Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15478
ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12 (https://dejure.org/2014,15478)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12 (https://dejure.org/2014,15478)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 17. Januar 2014 - 28 Ca 12289/12 (https://dejure.org/2014,15478)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,15478) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 106 S 1 GewO, Art 2 Abs 1 GG, § 256 Abs 1 ZPO
    Verbindlichkeit einer Weisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsklage bzgl. Weigerung der Hinnahme einer Weisung durch den Arbeitnehmer bei möglicher Überschreitung der Grenzen des Direktionsrechts; Fallen der Befugnis einer Arbeitsperson zur Nichtbefolgung einer objektiv wirkungslosen Weisung in den Schutzbereich des ...

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verbindlichkeit einer Weisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    I. Will ein Arbeitnehmer eine Weisung nicht hinnehmen, weil er die Grenzen des Direktionsrechts (§ 106 GewO) für überschritten hält, so steht ihm der Weg zur diesbezüglichen Feststellungsklage (§ 256 Abs. 1 ZPO) offen. Ihm ist insbesondere nicht das rechtliche Interesse an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Recht eines Arbeitnehmers auf Nichtbefolgung einer objektiv wirkungslosen Weisung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtbefolgen einer objektiv wirkungslosen Weisung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 28.02.1968 - 4 AZR 144/67

    Wert des Streitgegenstandes - Änderung nach Urteilsverkündung - Festsetzung durch

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12
    Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 3]; 24.4.1996 (Fn. 80) [vor I.]: "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt.

    Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 3]; 24.4.1996 (Fn. 80) [vor I.]: "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt.

    hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 80) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 81 a.E.S. hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 80) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 81 a.E.

    Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 3]; 24.4.1996 (Fn. 80) [vor I.]: "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt.

    85) S. hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 80) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 81 a.E.

  • BAG, 16.10.1965 - 5 AZR 55/65

    Arbeitgeber - Allgemeines Weisungsrecht - Tarifvertrag - Einzelvertrag -

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12
    hierzu insbesondere im Blick auf die Verhältnisse des Öffentlichen Diensts noch BAG 14.12.1961 - 5 AZR 180/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.4.]; s. sodann übergreifend BAG 8, 10.1962 - 2 AZR 550/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 18 [Bl. 2]: Der Arbeitgeber müsse "den Arbeitsvertrag nicht nur insoweit einhalten, als er das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht einseitig herabsetzen kann, sondern auch insoweit, als er den Arbeitnehmer nicht mit einer einfacheren als den ursprünglich vorgesehenen Arbeiten betrauen darf"; 14.7.1965 (Fn. 80) [Bl. 1 R]: "Entgegen der Ansicht der Revision umfasst nämlich das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung, auch wenn die bisher gezahlte Vergütung fortgezahlt wird"; 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]: "Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst nämlich nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung; dies gilt sogar dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 6 [II.3 b.]: "Der Umfang der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (Vergütungs- und Arbeitspflicht) unterliegt nicht dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers.

    ... Der Arbeitgeber kann deshalb dem Arbeitnehmer auch dann keine niedriger zu bewertende Tätigkeit zuweisen, wenn er dennoch die höhere Vergütung zahlt, die der bisherigen Tätigkeit entspricht"; ebenso BAG 24.4.1996 (Fn. 80) [II.2.2.].S. hierzu insbesondere im Blick auf die Verhältnisse des Öffentlichen Diensts noch BAG 14.12.1961 - 5 AZR 180/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.4.]; s. sodann übergreifend BAG 8, 10.1962 - 2 AZR 550/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 18 [Bl. 2]: Der Arbeitgeber müsse "den Arbeitsvertrag nicht nur insoweit einhalten, als er das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht einseitig herabsetzen kann, sondern auch insoweit, als er den Arbeitnehmer nicht mit einer einfacheren als den ursprünglich vorgesehenen Arbeiten betrauen darf"; 14.7.1965 (Fn. 80) [Bl. 1 R]: "Entgegen der Ansicht der Revision umfasst nämlich das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung, auch wenn die bisher gezahlte Vergütung fortgezahlt wird"; 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]: "Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst nämlich nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung; dies gilt sogar dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 6 [II.3 b.]: "Der Umfang der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (Vergütungs- und Arbeitspflicht) unterliegt nicht dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers.

    hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 80) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 81 a.E.S. hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 80) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 81 a.E.

    84) S. hierzu insbesondere im Blick auf die Verhältnisse des Öffentlichen Diensts noch BAG 14.12.1961 - 5 AZR 180/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.4.]; s. sodann übergreifend BAG 8, 10.1962 - 2 AZR 550/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 18 [Bl. 2]: Der Arbeitgeber müsse "den Arbeitsvertrag nicht nur insoweit einhalten, als er das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht einseitig herabsetzen kann, sondern auch insoweit, als er den Arbeitnehmer nicht mit einer einfacheren als den ursprünglich vorgesehenen Arbeiten betrauen darf"; 14.7.1965 (Fn. 80) [Bl. 1 R]: "Entgegen der Ansicht der Revision umfasst nämlich das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung, auch wenn die bisher gezahlte Vergütung fortgezahlt wird"; 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]: "Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst nämlich nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung; dies gilt sogar dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 6 [II.3 b.]: "Der Umfang der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (Vergütungs- und Arbeitspflicht) unterliegt nicht dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers.

    85) S. hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 80) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 81 a.E.

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12
    Es entspricht nicht dem "Sozialbild" bisheriger Tätigkeit eines Bankmitarbeiters (s. BAG 30.8.1995 - 1 AZR 47/95 - NZA 1996, 440 [II.2 b.]; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.2.2.]), der als Abteilungsleiter eines Ressorts (hier: Wertpapierspezialisten) die Verantwortung für mehrere Bundesländer trug, im gleichen Fachgebiet nur noch als Gruppenleiter einer von diversen Filialen der Bank inmitten eines Stadtgebiets tätig werden zu sollen.(Rn.67).

    Dies gilt sogar auch dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 30.8.1995 - 1 AZR 47/95 - NZA 1996, 440 [II.2 b.]: "Das allgemeine Direktions- oder Weisungsrecht berechtigt den Arbeitgeber grundsätzlich nicht, dem Arbeitnehmer Tätigkeiten einer niedrigeren Vergütungsgruppe zu übertragen.

    Dies gilt sogar auch dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 30.8.1995 - 1 AZR 47/95 - NZA 1996, 440 [II.2 b.]: "Das allgemeine Direktions- oder Weisungsrecht berechtigt den Arbeitgeber grundsätzlich nicht, dem Arbeitnehmer Tätigkeiten einer niedrigeren Vergütungsgruppe zu übertragen.

    Dies gilt sogar auch dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 30.8.1995 - 1 AZR 47/95 - NZA 1996, 440 [II.2 b.]: "Das allgemeine Direktions- oder Weisungsrecht berechtigt den Arbeitgeber grundsätzlich nicht, dem Arbeitnehmer Tätigkeiten einer niedrigeren Vergütungsgruppe zu übertragen.

  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12
    Es entspricht nicht dem "Sozialbild" bisheriger Tätigkeit eines Bankmitarbeiters (s. BAG 30.8.1995 - 1 AZR 47/95 - NZA 1996, 440 [II.2 b.]; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.2.2.]), der als Abteilungsleiter eines Ressorts (hier: Wertpapierspezialisten) die Verantwortung für mehrere Bundesländer trug, im gleichen Fachgebiet nur noch als Gruppenleiter einer von diversen Filialen der Bank inmitten eines Stadtgebiets tätig werden zu sollen.(Rn.67).

    - "Juris"-Rn. 25]: "Damit bleibt die bisherige zugewiesene Tätigkeit die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung (...)"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.

    - "Juris"-Rn. 25]: "Damit bleibt die bisherige zugewiesene Tätigkeit die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung (...)"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.

    - "Juris"-Rn. 25]: "Damit bleibt die bisherige zugewiesene Tätigkeit die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung (...)"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - 11 Sa 43/07

    Direktionsrecht: Überprüfung einer Einzelanweisung aufgrund einer

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12
    Ihm ist insbesondere nicht das rechtliche Interesse an alsbaldiger richterlicher Entscheidung abzusprechen (s. statt vieler LAG Rheinland-Pfalz 5.7.2007 - 11 Sa 43/07 - n.v. [Juris]).(Rn.59).

    wie hier im Übrigen statt vieler auch LAG Rheinland-Pfalz 5.7.2007 - 11 Sa 43/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.1.

    Insoweit besteht ein rechtliches Interesse an der Feststellung, dass die Weisung des Arbeitgebers rechtswidrig ist (...)".S. wie hier im Übrigen statt vieler auch LAG Rheinland-Pfalz 5.7.2007 - 11 Sa 43/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.1.

    72) S. wie hier im Übrigen statt vieler auch LAG Rheinland-Pfalz 5.7.2007 - 11 Sa 43/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.1.

  • ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11

    Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12
    Genau dies ist bei Arbeitnehmern, die sich überobligatorischen Direktiven des Arbeitgebers ausgesetzt sehen, der Fall: Zwar haben sie sich seinen Weisungen unterworfen, aber eben nur in jenen Grenzen, die ihm (u.a.) im 'billigen Ermessen' gesetzt sind"; ähnlich etwa auch ArbG Berlin 8.7.2011 - 28 Ca 5129/11 - n.v.; 13.1.2012 - 28 Ca 11537/11 - n.v.So ArbG Berlin 5.5.2006 - 28 Ca 6409/06 (Volltext: "Juris") [II.3.]: "ca. Mit dem Gebrauch seines Weisungsrechts aktualisiert der Arbeitgeber Befugnisse, die thematisch dem Schutzbereich des Grundrechts auf Ausübung seiner Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) unterfallen.

    Genau dies ist bei Arbeitnehmern, die sich überobligatorischen Direktiven des Arbeitgebers ausgesetzt sehen, der Fall: Zwar haben sie sich seinen Weisungen unterworfen, aber eben nur in jenen Grenzen, die ihm (u.a.) im 'billigen Ermessen' gesetzt sind"; ähnlich etwa auch ArbG Berlin 8.7.2011 - 28 Ca 5129/11 - n.v.; 13.1.2012 - 28 Ca 11537/11 - n.v. und folglich nicht zuletzt effektiven Rechtsschutz gebietet.

    Genau dies ist bei Arbeitnehmern, die sich überobligatorischen Direktiven des Arbeitgebers ausgesetzt sehen, der Fall: Zwar haben sie sich seinen Weisungen unterworfen, aber eben nur in jenen Grenzen, die ihm (u.a.) im 'billigen Ermessen' gesetzt sind"; ähnlich etwa auch ArbG Berlin 8.7.2011 - 28 Ca 5129/11 - n.v.; 13.1.2012 - 28 Ca 11537/11 - n.v.

  • ArbG Berlin, 05.05.2006 - 28 Ca 6409/06
    Auszug aus ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12
    (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienst zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet".) geschuldete - Leistung zu verweigern, in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG 76S. Text: "Art. 2 [Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person] Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt".S. Text: "Art. 2 [Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person] Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt".) fällt 77So ArbG Berlin 5.5.2006 - 28 Ca 6409/06 (Volltext: "Juris") [II.3.]: "ca. Mit dem Gebrauch seines Weisungsrechts aktualisiert der Arbeitgeber Befugnisse, die thematisch dem Schutzbereich des Grundrechts auf Ausübung seiner Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) unterfallen.

    Genau dies ist bei Arbeitnehmern, die sich überobligatorischen Direktiven des Arbeitgebers ausgesetzt sehen, der Fall: Zwar haben sie sich seinen Weisungen unterworfen, aber eben nur in jenen Grenzen, die ihm (u.a.) im 'billigen Ermessen' gesetzt sind"; ähnlich etwa auch ArbG Berlin 8.7.2011 - 28 Ca 5129/11 - n.v.; 13.1.2012 - 28 Ca 11537/11 - n.v.So ArbG Berlin 5.5.2006 - 28 Ca 6409/06 (Volltext: "Juris") [II.3.]: "ca. Mit dem Gebrauch seines Weisungsrechts aktualisiert der Arbeitgeber Befugnisse, die thematisch dem Schutzbereich des Grundrechts auf Ausübung seiner Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) unterfallen.

    77) So ArbG Berlin 5.5.2006 - 28 Ca 6409/06 (Volltext: "Juris") [II.3.]: "ca. Mit dem Gebrauch seines Weisungsrechts aktualisiert der Arbeitgeber Befugnisse, die thematisch dem Schutzbereich des Grundrechts auf Ausübung seiner Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) unterfallen.

  • BAG, 14.12.1961 - 5 AZR 180/61

    Inhalt, Umfang und Grenzen des Direktionsrechts

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12
    hierzu insbesondere im Blick auf die Verhältnisse des Öffentlichen Diensts noch BAG 14.12.1961 - 5 AZR 180/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.4.]; s. sodann übergreifend BAG 8, 10.1962 - 2 AZR 550/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 18 [Bl. 2]: Der Arbeitgeber müsse "den Arbeitsvertrag nicht nur insoweit einhalten, als er das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht einseitig herabsetzen kann, sondern auch insoweit, als er den Arbeitnehmer nicht mit einer einfacheren als den ursprünglich vorgesehenen Arbeiten betrauen darf"; 14.7.1965 (Fn. 80) [Bl. 1 R]: "Entgegen der Ansicht der Revision umfasst nämlich das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung, auch wenn die bisher gezahlte Vergütung fortgezahlt wird"; 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]: "Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst nämlich nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung; dies gilt sogar dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 6 [II.3 b.]: "Der Umfang der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (Vergütungs- und Arbeitspflicht) unterliegt nicht dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers.

    ... Der Arbeitgeber kann deshalb dem Arbeitnehmer auch dann keine niedriger zu bewertende Tätigkeit zuweisen, wenn er dennoch die höhere Vergütung zahlt, die der bisherigen Tätigkeit entspricht"; ebenso BAG 24.4.1996 (Fn. 80) [II.2.2.].S. hierzu insbesondere im Blick auf die Verhältnisse des Öffentlichen Diensts noch BAG 14.12.1961 - 5 AZR 180/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.4.]; s. sodann übergreifend BAG 8, 10.1962 - 2 AZR 550/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 18 [Bl. 2]: Der Arbeitgeber müsse "den Arbeitsvertrag nicht nur insoweit einhalten, als er das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht einseitig herabsetzen kann, sondern auch insoweit, als er den Arbeitnehmer nicht mit einer einfacheren als den ursprünglich vorgesehenen Arbeiten betrauen darf"; 14.7.1965 (Fn. 80) [Bl. 1 R]: "Entgegen der Ansicht der Revision umfasst nämlich das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung, auch wenn die bisher gezahlte Vergütung fortgezahlt wird"; 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]: "Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst nämlich nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung; dies gilt sogar dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 6 [II.3 b.]: "Der Umfang der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (Vergütungs- und Arbeitspflicht) unterliegt nicht dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers.

    84) S. hierzu insbesondere im Blick auf die Verhältnisse des Öffentlichen Diensts noch BAG 14.12.1961 - 5 AZR 180/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.4.]; s. sodann übergreifend BAG 8, 10.1962 - 2 AZR 550/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 18 [Bl. 2]: Der Arbeitgeber müsse "den Arbeitsvertrag nicht nur insoweit einhalten, als er das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht einseitig herabsetzen kann, sondern auch insoweit, als er den Arbeitnehmer nicht mit einer einfacheren als den ursprünglich vorgesehenen Arbeiten betrauen darf"; 14.7.1965 (Fn. 80) [Bl. 1 R]: "Entgegen der Ansicht der Revision umfasst nämlich das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung, auch wenn die bisher gezahlte Vergütung fortgezahlt wird"; 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]: "Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst nämlich nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung; dies gilt sogar dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 6 [II.3 b.]: "Der Umfang der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (Vergütungs- und Arbeitspflicht) unterliegt nicht dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers.

  • BAG, 08.10.1962 - 2 AZR 550/61

    Öffentlicher Dienst - Vertraglich nicht zukommende Arbeit - Möglichkeit der

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12
    hierzu insbesondere im Blick auf die Verhältnisse des Öffentlichen Diensts noch BAG 14.12.1961 - 5 AZR 180/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.4.]; s. sodann übergreifend BAG 8, 10.1962 - 2 AZR 550/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 18 [Bl. 2]: Der Arbeitgeber müsse "den Arbeitsvertrag nicht nur insoweit einhalten, als er das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht einseitig herabsetzen kann, sondern auch insoweit, als er den Arbeitnehmer nicht mit einer einfacheren als den ursprünglich vorgesehenen Arbeiten betrauen darf"; 14.7.1965 (Fn. 80) [Bl. 1 R]: "Entgegen der Ansicht der Revision umfasst nämlich das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung, auch wenn die bisher gezahlte Vergütung fortgezahlt wird"; 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]: "Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst nämlich nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung; dies gilt sogar dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 6 [II.3 b.]: "Der Umfang der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (Vergütungs- und Arbeitspflicht) unterliegt nicht dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers.

    ... Der Arbeitgeber kann deshalb dem Arbeitnehmer auch dann keine niedriger zu bewertende Tätigkeit zuweisen, wenn er dennoch die höhere Vergütung zahlt, die der bisherigen Tätigkeit entspricht"; ebenso BAG 24.4.1996 (Fn. 80) [II.2.2.].S. hierzu insbesondere im Blick auf die Verhältnisse des Öffentlichen Diensts noch BAG 14.12.1961 - 5 AZR 180/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.4.]; s. sodann übergreifend BAG 8, 10.1962 - 2 AZR 550/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 18 [Bl. 2]: Der Arbeitgeber müsse "den Arbeitsvertrag nicht nur insoweit einhalten, als er das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht einseitig herabsetzen kann, sondern auch insoweit, als er den Arbeitnehmer nicht mit einer einfacheren als den ursprünglich vorgesehenen Arbeiten betrauen darf"; 14.7.1965 (Fn. 80) [Bl. 1 R]: "Entgegen der Ansicht der Revision umfasst nämlich das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung, auch wenn die bisher gezahlte Vergütung fortgezahlt wird"; 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]: "Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst nämlich nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung; dies gilt sogar dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 6 [II.3 b.]: "Der Umfang der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (Vergütungs- und Arbeitspflicht) unterliegt nicht dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers.

    84) S. hierzu insbesondere im Blick auf die Verhältnisse des Öffentlichen Diensts noch BAG 14.12.1961 - 5 AZR 180/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.4.]; s. sodann übergreifend BAG 8, 10.1962 - 2 AZR 550/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 18 [Bl. 2]: Der Arbeitgeber müsse "den Arbeitsvertrag nicht nur insoweit einhalten, als er das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht einseitig herabsetzen kann, sondern auch insoweit, als er den Arbeitnehmer nicht mit einer einfacheren als den ursprünglich vorgesehenen Arbeiten betrauen darf"; 14.7.1965 (Fn. 80) [Bl. 1 R]: "Entgegen der Ansicht der Revision umfasst nämlich das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung, auch wenn die bisher gezahlte Vergütung fortgezahlt wird"; 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]: "Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst nämlich nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung; dies gilt sogar dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 6 [II.3 b.]: "Der Umfang der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (Vergütungs- und Arbeitspflicht) unterliegt nicht dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers.

  • BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 347/63

    Versetzung auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12
    hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 14.6.1972 - 4 AZR 315/72 - BAGE 24, 307 = AP §§ 22, 23 BAT Nr. 54 = PersV 1974, 324 ["Juris"-Rn. 19]: "Für die tarifrechtliche Bewertung bleibt daher weiterhin die schon vertraglich bisher auszuübende Tätigkeit des Klägers maßgebend (...)"; 26.1.1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 50 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 58 = NZA 1988, 476 = BB 1988, 1327 [I.2.

    Seit diesem Zeitpunkt hat er Anspruch auf Zuweisung lediglich solcher Tätigkeiten, die den Merkmalen dieser Vergütungsgruppe entspricht"; s. aus neuerer Zeit auch BAG 19.11.2002 - 3 AZR 591/01 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 18 [I.].S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 14.6.1972 - 4 AZR 315/72 - BAGE 24, 307 = AP §§ 22, 23 BAT Nr. 54 = PersV 1974, 324 ["Juris"-Rn. 19]: "Für die tarifrechtliche Bewertung bleibt daher weiterhin die schon vertraglich bisher auszuübende Tätigkeit des Klägers maßgebend (...)"; 26.1.1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 50 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 58 = NZA 1988, 476 = BB 1988, 1327 [I.2.

    80) S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 14.6.1972 - 4 AZR 315/72 - BAGE 24, 307 = AP §§ 22, 23 BAT Nr. 54 = PersV 1974, 324 ["Juris"-Rn. 19]: "Für die tarifrechtliche Bewertung bleibt daher weiterhin die schon vertraglich bisher auszuübende Tätigkeit des Klägers maßgebend (...)"; 26.1.1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 50 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 58 = NZA 1988, 476 = BB 1988, 1327 [I.2.

  • BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 315/71

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmungsrecht des Personalrats

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 591/01

    Erweiterung des Direktionsrechts durch Tarifvertrag

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 21 Sa 69/01

    Arbeitsvertraglicher Versetzungsvorbehalt und Grenzen des Direktionsrechts bei

  • LAG Köln, 11.12.2009 - 10 Sa 328/09

    Unwirksame Beschäftigung eines "Gruppenleiters Testsysteme" als "Senioringenieur

  • LAG Saarland, 11.01.2012 - 2 Sa 45/11

    Grenzen des Direktionsrechtes i.R. durch Reorganisationsmaßnahmen eingeführten

  • ArbG Gelsenkirchen, 26.06.1998 - 3 Ca 3473/97

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Vorliegen einer Eigenkündigung des

  • BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 354/60

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Begrenzung - Mutterschutz

  • BGH, 17.02.1983 - III ZR 184/81

    Rechtskraftwirkung der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BAG, 11.06.1958 - 4 AZR 514/55

    Vereinbarte Erweiterung des Weisungsrechts - Versetzung eines Schwerbeschädigten

  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84

    Bevorrechtigung rückständiger Rentenansprüche im Konkurs

  • BAG, 26.08.1986 - 3 AZR 94/85

    Möglichkeit des Widerrufs einer Prokura - Unabhängigkeit der vertragsrechtlichen

  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

  • LAG Hamm, 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90

    Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers

  • BGH, 17.12.1970 - KRB 1/70

    A) "Ne bis in idem" im Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten b)

  • ArbG Berlin, 16.09.2016 - 28 Ca 5787/16

    Vertragsgerechte Beschäftigung - vorübergehende Versetzung auf

    Insoweit besteht ein rechtliches Interesse an der Feststellung, dass die Weisung des Arbeitgebers rechtswidrig ist (...)"; ArbG Berlin17.1.2014 - .28 Ca 12289/12 - BB 2014, 1267 = AE 2014, 222 (beides: Leitsatz; Volltext: "Juris") [A.I.2.

    Insoweit besteht ein rechtliches Interesse an der Feststellung, dass die Weisung des Arbeitgebers rechtswidrig ist (...)"; ArbG Berlin17.1.2014 - .28 Ca 12289/12 - BB 2014, 1267 = AE 2014, 222 (beides: Leitsatz; Volltext: "Juris") [A.I.2.

    Insoweit besteht ein rechtliches Interesse an der Feststellung, dass die Weisung des Arbeitgebers rechtswidrig ist (...)"; ArbG Berlin17.1.2014 - .28 Ca 12289/12 - BB 2014, 1267 = AE 2014, 222 (beides: Leitsatz; Volltext: "Juris") [A.I.2.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht