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ArbG Berlin, 15.12.2016 - 42 BV 3619/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 15.12.2016 - 42 BV 3619/16
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.09.2017 - 7 TaBV 91/17
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.09.2017 - 7 TaBV 91/17
Umfang des Zutrittsrechts im Betrieb vertretener Gewerkschaften zu …
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. Dezember 2016 - 42 BV 3619/16 - teilweise abgeändert und den Beteiligten zu 2. und 3. aufgegeben, die beratende Teilnahme von einem Beauftragten des Beteiligten zu 1. an den Personalversammlungen für das Kabinenpersonal den Beteiligten zu 3. so lange zu dulden, wie der Beteiligte zu 1. über mindestens ein Mitglied unter den Mitarbeitern des Kabinenpersonals im Flugbetrieb der Beteiligten zu 3. verfügt.den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 15.12.2016, Az. 42 BV 3619/16 abzuändern und der Beteiligten zu 2. aufzugeben, die Beteiligte zu 1. rechtzeitig schriftlich Zeitpunkt und Tagesordnung der Personalversammlungen für das Kabinenpersonal der Beteiligten zu 3. mitzuteilen, so lange die Beteiligte zu 1. über ein Mitglied innerhalb des Flugbetriebs der Beteiligten zu 3. verfügt,.