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   ArbG Berlin, 15.03.2018 - 66 Ca 80700/17   

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https://dejure.org/2018,34789
ArbG Berlin, 15.03.2018 - 66 Ca 80700/17 (https://dejure.org/2018,34789)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 15.03.2018 - 66 Ca 80700/17 (https://dejure.org/2018,34789)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 15. März 2018 - 66 Ca 80700/17 (https://dejure.org/2018,34789)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2018 - 5 Sa 599/18

    Unwirksame Allgemeinverbindlicherklärung einer Tarifvertrages -

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15.03.2018 (66 Ca 80700/17) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15.03.2018 - Az. 66 Ca 80700/17 - wird aufgehoben und die Klage wird entsprechend der nachfolgenden Anträge stattgegeben.

    Unter Abänderung des am 15.03.2018 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Berlin - Az. 66 Ca 80700/17 - wird die Beklagte verurteilt, die Zwangsvollstreckung aus dem vollstreckbaren Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.10.2015, Az. 66 Ca 61222/14 betreffend einen Betrag von 22.952,39 EUR, aus dem Vollstreckungsbescheid vom 10.06.2016, Az. 4 Ba 40645/16 in Höhe von 16, 60 EUR (Teilbetrag 2012) sowie aus dem Vollstreckungsbescheid vom 12.04.2016, Az. 4 Ba 50119/15 für unzulässig zu erklären.

    Unter Abänderung des am 15.03.2018 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Berlin - Az. 66 Ca 80700/17 - wird die Beklagte verurteilt, die erteilte vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides vom 12.04.2016, Az. 4 Ba 50119/15, an den Kläger herauszugeben.

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Anerkenntnisurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.10.2015 (66 Ca 80700/17) und den Vollstreckungsbescheiden des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.04.2016 (4 Ba 50119/15) und vom 10.06.2016 (4 Ba 40645/16) ist nicht unzulässig.

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