168/00 - BGHZ 153, 69 = NJW 2003, 668 = GRUR 2003, 228 [II.2 b. (2) - "Juris"-Rn. 48]: "Ein Antrag auf Herausgabe von Gegenständen hat diese so konkret wie möglich zu bezeichnen"; im Anschluss etwa LAG Berlin-Brandenburg 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09 - BB 2010, 1084 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [II.1 a. - "Juris"-Rn. 29]: "Danach müssen in einem Herausgabeantrag die Gegenstände, deren Herausgabe verlangt wird, so genau wie möglich bezeichnet werden, damit sie im Falle der Zwangsvollstreckung identifizierbar sind.

    84) S. dazu statt vieler BGH 28.11.2002 - I ZR 168/00 - BGHZ 153, 69 = NJW 2003, 668 = GRUR 2003, 228 [II.2 b. (2) - "Juris"-Rn. 48]: "Ein Antrag auf Herausgabe von Gegenständen hat diese so konkret wie möglich zu bezeichnen"; im Anschluss etwa LAG Berlin-Brandenburg 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09 - BB 2010, 1084 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [II.1 a. - "Juris"-Rn. 29]: "Danach müssen in einem Herausgabeantrag die Gegenstände, deren Herausgabe verlangt wird, so genau wie möglich bezeichnet werden, damit sie im Falle der Zwangsvollstreckung identifizierbar sind.

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.02.2014 - 28 Ca 18429/13
    Gelingt ihm dies, so ist der bewusste "Beweiswert" der Bescheinigung - wie die Gerichte für Arbeitssachen gleichfalls gewohnheitsmäßig sagen - "erschüttert" 68 S. statt vieler nur BAG 26.8.1993 - 2 AZR 154/93 - NZA 1994, 63, 64-65 [B.I.1 c, bb.]: "Bezweifelt der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, ... dann muss er die Umstände, die gegen die Arbeitsunfähigkeit sprechen, näher darlegen und notfalls beweisen, um dadurch die Beweiskraft des Attests zu erschüttern".

    S. statt vieler nur BAG 26.8.1993 - 2 AZR 154/93 - NZA 1994, 63, 64-65 [B.I.1 c, bb.]: "Bezweifelt der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, ... dann muss er die Umstände, die gegen die Arbeitsunfähigkeit sprechen, näher darlegen und notfalls beweisen, um dadurch die Beweiskraft des Attests zu erschüttern".

    68) S. statt vieler nur BAG 26.8.1993 - 2 AZR 154/93 - NZA 1994, 63, 64-65 [B.I.1 c, bb.]: "Bezweifelt der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, ... dann muss er die Umstände, die gegen die Arbeitsunfähigkeit sprechen, näher darlegen und notfalls beweisen, um dadurch die Beweiskraft des Attests zu erschüttern".

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.02.2014 - 28 Ca 18429/13
    - Insofern kommt es auf die jüngere Judikatur der Gerichte für Arbeitssachen zum (vermeintlichen) Verdachtswert "angekündigter" Erkrankung (Stichwort: "Druckmittel" 80 S. dazu statt vieler BAG 12.3.2009 - 2 AZR 251/09 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 15 = NZA 2009, 779 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 26 = PersR 2010, 67 [Leitsatz 2.]: "Weist ein objektiv erkrankter Arbeitnehmer den Arbeitgeber nach Ablehnung eines kurzfristig gestellten Urlaubsgesuchs darauf hin,,dann sei er eben krank', schließt dies eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers nicht von vornherein aus.

    S. dazu statt vieler BAG 12.3.2009 - 2 AZR 251/09 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 15 = NZA 2009, 779 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 26 = PersR 2010, 67 [Leitsatz 2.]: "Weist ein objektiv erkrankter Arbeitnehmer den Arbeitgeber nach Ablehnung eines kurzfristig gestellten Urlaubsgesuchs darauf hin,,dann sei er eben krank', schließt dies eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers nicht von vornherein aus.

    80) S. dazu statt vieler BAG 12.3.2009 - 2 AZR 251/09 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 15 = NZA 2009, 779 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 26 = PersR 2010, 67 [Leitsatz 2.]: "Weist ein objektiv erkrankter Arbeitnehmer den Arbeitgeber nach Ablehnung eines kurzfristig gestellten Urlaubsgesuchs darauf hin,,dann sei er eben krank', schließt dies eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers nicht von vornherein aus.

  • ArbG Berlin, 01.04.2021 - 42 Ca 16289/20

    Online-Attest ohne vorherige Untersuchung: Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung

    Es bleibt daher auch fraglich, wie die benannten Zeugen - etwa aufgrund ihrer Sachkunde oder anderer Tatsachen - aus der gesundheitlichen Verfassung des Klägers Aussagen zu dessen Arbeitsunfähigkeit treffen können (vgl. dazu ArbG Berlin, Urteil vom 14. Februar 2014 - 28 Ca 18429/13 -, juris, Rn. 59).
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