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   ArbG Berlin, 16.11.2020 - 54 Ca 3597/20   

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ArbG Berlin, 16.11.2020 - 54 Ca 3597/20 (https://dejure.org/2020,44450)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 16.11.2020 - 54 Ca 3597/20 (https://dejure.org/2020,44450)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 16. November 2020 - 54 Ca 3597/20 (https://dejure.org/2020,44450)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.03.2015 - 7 AZR 115/13

    Befristung - sonstiger Sachgrund - geplante Besetzung des Arbeitsplatzes mit

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2020 - 54 Ca 3597/20
    Allerdings können sonstige, in § 14 Absatz 1 Satz 2 TzBfG nicht genannte Sachgründe die Befristung eines Arbeitsvertrags nur rechtfertigen, wenn sie den in § 14 Absatz 1 TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungsmaßstäben entsprechen und den in dem Sachgrundkatalog des § 14 Absatz 1 Satz 2 TzBfG genannten Sachgründen von ihrem Gewicht her gleichwertig sind (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 7 AZR 115/13 -, Rn. 13).
  • BAG, 27.09.2017 - 7 AZR 629/15

    WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Anrechnung

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2020 - 54 Ca 3597/20
    Nach ständiger Rechtsprechung wahrt auch die Erhebung einer Klage vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG (vgl. BAG, Urteil vom 27. September 2017 - 7 AZR 629/15 -, Rn. 11).
  • BAG, 28.08.1996 - 7 AZR 849/95

    Befristeter Arbeitsvertrag wegen gesicherter Rückkehrmöglichkeit in ein früheres

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2020 - 54 Ca 3597/20
    Dies setzt aber voraus, dass das bisherige Arbeitsverhältnis mit dem befristeten Arbeitsverhältnis sozial vergleichbar ist, aus Anlass der Befristung nicht beendet wird und nach Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses auch unverändert fortgesetzt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 28. August 1996 - 7 AZR 849/95 -, BAG, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 -, Rn. 14).
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 641/99

    Befristeter Arbeitsvertrag einer beurlaubten Beamtin

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2020 - 54 Ca 3597/20
    Dies setzt aber voraus, dass das bisherige Arbeitsverhältnis mit dem befristeten Arbeitsverhältnis sozial vergleichbar ist, aus Anlass der Befristung nicht beendet wird und nach Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses auch unverändert fortgesetzt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 28. August 1996 - 7 AZR 849/95 -, BAG, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 -, Rn. 14).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus ArbG Berlin, 16.11.2020 - 54 Ca 3597/20
    Dass der Beklagte sich als kooperativer Dienstleister seiner Mitglieder sieht und verstanden wissen will, ist kein sachlich anzuerkennendes Interesse von hinreichendem Gewicht, welches die Abkehr vom unbefristeten Arbeitsverhältnis als "Normalarbeitsverhältnis" rechtfertigen könnte (vgl. auch BAG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 -, Rn. 41).
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